-
Nein, die Sicherungsmaßnahmen dürfen natürlich nur aufgehoben werden, wenn keine Insolvenzgründe mehr vorliegen. Und dabei sind natürlich offene und fällige Forderungen zu berücksichtigen. Die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit ist etwas anderes.
Aber wie gesagt, dass sollten wir hier nicht diskutieren. Es geht um Telogic. Für Solomo wurde kein Insolvenzverfahren beantragt.
-

Wäre auch noch eine Überlegung für Apple. Einfach mal das alte Gerät als neu vorstellen. Gekauft würde es sicher auch wie geschnitten Brot.
-
Zitat
Original geschrieben von schoraunt
Ich muß dazu sagen das ich die alten gar nicht so schlecht fand. Habe wohl noch nie so richtig gute gehabt um es vergleichen zu können.
Die alten waren eine Frechheit und durch ihre Bauform z.B. im Zug eine Zumutung für alle Umsitzenden. Da darf man ja immer schön mithören, selbst wenn die nicht extrem laut aufgedreht werden. Ich hoffe, die neuen kommen auch diesbezüglich in Ears näher.
-
Zitat
Original geschrieben von minddiver
Hier ist völlig am Markt vorbei entwickelt worden und verloren haben dabei alle.
Aber nur am deutschen Markt. Und der macht in globaler Sicht für Apple eben nur < 10 % aus. Dies scheint für Apple (noch) keine weitere, eigene Variante zu rechtfertigen, nur um alle LTE-Frequenzen abdecken zu können. Dazu kommt, dass andere Märkte in der Vergangenheit deutlich stärker gewachsen sind.
Reuters-Bericht zum 4s: New iPhone? No thanks, say cash-conscious Europeans
Zitat
In Great Britain, the U.S. and Australia, Apple's new iPhone continues to fly off the shelf in the run-up to Christmas. However, this trend is far from universal," said Dominic Sunnebo, global consumer insight director.
Apple's market share in the 12 weeks to end-November rose to 36 percent in the United States from 25 percent a year earlier and in Britain to 31 percent from 21 percent, Kantar said. However, in France its share slipped to 20 percent from 29 percent and in Germany to 22 percent from 27 percent. Similar drops were seen in Italy and Spain.
-
Zitat
Original geschrieben von seatopen
Nunja so groß ist der Witz gar nicht. Klar wenn man die Fläche auf der Karte betrachtet ist es wenig, aber letzten Endes sind dann doch die 50 größten Städte in Deutschland abgedeckt. Und da leben massig Leute die sich darüber freuen können...
Wenn tatsächlich die 50 größten Städte (vollständig) abgedeckt sind, ist das eine Bevölkerungsabdeckung von immerhin 25 % oder knapp 22 Mio.
-
Und ggf. die US sales tax.
Zoll fällt keiner an, aber die deutsche Mehrwertsteuer muss man bezahlen.
-
Kann man SIM-Karten nicht auch per E-Mail oder im Shop bestellen oder sogar gleich mitnehmen?
Das klingt hier wie die Rentner, die umbedingt den Zug Freitag nachmittag nehmen müssen und sich dann beschweren, dass die Bahn nicht noch einfach 10 Wagen anhängt, damit es nicht so voll ist. 
-
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Aktuell kann man in den usa dasiphone 5 nicht simlockfrei bestellen, sondern man(n) muss sich am 21.09 anstellen,richtig? Der us shop gibt dazu nix her...
Nein, in den USA wird es die vertragsfreien Geräte wohl (auch im Offline-Store) erst später geben.
Zitat
While the prices are out, Apple has yet to announce when the unlocked units will be available for sale, however The Verge has confirmed the handsets won't be available in the U.S. on launch day.
Quelle
-
Zitat
Original geschrieben von rajenske
Wo steht, dass die Insolvenz beendet ist?
Zitat
Original geschrieben von iStephan
Du hast völlig recht. Für sich genommen bedeutet es nicht viel, weshalb ich bei Solomo auch per E-Mail angefragt habe.
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen (dazu gehört die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters) bedeutet definitiv das Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens.
Sollten wir hier diskutieren.
-
Re: Re: Der Telogic - wie geht es weiter Thread
Zitat
Original geschrieben von rajenske
Faktenlage: Der Link oben ist ja (durch JFV) schon eine Weile bekannt. Inwiefern geht dearaus hervor, dass die Insolvenz aufgehoben ist?
Es gab ja bislang nur ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Zu den angeordneten Sicherungsmaßnahmen gehört u.a. die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 InsO). Diese Bestellung und die sonstigen Maßnahmen (wie die Auferlegung eines Verfügungsverbots) werden nun nach § 25 InsO nur dann rückgängig gemacht, wenn kein Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) mehr gegeben ist.
Also: Insolvenzeröffnungsverfahren beendet. Die Geschäftsführung hat wieder die volle Verfügungsbefugnis über das Vermögen.