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Bei BASE sind SunSIM und auch andere ViStream Nummer nicht gebührenfrei sondern kosten den normalen Fremdnetztarif.
Ausnahme bei der BASE Flat für alle Netze sind die mit drin.
Zur Zeit ist Debitel Crash5 die günstigste Möglichkeit ViStream anzurufen, wenn man keine "All Net" Flat hat.
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UPS!
Was ist denn bei diesem Treffen rausgekommen!
Irgentwelche Fakten oder nur Blubberbläschen??? :confused:
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Wäre nett wenn o2 auf den Treffen auf die Aktenzeichen der 3(!) Urteile nennen würde, die o2 angeblich vor den AG München bzgl. der 0180-Sache gewonnen haben will.
o2 weigert sich nämlcih bis jetzt diese Aktzenzeichen rauszugeben, so dass vielmehr davon aus zu gehen ist, das o2 lügt! :flop:
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o2 lässt die Kunden wegen der D1-Abschaltung nicht einfach aus den Vertrag. Die gehen bei o2 davon aus, dass die meisten zu feige / bequem sind sich gegen o2 zu wehren und so noch Monaten im Vertrag sind und an o2 für mangelhafte Leistung zahlen müssen.
Warum gibt es denn KlageN(!) gegen o2 wenn die die Kunden einfach aus den Vertrags lassen wie beahuptet wird?
Wenn die anderen Urteile kommen werden die selbstverständlich veröffentlicht!
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Ich hatte selber über 3 Jahre ein o2 Vertrag. Aber als o2 dass D1-Roaming am Niederrhei gesperrt hat (dort wohnt meine Familie), ständig falsche Rechnungen geschickt hat, mit ein Inkassobüro für eine nachweisbare falsche Rechnung auf den Hals gesetzt hat hatte ich von o2 genug. Dazu die schlechte Sprachqualität, E+ ist o2 da Lichtjahre vorraus!
Die Sache mit der Erhöhung der 0180-Nummern war da nurnoch der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte.
Außerdem kenne ich keine Firma die so schroff mit den Kunden umgeht wie o2.
Ps: Es laufen noch weitere Klagen gegen o2. Ich werde die Urteile posten.
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http://momupload.com/files/49712/O2-Urteil-Barring.pdf.html
Unter den o. g. Link kann man sich das Urteil als PDF-Datei downloaden. :top:
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Ja!
Das ist "mein" Urteil was bedeutet ich habe den Prozess geführt.
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Das Urteil bezog sich nur auf die D1-Abschaltung. Die Kläger hatten vorher Netz und später nichtmehr.
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Das Urteil hat das Az. 244 C 12693/07. Die Richterin am Amtsgericht Dr. Holzing hat entschieden, dass bei Sperrung der D1-Netz Nutzung (vorliegend am Wohnort der Kläger) ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zumutbar ist.
JMQ