Beiträge von meon96

    Zitat

    Original geschrieben von Styler
    http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,725554,00.html


    Für internetfähige PC und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden - das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich bestätigt.


    Ist sowieso Titte. ;)
    Wer zahlt der zahlt,wer nicht zahlt zahlt nicht.
    Die Befugnisse der GEZ und deren Eintreiber sind bekannt . :D


    Auch wenn das Urteil gegen einen Rundfunkgebühr für PCs und Co gelautet hätte das hätte nichts an der Jahreszahl 2013 und deren beschlossene Haushaltsabgabe geändert.
    In den Zusammenhang kann man nur hoffen das einige Länderparlament auscheren und diesen Beschluss nicht zustimmen-wie das Bundesland Thüringen.


    Deren Bedenken war zurecht die ungerechtigkeit der Haushaltsabgabe und den Vorschlag diese in eine Steuer die einkommensabhängig erhoben wird umzuwandeln.
    Wenn es schon der Rundfunk verfassungsrechtliche Relevanz hat,dann bitteschön mit einem gerechten Einzug dieser Gebühren.

    mb001
    Du meinst Mahnbescheide aufgrund von privatrechtlichen Forderungen ?


    Denn Forderungen öffentlicher Art brauchen keine Mahnbescheide-nur Gebührenbescheide.


    Nur .... Schulden oder Forderungen nicht zu zahlen ist kein Haftgrund ausser...


    Schulden aufgrund Betrügerischen Handelns...
    Verurteilung zu Geldstrafe - und die Nichtzahlung
    Beugehaft wegen Aussageverweigerung etc
    Beugehaft wegen Verweigerung der Vermögensaufstellung
    Nichtbezahlte Gebühren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten


    Aber alles genannte für den Fall nicht zutreffend.
    Nochmal: geforderte Geldbeträge nicht zahlen zu können impliziert hier kein Haftgrund.
    Deswegen gab ich mich verwundert über den Bericht.


    Zitat

    Wenn jemand dazu verpflichtet ist eine Steuer oder festgesetzte Abgabe (oder auch Geldstrafe) zu zahlen und dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt muss eben damit rechnen, dass der Staat da nicht einfach tatenlos zuschaut.


    Du vermengst da was...
    Straf und Verwaltungsrecht.
    Eine Geldstrafe nicht zu bezahlen bedeutet in Konsequenz Ersatzfreiheitsstrafe.
    Anders bei Gebühren.

    Zitat

    Weil sich der Familienvater nicht in der Lage sah, den geforderten Straßenausbau- und Erschließungsbetrag von 6.500 Euro auf einmal zu begleichen, hatte er sich nach eigenen Angaben mit der Stadt auf eine Ratenzahlung von je 25 Euro im Monat geeinigt. Nach Aussagen des Hausbesitzers wurde die Rate jetzt aber auf monatlich 50 Euro erhöht. Weil Gert Lechner daraufhin einmal nicht regulär zahlte, drohte die Stadt durch der Gerichtsvollzieher jetzt mit Beugehaft.


    http://www.mdr.de/dabei-ab-zwei/7785084.html




    Da kann irgend was nicht stimmen.
    Oder wurde der Schuldturm wieder eingeführt ?

    NGN ist eine Voip Variante (meines Wissens) und unterscheidet sich durch die benötigten Endgeräte aber nicht durch die Sprachqualität.


    Wenn du zu VF gehst wird es billiger wenn du einen der hier im Forum tätigen Händler nutzt (11€ so im Monat) mußt aber mit rechnen das du im 6000er Tarif wesentlich weniger ans DSL Datenrate bekommst da VoF andere-schlechtere Schaltgrenzen benutzt.


    Vielleicht auch erst mal abwarten das dich die Ret. Abteilung von Alice anruft die fragt warum du gekündigt hast,dann kannst du wenn du bereit bist den Vertrag um 24M. zu verlängern zum. NK Konditionen rausholen.