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Original geschrieben von aikhoch
ich würde auf Ford Galaxy noch hinweisen, der ist gebraucht nicht zu teuer, die Qualität passt und auch mit 7 Sitzen noch Kofferraum.
Der S-Max hat nur noch wenig Kofferraum....
Grüße
Meine Eltern fahren einen Galaxy und daher weiß ich aus eigener Erfahrung, wenn wirklich alle 7 Sitze drinn sind dann ist da so gut wie nichts mehr mit Kofferraum daher wäre eine Dachbox pflicht.
Der Galaxy an sich ist aber sehr zuverlässig und lässt sich auch gut fahren.
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Ich find es gut wenn die ganz kleinen Münzen also 1 und 2 Cent abgeschafft werden würden, die sind doch eh nur Ballast im Geldbeutel und landen bei mir zumindest in einem Maßkrug und wenn der voll ist gehts zur Bank.
1 oder 2€ Scheine wären aber meiner Meinung nach nix.
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Nein, dann ist es ja noch ganz nur eben kaputt. Mein iPhone 4 hab ich "damals" wegen sowas austauschen lassen. Hab die 210€ gezahlt und gut war.
Restgarantie sofern noch welche besteht wird auch auf das Refurbished vom alten übertragen.
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Ich nehm auch nur ein einfaches Mikrofasertuch das in einem Autopflegeset dabei war.
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Original geschrieben von Dauerposter
Kurze Recherche bei Google, ob es den Herrn als RA gibt. Wenn nicht, würde ich bei der zuständigen RAK nachfragen (Adresse des Herrn sollte ja vorhanden sein).
Ich wette, er ist kein RA (alleine schon wegen obiger Formulierung). Damit hätte er sich strafbar gemacht (Pardon, es war wohl wieder der Knirps am Iphone, der schaut zur Zeit zu viele RA-Soaps).
Leider war der gute Mann wohl doch mal als RA tätig, wenn auch inzwischen nicht mehr insofern das Xing Profil stimmt.
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Und schon wieder das selbe Spiel.. ich bin EBay langsam echt leid.. erst was ersteigern und dann melden das es an was weiß ich was lag. Hab jetzt mal dem unterlegenen Bieter das Angebot geschickt, hoffentlich nimmt er an.
Hier die tolle Ausrede von dem Typen, toll ist auch das der kleine Sohn ja genau 2 Sekunden vor Auktionsende geboten hat und das noch auf dem iPhone und dann noch die Auktion gewonnen hat...
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Sehr geehrter Verkäufer, durch ein technisches Versehen (6 jähriges Kind am Iphone) wurde unserseites ungewollte ein Kaufangebot für Ihr IPad abgegeben. Da dies von uns irrtümlich und ungewollt abgegeben wurde, widerrufe ich hiermit mein Angebot gem. § 119 BGB und trete vom Kauf zurück. Vielen Dank Mxxxxxxx Xxxxxxxx, Rechtsanwalt
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Naja der Sinn ist der das du eben 2 Jahre Herstellergarantie hast anstatt nur einem.
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Das hier ist meiner Meinung ein guter Link der das sehr schön beschreibt. http://www.pfefferspray.info/rechtliches
Wobei ich persönlich sagen muss, wenn ich mich irgendwie wehren muss wenn mich einer angreift ist mir so ziemlich jedes mittel recht und in dem Fall wäre mir auch die gesetzliche Lage ziemlich egal.
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Naja ich werde wohl die Transaktion abbrechen und den Bieter sperren, denn alles andere wird wohl zu langwierig sein, ich mein sicher könnte ichs irgendwie druchdrücken das er zahlen muss, aber das is mir den Stress ned wert.