Beiträge von Carponaut_Stefan

    Hasan:


    Bitte, welche 0711-Nummer hast du ausprobiert?


    Die 0711 - 21856 oder die 0711 - 7218001 ? Beide stehen im Prepaid-Wiki, sind aber nicht notwendigerweise aktuell.


    Wie ich feststellen musste, im 0180-Telefonbuch kommen immer mal wieder neue Einträge hinzu :top:


    http://www.0180.info/suche.html?s=debitel


    liefert heute z.b. einen recht passend erscheinenden Eintrag:



    Code
    debitel VF-Prepaid -- CallYa-Karten mit debitel-Aufdruck.
    Automatisiertes Ansagemenü zum Preis
    netzinterner Verbindungen,
    [B]erlaubt auch (Re)aktivierung der SIM-Karte[/B] .
    [B]0172-22270[/B]


    Mit Call-by-call oder von einer anderen Vodafone-Karte aus (mit HappyAbend kostenlos ..) müsste die Nummer günstig erreichbar sein.


    Der Widerspruch entsteht dadurch, dass die Juristenkaste bereits im Kaiserreich eine Sprechweise durchgesetzt und etabliert hat die der 'Volkssprache' in Wortlaut und Bedeutung zuweilen genau diametral entgegengerichtet war und es in der späteren demokratischen Entwicklung offenbar nicht gelungen ist, eine der Alltagssprache zugeordnete Form der Fachsprache zu finden.


    Dadurch ist es immer noch möglich mit Luftholen, publikumswirksamem Augenrollen :rolleyes::rolleyes: und Brustton der Überzeugung zu sagen "Grundsätzlich" worauf alle in Ehrfurcht zu erstarren und hintenrum aber zu meinen "im Grundsatz" , wofür eine wispernde Piepsstimme voll ausreichend wäre, weil Juristen untereinander bedeutungsvolle Blicke zuwerfen, wenn sie grundsätzlich hören, weil sie ja wissen dass zu jedem Grundsatz - automatisch - die Ausnahme gehört. - und in diesem Fall ist die Ausnahme eben ein möglicher negativer Saldo. Ziemlich gemein finde ich.


    Meinen deutsche Juristen "immer" , sagen sie entweder das leicht überhörbare wispernde "stets" oder, an hohen Festtagen , ;) :p "generell" . Genau das steht hier aber nicht!


    Nachzulesen ist diese Frechheit unter http://de.wikipedia.org/wiki/Juristendeutsch , zweiter Absatz "Abweichungen von der Alltagssprache" . Im Grunde (?) sind solche Abweichungen einer Demokratie nicht würdig, sondern passen eher in eine autokratische Gesellschaft mit Kastenwesen.


    Der zweite Punkt , mit dem "Guthabenkonto" ist in meinen Augen ebenfalls ein kritischer Punkt, denn viele Pseudo-Prepaidanbieter unterscheiden begrifflich zwischen dem Kundenkonto (= dem Kreditorenkonto in ihrer Buchhaltung) und dem Guthabenkonto das extra eingerichtet wird. Mag auch auf dem Guthabenkonto nix drauf sein - das Kundenverhältnis als ganzes geht trotzdem locker ins Minus. Als Kunde klammert man sich natürlich an das was man gern hätte - das Guthabenkonto alleine ....


    Diese Unterscheidungen habe ich in einem anderen Thread deutlich herausgestellt und vor allen Dingen die AGB mit einem richtigen, echten vergleichsweise fairen Prepaid-Anbieter, nämlich Blau im E-Plus-Netz, verglichen. Siehe dort.


    Geradezu fatal ist ausserdem, dass in den Simply-AGB wie in vielen anderen, die Prepaid-Eigenschaft als "VorleistungsPFLICHT " des Kunden beschrieben ist, ohne dass es eine korrespondierende Formulierung gibt, dass die Verbindungen bei Guthabenlosigkeit zu deiner Sicherheit sofort unterbrochen werden, und die m.E. den Kunden von Blau.de auch ein RECHT auf Schutz vor Negativsalden gibt. Bei blau.de heisst es in Punkt 6.2 der AGB "Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des blau.de Guthabens sofort unterbrochen" .
    Diese Klausel, dieses Recht des Kunden, fehlt bei Simply einfach - DU hast nur noch Pflichten aufzuladen, aber Rechte zu deinem Schutz die diese abfedern, hast du keine.


    Im Unterschied zu Frank_aus_wedau würde ich Wucher nicht grundsätzlich :p ausschliessen, aber dem Anbieter eben einen höflichen Brief schreiben und um eine mehrwöchige Mahnsperre bitten. Die ahnen dann schon, dass es nicht so einfach werden wird ;)

    Weiss jemand ob Callnow-Transfer verfügbar ist?


    Und hat schon jemand z.b.per Überweisung a la Callya-aufgeladen in der Zwischenzeit?


    EDIT:


    auf coupons4u.de wird damit geworben, die 9 Euro Extra-Guthaben welche otelo ursprünglich nur jedem neunten Kandidaten zusprechen wollte, "GARANTIERT" zu gewähren. Dann bekäme man für 4,95 Euro insgesamt 14 Euro Startguthaben.

    @thedarkside:


    Offensichtlich ist da gar nichts ausser dass meine länglichen Ausführungen dich offenbar doch zu ebensolchen veranlasst haben - quod erat demonstrandum!


    Zitat

    Wenn man 1 und 1 zusammenzählt, könnte man darauf kommen, daß ein Gewerbetreibender, der Lastschriften einziehen möchte, einen Kredit bei seiner Bank beantragen muß


    Genau das ist für Nicht-Gewerbetreibende alles andere als offensichtlich - denn der Einziehende ist ja mein Gläubiger dem ich was zahlen muss.


    Und solange dieser Thread nicht im geschlossenen Händlerbereich stattfindet, bitte ich um allgemein verständliche Ausdrucksweise :cool:


    In einem anderen Thread wo ausführlich über die Unterschiede von Zahlkarten (payback-maestro) diskutiert wird, wird immer wieder deutlich herausgearbeitet dass es Karten gibt die dem reinen Zahlungsverkehr dienen nämlich die mit reinem Direktzugriff aufs Konto und Online-Bestätigung des Betrages und solche die mit einer kreditierungsfunktion (z.b. schon Monatsabrechnung = Kredit bis 31 Tage plus Zahlungsziel). Das ist für das Alltagswissen eines nicht speziell ausgebildeten um Verständnis bemühten Dritten voll ausreichend!


    Die von dir und anscheinend von der Finanzwelt generell vorgenommene mikroskopische Aufsplitterung von Schuldverhältnissen in lauter Binnen-EInzelverhältnisse wo ein nach aussen einheitlicher Vorgang wie eine Zahlung um fiktive nachträgliche Kreditbeantragungen (im Falle des Platzens ...) erweitert und aufgepumpt wird, ist dem Laien gerade nicht selbstevident! Aber danke für deine Erläuterungen, bin gespannt ob Peeck noch was dazu beitragen will. Das ist doch mehr eine Frage von Leistungsstörungen ... das Rücklastschriftentgelt ist doch m.E. sowas wie eine Art nachträgliche Kreditantragsgebühr?


    ich habe immer wieder den Verdacht dass die Finanzwelt ihre eigene Sondersprache pflegt die angeblich kraft ungeschriebener Gesetze keiner Erklärung bedarf, aber von Seelen die die Gier mit der Muttermilch aufgesogen haben (Anwesende ausgenommen) von alleine verstanden wird ... darum reagiere ich etwas ausführlicher, wenn solche Begriffe die andere Diskutierende ausschliessen - ohne weitere Erklärung in den Raum gepflanzt werden.

    Das muss ein Missverständnis sein, denn grundsätzlich" bedeutet halt, dass im Regelfall Lastschrift gilt und im Ausnahmefall zu dieser Regel dann eben u.a. Überweisung. (Juristendeutsch.)


    Wie sonst ist zu erklären dass für den Wechsel auf Bezahlmethode Überweisung in der offiziellen Preisliste der Betrag von 6,20 Euro für die "Umstellgebühr" ausgewiesen wird?

    Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Dafür führt die Bank ein Lastschriftobligo, zählt quasi als Kredit.


    GP


    edit: zu spät


    Kannst du das bitte mir Unwissendem Nur-Mitleser mundgerecht zerkleinert erläutern? - ich kenne bislang nur Schiffe die achterdecks eine Flagge führen , auch weiß ich gerade noch so, dass es Grundbuchämter die ein Grundbuch führen , und in meiner Schulzeit habe ich ein Hausaufgabenheft geführt. Frau Merkel führt Deutschland, es ist aber manchmal unklar wohin. Mein Hausaufgabenheft habe ich ebenfalls eher beschrieben als geführt, ich schrieb halt rein was ich tun muss. Aber wenn etwas fertig war, löschte ich nichts in diesem Buch und trotzdem war klar dass ich dieselben Aufgaben nicht nochmal lösen muss.


    Also ich schrieb rein welche Lektion aus dem Lesebuch oder welche Aufgaben zu lösen waren. -


    Was ist ein Obligo und wie führt man es? Was passiert da im einzelnen, wer schuldet wann wem was, und wer zahlt wann wem was, und was ist daran so besonders obligatorisch? Wenn ich einen Vertrag eingehe, dann schulde ich dem anderen was und der andere mir - das muss man doch nicht mit Fremdwörtern verkomplizieren! und vor allem: Klappt das jetzt mit dem Rückbuchen wenn der Autohändler pleite ist oder nicht?


    Wenn ich das Konto überziehe und die Bank schickt mir eine Mahnung kann ich doch auch nicht sagen: "Ach , ich gebe ihnen mein Bad Reichenhaller Ehren-Edelweiß-Obligo, das können sie sich an den Hut stecken und damit ist das ganze gelöscht" - oder doch?


    Obligo ist zwar lateinisch und heisst "ich schulde", aber der oben zitierte Satz ist so schmallippig und das Wort "Lastschriftobligo" so fachchinesisch, dass ich es gern mal erklärt hatte.


    Gibt es in einer Bank einen Lastobligoführer, so wie in einer Spedition den Frachtführer? Gibts im Keller der Bank einen Obligationsschacht, in dem beschädigte Obligationen endgelagert werden? Wer muss Montag morgen die Obligos (Obligen, Obligi) gassi führen?


    Zum Thread: Es ging zuletzt nicht um die Wartungs- und Reparaturprobleme der nächsten zehn Jahre sondern tatsächlich wie man sich den Anspruch auf die Kaufsache konkursfest absichert und es keine Einreden des Lieferanten gibt, ich finde die Frage interessant.


    Wenn Barzahlung vereinbart ist, kann man per Zusatzvereinbarung den Dreh mit der Lastschrift anbieten, oder z.b. einen (bestätigten) Orderscheck?

    Die blau.de- Hotline ist Montag bis Freitag ja bis 22 Uhr erreichbar; würde im Prinzip dann via 0180-Nr. bislang 35 statt 49 Cent kosten.


    Nach 1.3. ist der Unterschied deutlich geringer, 42 ggü. 49 Cent :cool:

    Es ist offenkundig und allgemein bekannt, dass wenn, dann der technische Dienstleister der das E1-Netz betreibt, Netzprobleme haben kann und zuweilen hat. Auf diesen greift E-Plus und weitere Anbieter zu. BASE ist kein Anbieter sondern lediglich eine Marke. E-Plus bietet auch eigene Tarife für Bestandskunden an, es dürfte einige Millionen E-Plus-Kunden im Land geben.


    Erst seit wenigen Tagen konzentriert sich E-Plus selbst im Postpaid-Bereich nur noch auf BASE.


    Auch die Bestandskunden in 24-Monats-Verträgen tragen zum öffentlichen Berichterstattungsinteresse bei, ebenso die Kunden von Resellern.


    Wenn dagegen ausschliesslich BASE als Überschrift gewählt wird, obwohl die Möglichkeit besteht dass E-Plus-Kunden generell betroffen sind, dann ist das eine künstliche Verengung der Sichtweise die nicht mehr objektiv sein kann. Ich finde das problematisch!


    Dann drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Marke ins Rampenlicht gezerrt wird, gerade weil sie Neukunden anwirbt, und von so einer "Berichterstattung" profitieren dann die oder sogar bestimmte Wettbewerber die sich ebenfalls um vertraglich nicht mehr gebundene Kunden bemühen, (auslaufende Verträge ..) in unverhältnismässigem Ausmass.


    Hier im Forum wurden auch Fälle von eingeschneiten Funk-Basis-Stationen berichtet, deren Richtfunkantennen aufgrund der extremen Witterungsbedingungen eingeschneit waren. Da müsste so ein Bericht eher thematisieren, warum manche Betreiber anfälliger sind und andere weniger; Leute die wehklagen finden sich immer schnell.-