Mein Vater hat von O2 ein Schreiben vom 25 Februar 2008 erhalten, wo angedroht wird, die Rufnummer zu deaktivieren, wenn er nicht bis spätestens Ende März 2008 eine Aufladung tätigt. :mad: Er hat bisher schon mehrere male sein Guthaben aufgestockt.
Ich habe zu dem Thema folgendes Urteil im Internet gefunden und bin nun doch sehr über das Schreiben von O2 uberrascht:
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Urteil zu: Handy-Vertrag Prepaid-Guthaben Beschränkung
Die in den Vertragsbedingungen eines Mobilfunkanbieters enthaltene Klausel, wonach das Guthaben auf einer so genannten Prepaid-Karte nach Ablauf der befristeten Gültigkeit der Karte ersatzlos verfällt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam. Dementsprechend ist auch eine Regelung unwirksam, nach der die Prepaid-Karte nach Ablauf ihrer befristeten Gültigkeit vollständig und endgültig deaktiviert wird.
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 12 O 458/05
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Ist das jetzt eine Spitzfindigkeit von O2? Wie sollen wir jetzt reagieren?
Herrzliche Grüße,
Rocky