Beiträge von tontraeger

    Zitat

    Original geschrieben von realice
    Also wenn euch der Lieferschein fehlt, dann fragt mal den netten Mann (oder die nette Frau) von DHL Express! ;)


    Wenn ich die Tankgutscheine gewählt habe, kann ich auf den Lieferschein aber wohl verzichten, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von MonacoMax
    Nach welchem Recht stützt du deine Aussage. Wenn ich in meinen AGB's exakt darauf hinweise und diese bei Vertragsabschluss akzeptiert werden können die das sehr wohl so machen.


    Deine Annahme, dass alles, was in AGB akzeptiert wurde, rechtsgültig ist, ist grundsätzlich falsch. Der Inhalt des BGB ist generell hochrangiger. Fehlt in den AGB die salvatorische Klausel, sind die gesamten AGB ungültig, was in der Regel zum Vorteil des Kunden ausfällt.


    Nach dem BGB sind einseitige Vertragsänderungen grundsätzlich nicht möglich. Verträge bleiben auch dann wirksam und sind inhaltlich unveränderbar, wenn eine der Vertragsparteien mit dem Vertragsinhalt unzufrieden ist.

    17 Minuten nachdem die Bestell-Bestätigung kam, erhielt ich folgende eMail:


    Hallo von handyscout!
    Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag auf einen Kartenvertrag angenommen wurde.


    Wir haben Ihre Bestellung an unser Auslieferungslager weitergeleitet, so dass Sie in Kürze Ihre Ware erhalten.
    Beachten Sie bitte, dass Ihre Mobilfunkkarte aus Sicherheitsgründen in der Regel erst einen Werktag nach der Auslieferung freigeschaltet wird!


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr handyscout Team

    Zitat

    Original geschrieben von realice
    Da es sich um Verträge handelt müssen diese natürlich auch wieder gekündigt werden. Sollten die Verträge länger als 24 Monate laufen, dann fällt eine Gebühr an!


    Dazu habe ich nirgends eine Info gefunden. Wo steht das bzw. wie hoch ist die Grundgebühr nach den 24 Monaten Laufzeit?

    Zitat

    Original geschrieben von luxmann
    wann muß ich den vertrag kündigen, das der händler auch was davon hat und ich die wii behalten kann.


    AGB


    13.1


    Verträge über Mobilfunkleistungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit kündigt.