Beiträge von Sebastian

    Das Schufa-Scoring (das ebenfalls abgefragt wird) setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, nicht nur aus der Zahl der bereits bestehenden Handyverträge.


    Wohnadresse (hier wird Negativ-Clustering betrieben), sonstige Verpflichtungen, Schulden, viele Girokonten etc. können im Zusammenspiel allein schon der Grund sein, warum der Antrag abgelehnt wird.


    Aus der Tatsache, dass diese Faktoren bei jedem individuell ausgeprägt sind, erklärt sich auch, warum Person A 12 Handyverträge bekommt und der 13. ist auch kein Problem, Person B aber schon beim 2. Vertrag abschlägig beschieden wird.

    Ich haben nen Genion City und nen neu dazugekommenen Genion Starter parallel laufen.


    Die Rechnungen kommen im selben Umschlag und haben auch eine Gesamtsumme, aber der EVN ist komplett getrennt nach Nummern aufgesplittet und der Endbetrag pro Nummer ist ersichtlich. :)


    Wenn Du aber zwei komplett getrennte Rechnungen willst, arbeite mit dem Trick der abweichenden Rechnungsadresse! ;)

    Die Rechnungen werden immer für den jeweiligen Anschluss erstellt, aber zusammen verschickt, falls keine abweichende Rechnungsanschrift angegeben wurde.


    Von welchem Konto letztlich abgebucht wird, hat damit (afaik!) nichts zu tun.


    Von daher kannst Du also entweder die Re-Anschrift ändern lassen und/oder die Bankverbindung ändern. Es geht übrigens auch ein Konto eines (am Vertrag de facto unbeteiligten) Dritten, so lange Du O2 eine unterschiebene Vollmacht des Dritten im Original zukommen lässt! :)


    BTW: Bei Abschluss musst Du natürlich schon auf die bereits bestehende Nummer hinweisen; schliesslich wirst Du gefragt, ob Du bereits Kunde bist. Ausserdem finden ja ein Datenabgleich und eine Schufa-Abfrage statt... ;)

    Zitat

    Die Telefongesellschaft Arcor ist nach eigenen Angaben mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert, Call-by-Call und Preselection im Ortsnetz gleichzeitig anzubieten; der Start von Preselection im Ortsnetz hätte dann vorgezogen werden müssen. Aus Sicht von Arcor wirft das den Wettbewerb zurück: "Umfassender Wettbewerb im Ortsnetz und die Wahlfreiheit der Verbraucher bleibt auf der Strecke. Das verunsichert den Markt", kritisierte Arcor-Chef Harald Stöber das Urteil.


    Beim Call-by-Call-Verfahren muss der Kunde vor der Rufnummer eine Betreibervorwahl (010xy oder 0100xy) wählen. Beim Preselection-Verfahren hingegen wird eine vom Kunden festgelegte Betreibervorwahl in der Vermittlungsstelle fest voreingestellt und verwendet, sofern der Kunde nicht per Call-by-Call eine andere Betreibervorwahl wählt. Für Orts- und Ferngespräche können Preselection-Kunden getrennte Anbieter festlegen, für die Preselection im Ortsnetz müssen auch Bestandskunden daher voraussichtlich einen zusätzlichen Auftrag erteilen.


    Während Call-by-Call bereits zum 25. April startet, wird der Service für Preselection-Kunden nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde erst zum 9. Juli angeboten. Arcor hat nach eigenen Angaben 2,4 Millionen Preselection-Kunden -- diese müssen nun noch über zwei Monate zuwarten, bevor sie auch ihre Ortsgespräche ohne Vorwahl über Arcor führen können. Arcor hat bereits angekündigt, zum 25. April mit einem Call-by-Call-Angebot für Ortsnetztelefonate zu starten. (uma/c't)

    Quelle


    :)