ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
Das ist der gleiche Trugschluss und typische Rechtsirrtum wie beim Schwarzfahren - Du erschleichst Dir eine Leistung und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat PUNKT.
Du irrst !
In Bezug auf diesen Thread .
Beispiel: Du hat ein Premiere Abo mit einem Paket, Premiere schaltet während der Vertragslaufzeit aber alle 4 Pakete frei (irrtümlich) , du zahlst aber nur ein Paket.
Dies Premiere nicht zu melden ist weder eine Straftat, noch mußt du Gebühren nachzahlen. Vertrag ist Vertrag, wenn dir mehr geliefert wird...kostenlos..ist das nicht dein Problem.
Oder du bekommst ein Paket, mit einer Sache die du nicht bestellt hast. Du musst dies weder melden noch bezalhen, sondern kannst die Sachen sogar verwerten und benutzen.
Genauso ist es mit dem Kabel, du hast kein Vertrag mit dem Kabelanbieter, so denn ist es das Problem des Anbieters dir den Anschluss zu sperren oder mit dir ein Vertrag abzuschliessen.