Beiträge von Taylormade

    In Augsburg ist die Fugger Bank bei Geschäftskunden völlig in Ordnung. Und durch Partnerschaften mit anderen Banken, soweit mir bekannt, auch überregional erreichbar. Wenn´s um Kredite für Selbständige geht, sind die Sparkassen im Moment noch am spendabelsten. Kostengünstig und deshalb von einigen Kollegen (Freiberufler) geschätzt als Hausbank für die Geschäftskonten ist die Postbank.


    Gruß,
    Taylormade

    Mir ist der Fehler noch nicht aufgefallen und die letzten SMS, die ich jetzt vorsichtshalber nochmal angeschaut habe, sind chronologische geordnet. Vielleicht liegts am SIM- bzw. Handyspeicher. Die SIM wurde bei mir zuerst gefüllt, danach die Speicherplätze auf dem Handy.


    Gruß,
    Taylormade

    ashd

    Zitat

    Tatsache ist aber auch, daß sich diese Rechtslage mittlerweile herumgesprochen hat und daher immer häufiger eine doppelte Schriftformklausel verwendet wird, die das, was Du beschrieben hast, verhindert.


    Habe ich gesagt, daß dies nicht Tatsache sei? Ich weise nochmals darauf hin (s.o.), daß ich mich mit meinem Beitrag nur gegen die Aussage wenden wollte, mündliche Nebenabreden seien in der Regel unwirksam. Daß mein Beitrag nicht den Umfang und den Detailgrad eine MüKo- oder Palandt-Kommentierung erreicht, läßt sich schon aus dessen Umfang ableiten.


    Gruß,
    Taylormade

    Zitat

    Mündliche Nebenabreden sind in der Regel *ungültig*.


    Das ist so nicht richtig, aber ein weit verbreiteter Irrtum weil in vielen Verträgen entsprechende Klauseln enthalten sind. Mündliche Nebenabreden können selbst dann zulässig sein, wenn dies schriftlichen Vertrag solche ausschließlich ausgeschlossen wurden. Auf jeden Fall ist dies immer im Einzelfall zu prüfen. Sofern der Vertrag formfrei geschlossen werden kann und die Nebenabrede dem schriftlichen Vertrag nachfolgt, kann darin z.B. eine konkludente Aufhebung des gewillkürten Schriftformerfordernisses gesehen werden.


    Allgemein kann gesagt werden, daß mündliche Vereinbarungen ebenso wirksam sind wie schriftliche, wobei in jedem Einzelfall genau zu prüfen ist, welche Regelung welcher vorgeht, soweit sich diese widersprechen.


    Gruß,
    Taylormade

    Mal ne blöde Frage:


    Eine Kopie o.ä. von dem Wisch, den Du unterschrieben hast, hast Du nicht zufällig? Damit man mal klären könnte, was genau da von Dir unterschrieben wurde.


    Sofern die Auskünfte der "Dame", die Dir den Mist aufgeschwatzt hat, beweisbar sind, käme ggf. ne Anfechtung (z.B. wg. arglistiger Täuschung) in Betracht. Genaueres erfährst Du vom Anwalt Deines Vertrauens.


    Gruß,
    Taylormade


    PS: Hat ne PN ;)

    In der Süddeutschen Zeitung stand zu lesen, daß das Projekt nur Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg hat, wenn täglich mind. 6.600 Besucher die Halle besuchen. Könnte also möglicherweise ein wenig eng werden. Aber auf Mallorca bringen die ja auch 10.000 Teutonen locker auf 100 m Strand unter. ;) Ich laß mich mal überraschen.


    Taylormade