Klar, eine "Vertragsverlängerung" bei gekündigtem Vertrag ist rechtlich immer ein neuer Vertrag. Das mit den 12 Monaten war zugegebenermaßen etwas verkürzt, um die Auseinandersetzung mit dem Betreiber hier nicht unnötig kompliziert zu machen, weil der Vertrag ohnehin bereits 6 Monate genutzt wurde und damit es auch der Hotliner nachvollziehen kann. Aber du hast Recht: Wenn man es drauf anlegen wollte, wäre auch eine sofortige Beendigung wohl rechtlich durchsetzbar.
Beiträge von phonefux
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Wahrscheinlich erst wieder, wenn die Leute im Winterurlaub waren.

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Dazu ist aber wohl zu sagen, dass die Schweiz zwar theoretisch bei Congstar in die Zone 1 fällt, aber nicht unbedingt auch so abgerechnet wird. Siehe Congstar-Forum.

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Zitat
Original geschrieben von jingo
Den Münchenern ist doch inzwischen alles egal.Abwarten. Solange die Kundenzahlen steigen, ist denen vielleicht die "Stimmung" unter den Kunden egal (wobei sich ohnehin die Frage stellt, ob man aus Sicht von TT nicht eine verzerrte Wahrnehmung hat), aber wenn es bei einem doch weithin beachteten Test schwarz auf weiß steht, dass es Defizite gibt, ist das hoffentlich Anlass und Rechtfertigung gegenüber Madrid genug, wieder etwas Geld in die Hand zu nehmen.
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Und hier die eigene Pressemeldung der Connect:
Mobilfunknetze im connect-Test: Gravierende Unterschiede, vor allem bei Daten
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Genau das ist der Punkt, der § 45 k TGK gilt nur fürs Festnetz. Das hat der BGH im zitierten Urteil auch noch einmal klargestellt. Lediglich der Grundgedanke ("die Wertung") ist auf Mobilfunkverträge zu übertragen:
ZitatZwar ist § 45 k II TKG nicht auf Mobilfunkverträge anwendbar. Gleichwohl kann die Wertung des Gesetzgebers bei Telefondienstleistungsverträgen im Festnetzbereich bei der Beurteilung der Angemessenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkbereich nicht außer Acht gelassen werden.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Wahrscheinlich verdienen Firmen wie Mobilcom einen nicht unerheblichen Teil mit solchen "Nebenleistungen".Ich glaube man kann ausschließen, dass Mobilcom mit Kunden, die ihre Rechnung nicht zahlen, unterm Strich besonders viel verdient.

Man sollte sich auch vor Augen führen, dass selbstverständlich die Zahlungsausfälle bei säumigen Kunden von den anderen Kunden getragen werden. Daher ist es im Interesse zahlender Kunden, wenn es nicht möglich ist, das Mobilfunkkonto um erhebliche Beträge zu überziehen.
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Ganz so eindeutig ist es leider nicht. Der BGH hat nicht gesagt, dass es bei Mobilfunkverträgen ebenfalls genau 75 € sind. Er hat lediglich die Wertung des von dir zitierten § 45 k TKG herangezogen und im Hinblick auf die streitgegenständlichen 15,50 € gesagt
Zitatdass kein sachlicher Grund dafür vorhanden ist, die vom Gesetzgeber für angemessen erachtete Summe bei Mobilfunkverträgen deutlich geringer anzusetzen
Außerdem hat er die Vergleichbarkeit explizit auch auf die Erreichbarkeit gestützt:
ZitatIm Übrigen bringt für viele Kunden, die häufig unterwegs sind und immer erreichbar sein müssen, die Sperre des Mobilfunkanschlusses keine geringeren Nachteile mit sich als die Sperre ihres Festnetzanschlusses.
Daher ist die Sichtweise von MD, ab einem Zahlungsverzug von ca. 50 € eine Sperrung für abgehende Gespräche einzurichten, zwar sehr spitzfindig und wenig kundenfreundlich, aber zumindest nicht eindeutig entgegen der geltenden Rechtsprechung.
Ob eine Androhung erfolgen muss, hat der BGH übrigens ausdrücklich offen gelassen:
ZitatOb vorliegend eine unangemessene Benachteiligung der Kunden der Bekl. auch deshalb anzunehmen ist, weil nach Nr. 11.2 – im Unterschied zu der nach § TKG § 45 k TKG § 45K Absatz II 1 TKG für den Festnetzbereich geltenden Rechtslage – eine Sperre auch ohne eine mindestens zwei Wochen zuvor erteilte schriftliche Androhung erfolgen kann, kann dahinstehen.
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Der Anbieter muss beweisen, dass eine telefonische Vertragsverlängerung stattgefunden hat. Das kann er nicht.
Problematisch ist aber, dass der Vertrag weiter genutzt wurde: Hierin wird man wohl eine konkludente (stillschweigende) Übereinkunft sehen müssen, dass der Vertrag weiter geführt werden soll. Dies kann dann aber nur eine passive Verlängerung um 12 Monate sein.
Ich würde denen daher schreiben, dass ein solches Telefonat nicht stattgefunden hat und keine Übereinkunft über eine Verlängerung um 24 Monate erzielt wurde und den Vertrag erneut zum 27.4.2012 kündigen. Und deinem Bruder die SIM-Karte wegnehmen.
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Schon klar. Der Werbevertrag hat allerdings ja nicht zwingend mit der Vewendung der Marke "Alice" zu tun. Man hätte mit ihr auch für o2 DSL werben können.
Dass die Marke Alice auslaufen sollte ist im übrigen keine unternehmerische Entscheidung, denn Telefonica hat ja die Markenrechte nur übergangsweise für drei Jahre ab dem Erwerb von Hansenet. Es war aber bislang meines Wissen unklar, wann genau in 2012 die Umstellung erfolgen sollte.
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Erste Pressemeldung von E+ zum Thema. Ist wie bei der Berliner Runde. Alle haben die Wahl gewonnen.

Connect Netztest 2011 - E-Plus Datennetz-Offensive zeigt erste Erfolge