In der Tat, O2 schreibt in dem Brief was von "... Sie können Ihre Karte für weitere 6 Monate für ausgehende Gespräche nutzen...."
Also nur 6 Monate nach einer 1ct Aufladung. Ich werde das jetzt mal durchführen.
Danke.
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In der Tat, O2 schreibt in dem Brief was von "... Sie können Ihre Karte für weitere 6 Monate für ausgehende Gespräche nutzen...."
Also nur 6 Monate nach einer 1ct Aufladung. Ich werde das jetzt mal durchführen.
Danke.
ZitatOriginal geschrieben von h52
Am besten 10ct überweisen und gut.
In die Richtung wird es wohl gehen. Wenn, dann aber nur 1ct denn über 17Euro sind ja noch drauf ![]()
ZitatOriginal geschrieben von h52
Die Karten dürfen nach wie vor bei Nicht-Nutzung oder Nicht-Aufladung deaktiviert werden...
Schade, ich dachte das Thema wäre mit dem Urteil aus 2006 erledigt gewesen und habe jetzt meinen Vater bei der Entscheidungsfindung falsch beraten :mad: Naja der Vertrag läuft ja irgendwann einmal aus und dann hat uns leider O2 nur kurz als Kunden gehabt :flop:
Mein Vater hat von O2 ein Schreiben vom 25 Februar 2008 erhalten, wo angedroht wird, die Rufnummer zu deaktivieren, wenn er nicht bis spätestens Ende März 2008 eine Aufladung tätigt. :mad: Er hat bisher schon mehrere male sein Guthaben aufgestockt.
Ich habe zu dem Thema folgendes Urteil im Internet gefunden und bin nun doch sehr über das Schreiben von O2 uberrascht:
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Urteil zu: Handy-Vertrag Prepaid-Guthaben Beschränkung
Die in den Vertragsbedingungen eines Mobilfunkanbieters enthaltene Klausel, wonach das Guthaben auf einer so genannten Prepaid-Karte nach Ablauf der befristeten Gültigkeit der Karte ersatzlos verfällt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam. Dementsprechend ist auch eine Regelung unwirksam, nach der die Prepaid-Karte nach Ablauf ihrer befristeten Gültigkeit vollständig und endgültig deaktiviert wird.
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 12 O 458/05
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Ist das jetzt eine Spitzfindigkeit von O2? Wie sollen wir jetzt reagieren?
Herrzliche Grüße,
Rocky