Du hast Recht. Ich hatte falsch in Erinnerung, dass es eine weitere Aufschlüsselung gibt, in der die einzelnen Netze genannt werden.
Beiträge von phonefux
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Wenn du auf Details gehst, erhälst du es für alle Netze aufgeschlüsselt. Musst halt dann die anderen Netze selber zusammenrechnen.
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Hallo rey90, willkommen bei TT!
Da passt z.B. eine Prepaid-Karte von Fyve. 500 MB für 10 €, 9 Cent pro Min/SMS. Macht 20,80 € insgesamt.
Oder Vodafone CallYa Smartphone Fun. 500 MB plus SMS-Flat für 15 €, 9 Cent pro Min., macht 20,40 €. Für diesen Tarif muss der angegebene Nutzer unter 26 sein, dies wird per SMS abgefragt. Sonst wird's 5 € teurer.
Schau dir auch mal die neue All-In Flat von DeutschlandSIM an. Da hast du für 29,80 € eine Flat in alle Netze, 100 SMS und 500 MB Internet. Vielleicht ist es ja für dich interessant, 10 € mehr zu zahlen und dafür nicht mehr auf die Minuten schauen zu müssen.
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Anderes Handy anrufen?
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Ansichtssache. Ich habe halt lieber attraktive Tarife statt einer Umlage der doch erheblichen Kosten für Produktion und Versand der Papierrechnungen auf alle Kunden.
Wie auch immer: Wenn die Anbieter so weitermachen und die Papierrechnung für alle kostenpflichtig machen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir hier auch so eine Regelung kriegen wie in Österreich.
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Ja. Völlig richtig. Ich habe oben Unsinn geschrieben. Natürlich kann das Gesetz im Übrigen jetzt nicht zurückgehalten werden, nachdem es bereits ausgefertigt wurde. Es wird also im nächsten BGBl I drinstehen und damit in wenigen Tagen.
ZitatOriginal geschrieben von post2post
Und was die Preisansagen bei Call-by-Call angeht:
Angesichts solcher Gerichtsentscheidungen ist es sehr schwer, nicht an Verschwörungstheorien zu glauben.Das hängt m.E. jetzt davon ab, ob die Regelung im TKG lediglich eine entsprechende, zwingende EU-Richtlinie hinsichtlich Preisangaben bei Call by call umsetzt oder darüber hinaus geht. Wenn letzteres der Fall ist, kann ein Unternehmen sich natürlich erst darauf einstellen, wenn das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Zuvor können sich ja noch wesentliche Änderungen ergeben. Sollen sie bereits aufgrund eines Referentenentwurfes aus dem Ministerium anfangen, ihre Abrechnungssysteme mit viel Aufwand und Kosten zu ändern? Dazu sind sie m.E. nicht verpflichtet. Gesetze macht immer noch der Bundestag. Wie das hier konkret mit der Call by call Preisangabe war (insbesondere mit der Verpflichtung, auf Preisänderungen während des Gespräches hinzuweisen, um die es hier im Wesentlichen geht), weiß ich allerdings nicht.
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Ja, das ist ein und dasselbe Gesetz. Die bisherige Verzögerung ist damit nicht zu erklären - steht ja in der Meldung, dass Gauck erst gestern unterschrieben hat.
Gleichwohl bekommen wir jetzt eine weitere Verzögerung bis zum 1. August, denn sie werden die TKG-Novelle nicht auseinandernehmen und einzelne Änderungen vorher vornehmen. :mad:Kläger war übrigens Tele 2 (01013).
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Sehe ich genauso, wobei sich das Argument natürlich hören lässt, dass der Verbraucher nicht schutzwürdig ist, wenn er "die notwendigen Informationen anlässlich persönlicher Kontakte bei einem früheren gleichartigen Vertragsschluss erhalten hat". Also entgegen meiner Aussage oben laut OLG kein Widerrufsrecht dann, wenn der Vertrag ohne sonstige Änderungen lediglich in der Laufzeit geändert wird (was nichts daran ändert, dass es juristisch gleichwohl ein neuer Vertragsschluss ist).
Das lässt sich übrigens beliebig fortsetzen: Wer zu seinem Vertrag eine Option bucht, hat ein Widerrufsrecht (weil Vertragsänderung). Dieses könnte er nach dem Urteil dann wiederum nicht haben, wenn er die gleiche Option bereits kurz zuvor schon einmal gebucht hatte und daher über alle wesentlichen Umstände informiert ist.
Im Übrigen verlangt das Urteil keine "wesentliche Änderung", sondern nur eine "Änderung" bezüglich Leistung im Preis im Vergleich zum Altvertrag - wobei der Verbraucher vermutlich solche Preisänderungen akzeptieren muss, die der Anbieter aufgrund der AGB ohnehin hätte einseitig durchsetzen können.
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Es ist wirklich unglaublich, dass 1&1 immer noch versucht, mit solchen Praktiken die Kunden über den Tisch zu ziehen, nachdem ihnen bereits früher einmal gerichtlich bescheinigt wurde, das Widerrufsrecht rechtswidrig auszulegen (Stichwort: kein Widerrufsrecht bei Beauftragung einer "schnellstmöglichen Aktivierung"). :flop:
Es ist übrigens keine neue Rechtsprechung, dass es auch bei einer Vertragsänderung ein Widerrufsrecht gibt, wie es jetzt auch das OLG Koblenz noch einmal klargestellt hat. Dies gilt übrigens nicht nur, wenn am Vertrag Bestandteile geändert wurden, wie es in diesem Fall war. Auch eine aktive Verlängerung des ansonsten unveränderten Vertrages zum Beispiel auf einen Zeitraum von erneut 24 Monaten ist rechtlich ein neuer Vertrag, der das Widerrufsrecht in Gang setzt.
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Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Jeder Mist wird von der EU geregelt, hier sollte man auch einen Riegel vorschieben. Und zwar dem ganzen Telekom Gesocks.Da gibt es keinen Grund, nach einer EU-Regelung zu rufen. Das könnte man durchaus national regeln. In Österreich gibt es das übrigens seit der letzten TKG-Novelle. Dort ist man m.E. aber übers Ziel hinausgeschossen: Eine kostenlose Papierrechnung ist dort jetzt immer Pflicht, selbst bei Onlineverträgen. Das führt dann nur dazu, dass man die Papierrechnungen anderer Kunden querfinanziert. Wer online einen Vertrag abschließt, kann m.E. durchaus für eine Papierrechnung zur Kasse gebeten werden. Wer im Laden oder am Telefon kauft (und keine E-Mail-Adresse angibt), auf keinen Fall. Schließlich muss es einem Kunden ohne Computer möglich sein, die Rechnung zu kontrollieren, ohne dafür extra zu zahlen.