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Original geschrieben von Chris
Hi,
guck Dir im "Andere Hersteller" mal die Testberichte zu den Wiko-Handys an und such die Abschnitte zu "DualSIM" raus:
O.K. vielen Dank für die Infos, ist eine Menge Lesestoff und es wird ein paar Tage dauern bis ich da durch bin. Aber mal eine Grundsatzfrage, da du ja die Handys testest: Können alle Wikos mit Dual_SIM die Karten völlig selbständig verwalten?
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Original geschrieben von Senfdazugeber
Das i8262 kann übrigens nur Dual Standby.
Und wo/wie hast du das gefunden? Die von dir aufgezählen Varianten finde ich bei Amazon -so- nicht..
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Re: Re: Dual-SIM Fragen
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Original geschrieben von Senfdazugeber
Hängt vom Gerät ab.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. :top:
2 verschiedene Klingeltöne ist mir persönlich am wichtigsten, denn sonst macht eine Dual-SIM für mich keinen Sinn. Ich möchte einfach eine dienstliche und eine private Nummer haben, damit ich bereits beim klingeln weiß, um was es sich für ein Gesprächspartner handelt. Profile für die einzelnen Karten anlegen können -wäre auch nicht schlecht.
PS. Das Handy ist Samsung Galaxy Core DuoS i8262
http://www.amazon.de/Samsung-G…eywords=samsung+duos+core
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Hallo,
ich überlege mir ein Dual-Sim Handy zu kaufen, hätte aber paar grundlegende Fragen dazu.
1) Kann man für die 2 SIM-Karten jeweils 2 unterschiedliche Klingeltöne einstellen?
2) Funktionieren Android-Profile-Apps auf die 2 Karten -unabhängig von einander?
3) Kann man ausgehende und ankommende Anrufe einer bestimmten Karte jeweils zuweisen?
4) Kann man z.B. über die eine (Daten)Karte ins Internet gehen, während auf der anderen Anrufe ankommen?
Und überhaupt: Ist ein Dual-Sim-Handy = 2 Handys?
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Hallo Leute,
kennt jemand die GenialCard Visa von OTTO, also Hanseatic Bank?
Bin Otto-Kunde und jetzt kam so ein Brief wo diese Karte ganz toll (natürlich) sein soll und ohne jegliche Jahresgebühren. Was haltet ihr davon?
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Original geschrieben von Hightower2004
Aber die Frage ist, wenn vereinbart wurde, dass der Mieter die Wohnung wie gesehen vom Vormieter übernimmt und beim Auszug eben auch nicht renovieren muss (Nach dem Motto: Jeder macht es so wie es ihm gefällt).
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es so blöde Vermieter gibt die "wie gesehen vom Vormieter" in den Mietvertrag rein schreiben. Denn was ist schon juristisch "wie gesehen" wert? Gar nichts!
P.S. Man darf auch nicht vergessen, daß viele Vermieter den Auszug eines Mieters ausnutzen (alias Renovierungsarbeiten) um zum Schluss noch mal Kasse zu machen bzw. die Kaution am besten gleich zu behalten. Vor Gerichten wird immer teuer kalkuliert, als es so eine Renovierung dem Vermieter in Wirklichkeit kostet. Von daher sollte man ein eigenes Interesse daran haben die Wohnung zu streichen, als wenn nachcher Mondpreise für die Beauftragung einer Firma verlangt werden. 
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Hallo,
gibt es denn noch diese Funktion bei der Prepaid-SIM, wo man im Congstar-Account noch seine geführten Gespräche und SMS einsehen kann. Letztes oder vorletzes Jahr ging es noch, aber jetzt finde ich nichts dergleichen im Account.
Haben sie das etwa abgeschafft? :confused:
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Original geschrieben von Nokia6233
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit, spätestens bei Ende des Mietverhältnisses, die je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auszuführen.
Also doch! Schönheitsreparaturen müssen laut Mietvertrag gemacht werden und dazu zählt nun mal Wände streichen. Warum deine Mutter überhaupt unterschiedlich gestrichene Wände vom Vormieter übernommen hat ist mir ein Rätsel.
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Original geschrieben von Nokia6233
Wie ich bereits schrieb wird es unmöglich sein, die Farben nochmal neu anzumischen 
Farben kann man nicht neu anmischen. Da spielt schon 1gr. eine Rolle. 
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Original geschrieben von Nokia6233
Dass die Löcher zugespachelt werden müssen ist klar, nur was ist mit dem Überstreichen der Löcher?
Was steht im Mietvertrag? Wenn Renovierung beim Auszug vereinbart -muß sie alles neu streichen. Es könnte sogar noch schlimmer kommen, denn es gab mal ein Grundsatzurteil, daß man keine dunklen Farben bzw. exotischen verwenden darf, wenn man auszieht. Man hat sich -glaube ich- auf Weiß geeinigt, damit man eine einheitliche Rechtssprechung hat. In deinem Fall (braun bzw. blau) muß man dann entsprechend intensiver die Wände streichen.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Und der paranoide Rollstuhlfahrer bleibt trotzdem am Ruder. :mad:
Ist jetzt aber hart... 