Beiträge von amori12

    Re: Re: Re: Re: Bundesliga verliert ihren größten Dummschwätzer


    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Weiß ja nicht welche Bayern Du meinst, aber in der Allianz-Arena waren die Dinger am letzten Spieltag jedenfalls nicht im Einsatz...

    Ich würde dir ja gerne zustimmen, da ich auch nicht unbedingt die Bayern hervorheben will, aber: Doch, bei FCB vs. Werder waren die im Einsatz. Das pink magenta von T-Home war schon sehr sichtbar.


    edit: Der Videobeweis: http://www.youtube.com/watch?v=U21SpaQ8mDc und http://www.youtube.com/watch?v=tfRCF97WXww

    Re: Bundesliga verliert ihren größten Dummschwätzer


    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Zu seinen besserwisserischen Interviews, in denen er die Fragestellenden regelmäßig als vermeintliche Deppen dastehen ließ, fallen mir auch einige Attribute ein, aber "sympathisch" ist bestimmt keines davon.

    Man muss ihm zugute halten, dass er damit aber meistens Recht hat und die Dinge schon mal gesagt gehören. ;) Wobei es natürlich wie D-Love schon sagt im Krisenfall nicht so gut ankommt und er sich da besser zurückhalten sollte.



    Etwas anderes: Wurden eigentlich zur Winterpause flächendeckend die LED-Bandenwerbungen eingeführt? Früher habe ich das im Ausland immer bewundert und wollte es als technikverliebter Mensch hier auch haben. Aber kaum ist es da, nervt mich die Interaktion und Blinkerei auch schon. Dass man das aber auch immer gleich übertreiben muss...

    mastaplan2k2


    Beim Limit von 150 EUR kommt von Siemens eigentlich nur die Low-Cost-Reihe A in Frage. Da gäbe es bspw. A160/165 Trio oder A260/265 Trio. (5 am Ende heißt immer mit Anrufbeantworter)


    Evtl. wäre aber auch die zusammengestellte Kombination C470/475 + C47H + C47H etwas, kostet ca. 170 EUR.

    Idee schon, aber so wirklich günstig ist das nicht.


    Wenn du schon Gigaset erwähnst... aktuell sind die Baureihen C470 und S670. Die aktuelle C-Reihe kenne ich nicht genau, aber die S-Reihe würde deine Ansprüche auf jeden Fall erfüllen und kann ich auch empfehlen. Mit einer Ausnahme: Das Telefonbuch ist zwar nicht zentral gepflegt, aber es kann auf einem Gerät erstellt und dann komplett an andere Geräte verschickt werden. Weiß nicht genau, wie du das meinst, evtl. ist das ein Negativpunkt bei dir.


    Brauchen würdest du C470 und weitere 3-4x C47H-Handgeräte. Oder S670 und 3-4x S67H.
    Oder falls es VoIP sein soll, C470IP oder S675IP (ist mit AB, S670IP gibt es glaube ich nicht).


    Aber ein Schnäppchen wäre das in dieser Größenordnung nicht wirklich. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Die Zeugen wissen es genau, dass die Rechnung übergeben wurde

    Das ist der Punkt, können die Zeugen das genau wissen? Etwas überspitzt formuliert: Weiß die Kassiererin bei Aldi noch, wieviel Rückgeld sie Kunde 432 am Vortag herausgegeben hat? Das ist doch alles Routine, das kann man sich nicht merken. Auch wenn man es natürlich bemerkt haben will.


    Wobei ich aber auch glaube, dass ein normaler Richter das bejahen würde. Nur richtig finde ich es nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Weil es das Rechtsgeschäft gebietet, seine Rechnung umgehend zu bezahlen.
    Der Zahnarzt ist nicht verpflichtet zu Mahnen, und schon gar nicht 5 Monate lang.

    Wie ich schon sagte... Das mag soweit auch rechtlich richtig sein, keine Frage. Aber beantrage ich ohne Mahnung, Erinnerung o.ä. anwaltlich einen Mahnbescheid gegenüber einem Kunden, den ich in Zukunft auch noch als solchen in der Kartei haben will? Das ist doch ein Tritt zwischen die Beine, das Ende der Beziehung ist klar besiegelt.

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Was halte ich denn von einem Patienten, der sich seine Beißer machen lässt und dann nicht zahlt :confused:

    Menschen machen Fehler. Und ich kann es zwar vielleicht rechtlich, aber nicht aus logischen Gesichtspunkten erwarten, dass die Zahlung immer sofort erfolgt. Es kann immer etwas dazwischen kommen.


    Was hätte sich die Arzthelferin da abgebrochen, wenn sie mal schnell 20 Sekunden in einen Erinnerungsanruf investiert? Nichts. Danach hätte man immer noch den Mahnbescheid erwirken können.


    Ich wäre bei diesem Arzt auch die längste Zeit Kunde gewesen.



    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Besitzt die Rechnung keinen Termin, hat die Zahlung sofort zu erfolgen. Daher besitzt eine Rechnung keine Fälligkeit, wenn nicht z.B. eine Zahlung binnen 2 Wochen zu erfolgen hat

    Ok, da hast du wohl recht. § 271 BGB meinst du da oder?


    Zitat

    Deinen Letzten Satz verdrehst Du. Ich denke Moralisch sollte der Zahnarzt auf die Mahnkosten verzichten, das bringt dann kein böses Blut.

    Ja, so kann man es auch sehen. s.o.


    Zitat

    Und ich denke die Beweisbarkeit der Rechnungszustellung ist in diesem Fall sogar noch besser für den Zahnarzt, denn die Rechnung wurde (ich denke vor Zeugen) persönlich überreicht. Daher kann man nicht mit "Hab ich nicht bekommen" oder "ist wohl in der Post verloren gegangen" kommen.

    Dachte mir, dass dieses Argument kommt. Und du bist ja wohl auch Richter. Aber nach meinem Dafürhalten kann kein Zeuge dieser Welt noch ordentlich bezeugen, wer wem vor 3 Monaten was überreicht hat. Das war ja nichts Besonderes, das nur alle paar Wochen mal passiert. Rechnungen gibt es dort vielfach.


    Zitat

    Ein Rechtsstreit würde in den meisten Fällen zu Ungunsten des TE ausgehen.

    Weil der Zugang bejaht wird?

    Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Ist es ein guter Zahnarzt? Willst du dort nochmal hingehen? Wenn du diese beiden Fragen mit Ja beantwortest, würde ich die Kosten zahlen und die 60 Tacken mehr als Lehrgeld verbuchen.

    Dem stimme ich grundsätzlich zu, siehe auch moralische Sicht, aber: Was halte ich von einem Geschäftsmann, der ohne weitere Mahnung, Erinnerung, Anruf o.ä. einen Mahnbescheid beantragt?


    Sicher ist die Zahlungsmoral inzwischen unter aller Sau, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren, aber das geht nun auch nicht. Zumindest nicht, wenn man weiterhin will, dass der Kunde noch einmal kommt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Die Zahlung hat mit der Rechnungsstellung zu erfolgen.

    Hat die Zahlung nicht erst mit Fälligkeit zu erfolgen?


    Und selbst wenn nein...

    Zitat

    Du musst also mit den Kosten leben, da Du im Grunde die Rechnung nicht hättest vergessen dürfen.

    Ist denn der Zugang der Rechnung nachweisbar? Bei "in die Hand drücken" wird das wohl nicht der Fall sein.


    Moralisch sollten Rechnung + Mahnkosten gezahlt werden, aus juristischer Sicht nur der Rechnungsbetrag (und natürlich Widerspruch gg. Mahnbescheid).

    Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Ich hab keinen persönlichen Frust, hätte ich den, würde ich dir schon ganz anders antworten ;) - wenn ich deinen letzten Beitrag (DHL) so lese, vermute ich vielmehr das du richtig Frust hast :D

    Danke der Nachfrage, sexuell ist alles in Ordnung. Ich weiß aber nicht, was das hier zu suchen hat? :confused: Hier geht es darum wieso du grundlos andere User runter machst.