Beiträge von MTT

    Hallo liebe TT-Händler (die E-Plus VVL anbieten), :)



    ist es möglich, einen 'alten' (DM-) Journalistentarif [E-Plus-Bezeichnung: "CPF Journalisten- / VIP-Tarif"] auch über einen Händler zu verlängern?


    E-Plus hat in meinem Fall schon vor zwei (klammheimlich) Jahren versucht,
    meinen alten DM-Tarif anläßlich der VVL auf den neuen €-Journalistentarif umzustellen - dann zunächst jegliche Subvention verweigert, wenn ich den alten Tarif behalten wollte und erst nach etlichen Verhandlungen zumindest die normale Privatkundensubvention eingeräumt. :rolleyes:


    Da ich nun wieder vor demselben Problem stehe, will ich zumindest mal nachfragen, ob es auch anders - und damit einfacher, streßfreier und vielleicht auch lohnender - geht, den bestehenden Vertrag zu unveränderten (!) Konditionen weiterzuführen. Denn so billig werde ich wohl nie wieder mobil telefonieren... :cool:



    Viele Grüße :)



    :D MTT :D

    bigblue


    Genau so sehe ich das auch - er muß den Datenübermittlungsfehler beweisen - und es wird wohl sehr schwer für ihn, das zu schaffen...


    Ist halt schon blöd, wenn man sich nur vertan hat - da paßt so ein Datenübermittlungsfehler viel besser ins Bild.... :D



    Btw: Von ebay gab es KEIN Anerkenntnis eines Fehlers o.ä. (den gabs in meinen Augen auch nicht) - vielmehr benutzt der VK ebay als Instrument, um seine Provision wiederzubekommen... :rolleyes:





    :D MTT :D

    So, ich habs ihm jetzt in abgeänderter Form gemailt...


    ("Sollte der Datenübermittlungsfehler nicht verifizierbar sein, darf ich Sie im übrigen auf einschlägige Urteile deutscher Gerichte hinweisen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/54481 .")


    Das ist sicherlich immer noch nicht perfekt zugeschnitten auf die aktuelle Situation, aber ich bin kein Rechtsanwalt - den lernt er u.U. später kennen... *g*



    Mal sehen, ob er reagiert... :rolleyes:





    :D MTT :D

    Ich finde, man sollte auf keinen Fall zustimmen!


    Der Typ versucht ziemlich dreist, seinen Fehler zuerst auf ebay zu schieben ("Datenübermittlungsfehler") :rolleyes: und sich nun auch noch die Verkaufsprovision wieder gutschreiben zu lassen.



    Sollten wir hier nicht mal zusammenhalten und alle (sinngemäß) gleich vorgehen? Oder ist das nicht möglich?



    Ich habe mal nen Entwurf geschrieben (noch nicht abgeschickt):



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    Sehr geehrter Herr Schmidt-Krayer,


    heute wurde ich von ebay angemailt, um den Kauf des MP3-Players (Artikelnummer 3865848022) "einvernehmlich" zu stornieren.


    Sie suggerieren jedoch in Ihrer Mail vom 08.01.2005, es habe beim Einstellen des Artikels einen Datenübermittlungsfehler gegeben,
    der zur Stornierung der gesamten Auktion seitens ebay führen werde. Dies ist jedoch nicht der Fall - vielmehr versuchen Sie nun,
    sich von ebay die Verkaufsprovision wieder gutschreiben zu lassen, ohne aber:


    a) mit den Käufern zu einer Einigung gelangt zu sein
    b) ohne Ware geliefert zu haben
    c) ohne den angeblichen "Datenübermittlungsfehler" verifiziert zu haben.


    Zudem behaupten Sie ebay gegenüber schlichtweg: "Der Käufer hat den Artikel irrtümlicherweise erstanden" , was
    in Anbetracht der Fakten schlicht gelogen ist. Im Gegenteil: Ich bin gerne bereit, den "nicht bezahlten Artikel" zu bezahlen - falls Sie
    ihre Behauptung des Datenübermittlungsfehlers nicht verifizieren können.


    Ich darf Sie in Hinsicht auf die Behauptung "Datenübermittlungsfehler" im übrigen auf einschlägige Urteile deutscher Gerichte hinweisen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/54481 .


    Ich möchte Sie daher auffordern, entweder bis zur von ebay gesetzten Frist zur Antwort meinerseits (16.01.2005)
    entweder mit mir eine einvernehmliche Lösung zu finden (d.h. Lieferung zumindest eines Geräts) oder den Versuch zu beenden,
    hinter dem Rücken der Käufer und offensichtlich ohne Wissen von ebay (es steht Ihnen frei, dies zu widerlegen) die für SIE angenehmste
    Variante in Form der Provisionsgutschrift zu finden.


    Ich erwarte eine definitive Antwort bis zum 15.01.2005 - danach halte ich mir offen, sowohl ebay zu informieren,
    als auch rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxxxxxxxxxxxxxxx
    - xxxxxxxxxxxxx -


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    Ich finde, das könnte doch passen - oder? :confused:



    Viele Grüße :)



    :D MTT :D

    Denke ich auch...



    ...mal sehen, ob sich bis Montag Abend was tut seitens des Händlers - falls nein, kann man immer noch überweisen! ;)



    Mmmh, für den Händler wäre der Imageschaden trotz allem ein ganz schönes Problem - mal sehen, was er sich einfallen läßt...



    Apropos: Wo liegt wohl der EK für das Ding? 20-25€ ?





    :D MTT :D

    Der Clou: Man kann (und darf - siehe Auktionstext!) die Stückzahl in der Auktionsabwicklung ändern - ergo: auch erhöhen... ;)



    Schaun mer mal, sagt doch der Kaiser immer... :p




    EDIT:



    So sieht die Bestätigungsmail aus (für 3 Stück):


    Hallo XXXXXXXXXXXXXX;


    wir haben Ihre Bestätigung der Transaktion in Höhe von EUR 20.00 erhalten.


    Bitte verwenden Sie für jeden Schriftverkehr folgenden Betreff:
    XXXXXXXXXXXXXXX


    Bitte überweisen Sie den Betrag von 20.00 EUR unter Verwendung des folgenden Betreffs <b>"XXAAAAAAAAAAA</b> auf folgendes Konto :<br><br>
    Inhaber: Easy-Tecs<br>
    Ko: xxxx<br> HypoVereinsbank München
    D-80311 München(BLZ 70020270)<br>Für Auslandsüberweisung:<br>SWIFT-Adresse : xxxx<br>
    IBAN: xxxxx


    Für Überweisungen aus dem Ausland :
    (Bei Überweisungen aus Nicht-EU Ländern bitte alle Gebühren übernehmen und ausschließlich in EUR überweisen)
    Bei Fehlbetrag erfolgt keine Auslieferung !


    Schöne Grüße
    Easy-Tecs Ltd.






    :D MTT :D