Hmmh, ich finde die Meldung komisch. Gerade den Punkt, dass man einmal telefonieren darf, finde ich merkwürdig. Meines Wissens ist es nämlich so, dass die 14-tägige Rückgabefrist für das Gerät - genaugenommen für den (neuen) Vertrag - vorzeitig endet, wenn man das Gerät - und den (neuen) Vertrag - tatsächlich zum Telefonieren benutzt. Kann sein, dass ich das mal in einer AGB gelesen habe und damit kann es aber auch sein, dass diese Klausel nicht gilt (weil in die AGBs ja gerne der größte Müll geschreiben wird, der vor dem Gesetz gar kein Bestand hätte).
Falls das Telefon mit einem neuen Vertrag kommt, würde ich es jedenfalls erst einmal mit einer alten Karte testen. ![]()
Aber nach meinem Gerechtigkeitsempfinden hat der Händler auch einen Anspruch darauf, sich den Wertverlust durch den Test ggf. ersetzen zu lassen. Wenn er das Handy dann halt nur noch mit 10% Abschlag als "open box" verkaufen kann, dann finde ich, muss der Tester das auch zahlen. Ob er das nach dem Gesetzt tatsächlich machen muss, weiss ich aber nicht.