»Ich habe gehört, dass man schon mit 17 Jahren den Autoführerschein machen kann. Stimmt das?«
Im Prinzip jein. Es sei denn,
* ... man lässt sich zum Berufskraftfahrer ausbilden. Vom Mindestalter wird normalerweise nicht abgewichen. Obwohl, in besonderes begründeten Einzelfällen können die Behörden Ausnahmen gestatten. Die Gründe liegen dann meist in einer familiären Ausnahmensituation (zum Beispiel landwirtschaftlicher Betrieb ohne Angestellte, Eltern krank)
[...]
Im Einzelfall wird dann sehr genau geprüft, ob es statt der Ausnahmegenehmigung keine anderen Möglichkeiten gibt.
[...]
Trotz dieser Reglementierung sollte man keine verfrühten Hoffnungen hegen, denn immerhin handelt es sich um eine Ausnahme-Genehmigung ( = bekommt man nicht einfach so!). Wer einen handfesten Grund hat, eine Ausnahme vom Mindestalter zu beantragen, der muss sich an die zuständige Führerscheinstelle bei der Straßenverkehrsbehörde wenden, aber dort möchte man keine müden Geschichten hören wie »Ich muss morgens immer so früh aufstehen um den Bus zu kriegen«...