Beiträge von scaleon

    Naja, meine 9 Cent waren sogar berechtigt. Anders sieht es bei den 80 Cent von geos aus. Da könnte man durchaus die Lastschrift zurückgehen lassen und nach der ersten Mahnung mal ordentlich drohen.:mad:


    Dann soll man diese Kosten (ob nun 9 oder 80 Cent) beim Kündigungsantrag benennen und darum bitten, dass das Konto gedeckt ist. Alles andere ist für mich unseriös und rechtlich sehr fraglich, da wie schon erwähnt, Kunden einfach ihre Kontonten (ganz) schließen und auswandern oder wie auch immer. Ein Zwang ein 2.Konto zu besitzen, damit die eine Bank ihre 9 Cent abbuchen kann -ist einfach (juristisch) lächerlich....

    Ist dieses Verhalten normal, und ist es korrekt von der Commerzbank?


    Ich kann mir kein Gesetz oder AGBs vorstellen, wodurch ein 2.Konto für die Kündigungsabwicklung zwingend wäre und erst recht nicht, dass man über ein solches Konto Auskunftspflicht hätte.


    Der Haken an der Geschichte sind wohl die 9 Cent -für 9 Cent klagt keiner und Verbraucherorganisationen/BaFin werden wohl einem den Vogel zeigen....:mad:

    Bin ehrlich gesagt doch etwas von Amazon enttäuscht!
    Habe dort noch nie was zurückgegeben - das aktuelle Verfahren ist echt nervig!


    Ja, so kenne ich Amazon auch nicht. Sie wollen damit dem Return-Kunden das Leben schwer machen, aber was ich dabei nicht nachvollziehen kann ist:Während der 14-tägigen Widerrufszeit gilt ja die Rücksendung ohnehin "ohne Angabe von Gründen". Klar will man den einen oder anderen Kunden wegen Missverständnisse davon abbringen die Ware zurück zu geben -aber wäre es nicht genau deshalb schlauer, die Beweggründe (falls der Kunde diese nennen will) per Email zu schildern, damit auch der Support Zeit (also 1 Tag) für eine gründliche Antwort hat?

    Ist in der Tat neuerdings bei einigen hochpreisigen - vor allem Apple-Produkten - so, dass man nicht per Klick zurückgeben kann, sondern der Service zwischengeschaltet ist.


    Und Email geht dann auch nicht? Hast du das auch bei anderen Produkten/Herstellern erlebt und wie teuer war die Ware? Ich frage deshalb, weil ich das mit der "Rücksprache" auch nicht kenne...:o


    Dafür haben sie nunmal weder Ausbildung noch Auftrag und sind nur Bürger in Uniform.


    Das sehe ich jetzt nicht so. Auch wenn Soldaten sich in Polizeiaufgaben nicht einmischen dürfen, so gibt es immer noch die Hintertür "Katastrophenhilfe" wo die Bundeswehr Amtshilfe leisten muss (§35 GG). Wenn ich das jetzt auf die Spitze treibe: In Berlin, München, Frankfurt sind die Hauptbahnhöfe durch Terroristen in die Luft gejagt worden, es gibt viele Tote, in den Innenstädten herrscht Chaos, Menschen schreien auf der Straße, es werden weiter Angriffe auf die Zivilbevölkerung erwartet....Tja....Da höre ich dann nur Ansagen über Bahnhofslautsprecher und Radio wonach uniformierte Soldaten der Bundeswehr umgehend das Kommando Übernehmen sollen bis Spezialeinheiten eintreffen. Jeder der sich ihren Befehlen widersetzt, wird strafrechtlich belangt. So einfach ist es, und so wird es kommen -falls es mal soweit kommen sollte...


    §35 GG Absatz 1 besagt:


    Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

    Wenns nach mir ginge, dann wuerde ich eine Differenzierung zwischen SIMonly Tarifen und Hardware Tarifen einfuehren.


    Dann aber per Gesetz. Denn jetzt schon sind Koppelverträge verboten -und dennoch werden die von der Justiz geduldet (alias Handyvertäge). Die Gesetzgebung dafür war also ein Witz.



    Bei SIMonly Tarifen wuerde ich maximal 6 Monate Mindestvertragslaufzeit erlauben und eine maximal monatliche Kuendigungsfrist. Denn bei einem SIMonly Tarif hat ein Anbieter ja kaum einen Aufwand der eine laengere Vertragsbindung rechtfertigen wuerde.


    Ja, 6 Monate finde ich einen überschaubaren Zeitraum. Dann könnten sich Anbieter anstrengen einen besseren Tarif als die der Discounter anzubieten -zumal 6 Monate auch für den Anbieter ein überschaubarer Zeitrahmen ist.



    Bei Hardware Tarifen wuerde ich jedoch hingegen 36 Monate Mindestvertragslaufzeit erlauben, danach aber dann ebenfalls monatliche Kuendigungsfrist.


    Nein, fängt man mit Ausnahmen an ist der Damm schon gebrochen. Die Idee ist ja wohl, dass grundsätzlich Verbraucherverträge max. 1 Jahr andauern dürfen und Feierabend. Was deine Vorstellungen bezüglich 36 Monaten angeht, so kann man doch jetzt schon z.B. bei Otto die Dauer der Ratenzahlung selbst bestimmen. Hier bedarf es also keiner neuen Regelung -das geben die Gesetze jetzt schon her.



    12 Monate sind irgendwie nichts Halbes und nichts Ganzes. Fuer SIMonly ist es immer noch ungerechtfertigt Lange. Um den Kunden ein Smartphone und/oder den Offlinevertrieb via Shops und Haendler zu finanzieren aber zu kurz.


    Du darfst aber nicht vergessen, dass 12 Monate für etliche Verbraucherverträge gelten werden und insofern ist das jetzt erst mal ein guter Schnitt. Denn ich bin mir sicher dass die FDP und der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU dies mit allen Mitteln verhindern werden, denn dann nimmt man ihrem Klientel die "Vertragsfreiheit" weg, Schwache abzuzocken.


    Ein Beispiel, wie weit diese 2-Jahresverträge missbraucht wurden und wo sie überall zu finden sind: Ich war mal vor Jahren beim Mieterverein und dort ist es vertragstechnisch sogar noch schlimmer, denn zum einen unterschreibt man anfänglich einen Vertrag über 2 Jahre (wen wundert's?) und dieser verlängert sich stets um 1 Jahr, WENN man nicht 3 Monate ZUM Jahresende kündigt. Also nochmal doppelt gemoppelt. Und das übersehen natürlich viele Leute und wollen z.B. ihre Verträge zum Februar nächsten Jahres kündigen -haben aber die Frist zum Jahresende verpasst und sind nun erst mal bis 31.12. nächsten Jahres gebunden. Ein Unding wie ich finde, zumal diese Mietervereine nach Außen und in den Medien immer sehr sozial auftreten und angeblich für den kleinen Mann kämpfen -aber letztendlich (wie Betrüger) alles mitnehmen was sie nur kriegen. Dabei nutzen sie eine Lücke im Vereinsgesetz, d.h. sie bleiben als Rechtsform stets ein "e.V.", damit sie eben von längeren Vertragskündigungen profitieren können. Denn der Gesetzgeber wollte mit dem Vereinsrecht bzw. Vereinsgesetz kleinen Vereinen die finanzielle Existenz sichern. Mit ein paar Millionen Kunden ist aber der deutsche Mieterbund aber wahrlich kein Kleinverein. Mal sehen, ob die 1 Jahresfrist hier auch gelten wird....:rolleyes:

    Viele Pendler können sicher darauf verzichten, wenn nun noch mehr Leute im Zug sitzen.


    Du führst die ganze Diskussion von Anfang an voreingenommen und tendenziell. Zuerst haben dich die nötigen Steuerausgaben gestört, dann wolltest du nach Wehrdienst/Berufssoldaten unterscheiden und nun sprichst du im Namen der Pendler.


    Niemand stört sich wegen sowas im Ausland -sind manchmal komische Diskussionen die in Deutschland geführt werden... :cool: