Zur Sache Personengesellschaft:
Heißt das nicht einfach, dass Du bei einer Personengesellschaft genau wie bei einer Kapitalgesellschaft (also GmbH) immer über den zivilrechtlichen Klageweg gehen müsstest. Der Unterschied ist einzig, dass die Personengesellschaft mit dem Privatvermögen haftet, die GmbH nur mit dem Betriebsvermögen...
Im Zweifel kommst Du in beiden Fällen nur schwer an Dein Geld.
Zur Treuhand:
Bei s-itt habe ich selber noch nichts abgewickelt, das erst mal vorne weg.
Als Frist gibt es dort offenbar nur fixe 14 Tage als Maximum, es sei denn man kann das auch anders wählen, weiß ich aber nicht.
Richtig ist, dass egal, ob das Geld nun zurück an den Händler geht oder an Dich weiter überweisen wird, die Treuhandgebühr einbehalten wird.
Allerdings hat der Händler ja kein Risiko, dass Du vom Provider abgelehnt wirst, er muss das Geld ja nur nach dieser Zuasage, die er ja normalerweise sofort bekommen sollte, überweisen. Du hast auch kein großes Risiko, kannst Du den Vertrag ja innerhalb 14 Tagen widerrufen.
Am besten macht Ihr es so: Du unterschreibst den Vertrag bspw. 1am 1. , fünf Tage später überweist der Händler das Geld (also am 6.).
Dann hast Du noch bis 15. Zeit (also 9 Tage) den Vertrag zu widerrufen, tust Du das nicht, wird das Geld spätestens am 20. an Dich weitergeleitet.
Allerdings muss der Händler sich als Käufer, Du Dich als Verkäufer "anmelden", denn der Geldfluss geht ja in die andere Richtung als der eigentlich "Kauf" des Mobilfunkvertrages.
Sobald Du nicht mehr Deinen Vertrag widerrufen kannst, gibt der Käufer/Händler das Geld frei.
Einziges Problem: Theoretisch könnte der Käufer/Händler dann nach Ablauf Deiner Widerspruchsfrist das Geld nicht frei geben und Du hättest den Vertrag an der Backe und trotzdem kein Geld... allerdings bekommt er das Geld dann ja nicht automatisch zurück, sondern Du müsstest dem ebenfalls zustimmen bzw. nicht widersprechen (was Du ja dann sicher tätest, womit allerdings dann ein Mechanismus in Kraft tritt, der die Interessen beider ausgleichen würde und bei dem Du sicher als Sieger davon gehen würdest)
Achja, es muss sich nur einer (Händler oder Du) dort anmelden, der zweite tritt dem Treuhandvertrag dann nur bei.