Zitat
Original geschrieben von Martin_1984
"Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden GRUNDSÄTZLICH im
Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht). (1.) (..) Die Dienstleistungen von simply können nur genutzt werden,
wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto (2.) vorhanden ist."
der 2. Auszug:
Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Ziffer VI.2) ein Negativsaldo auf
dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich
auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen
gesperrt werden.
In meinen Augen widersprechen sich diese beiden Absätze. Vorallem ersterer würde meiner Meinung nach meine Ansicht stärken.
gruß und danke
martin
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Der Widerspruch entsteht dadurch, dass die Juristenkaste bereits im Kaiserreich eine Sprechweise durchgesetzt und etabliert hat die der 'Volkssprache' in Wortlaut und Bedeutung zuweilen genau diametral entgegengerichtet war und es in der späteren demokratischen Entwicklung offenbar nicht gelungen ist, eine der Alltagssprache zugeordnete Form der Fachsprache zu finden.
Dadurch ist es immer noch möglich mit Luftholen, publikumswirksamem Augenrollen 
und Brustton der Überzeugung zu sagen "Grundsätzlich" worauf alle in Ehrfurcht zu erstarren und hintenrum aber zu meinen "im Grundsatz" , wofür eine wispernde Piepsstimme voll ausreichend wäre, weil Juristen untereinander bedeutungsvolle Blicke zuwerfen, wenn sie grundsätzlich hören, weil sie ja wissen dass zu jedem Grundsatz - automatisch - die Ausnahme gehört. - und in diesem Fall ist die Ausnahme eben ein möglicher negativer Saldo. Ziemlich gemein finde ich.
Meinen deutsche Juristen "immer" , sagen sie entweder das leicht überhörbare wispernde "stets" oder, an hohen Festtagen ,
:p "generell" . Genau das steht hier aber nicht!
Nachzulesen ist diese Frechheit unter http://de.wikipedia.org/wiki/Juristendeutsch , zweiter Absatz "Abweichungen von der Alltagssprache" . Im Grunde (?) sind solche Abweichungen einer Demokratie nicht würdig, sondern passen eher in eine autokratische Gesellschaft mit Kastenwesen.
Der zweite Punkt , mit dem "Guthabenkonto" ist in meinen Augen ebenfalls ein kritischer Punkt, denn viele Pseudo-Prepaidanbieter unterscheiden begrifflich zwischen dem Kundenkonto (= dem Kreditorenkonto in ihrer Buchhaltung) und dem Guthabenkonto das extra eingerichtet wird. Mag auch auf dem Guthabenkonto nix drauf sein - das Kundenverhältnis als ganzes geht trotzdem locker ins Minus. Als Kunde klammert man sich natürlich an das was man gern hätte - das Guthabenkonto alleine ....
Diese Unterscheidungen habe ich in einem anderen Thread deutlich herausgestellt und vor allen Dingen die AGB mit einem richtigen, echten vergleichsweise fairen Prepaid-Anbieter, nämlich Blau im E-Plus-Netz, verglichen. Siehe dort.
Geradezu fatal ist ausserdem, dass in den Simply-AGB wie in vielen anderen, die Prepaid-Eigenschaft als "VorleistungsPFLICHT " des Kunden beschrieben ist, ohne dass es eine korrespondierende Formulierung gibt, dass die Verbindungen bei Guthabenlosigkeit zu deiner Sicherheit sofort unterbrochen werden, und die m.E. den Kunden von Blau.de auch ein RECHT auf Schutz vor Negativsalden gibt. Bei blau.de heisst es in Punkt 6.2 der AGB "Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des blau.de Guthabens sofort unterbrochen" .
Diese Klausel, dieses Recht des Kunden, fehlt bei Simply einfach - DU hast nur noch Pflichten aufzuladen, aber Rechte zu deinem Schutz die diese abfedern, hast du keine.
Im Unterschied zu Frank_aus_wedau würde ich Wucher nicht grundsätzlich :p ausschliessen, aber dem Anbieter eben einen höflichen Brief schreiben und um eine mehrwöchige Mahnsperre bitten. Die ahnen dann schon, dass es nicht so einfach werden wird 