Beiträge von Taylormade

    Auch Firmen mit Kundenkontakten (Ärzte etc.) sind gelegentlich bereit für eine gewisse Zeit das eine oder andere Bild aufzuhängen. Und die erwarten dann auch nicht unbwedingt, dass man sich als Künstler schon einen Namen gemacht hat. Ist dann zwar keine Ausstellung, kann aber beim Verkauf der Bilder helfen, sofern das gewollt ist.

    Mini_Cooper: Versteht man vielleicht eher, wenn man aus Bayern kommt. Ansonsten viel Spaß mit der Plastikflasche. Egal wie das schmeckt, ich werd sowas nicht kaufen.


    Uns sind die vielen kleinen Brauerein mit ihren unterschiedlichen Bieren, die kaum weiter als 30 km transportiert werden müssen, tatsächlich wichtig. Und deshalb erfreuen sich die sog. "Fernsehbiere" hier oft nicht so ganz großer Beliebtheit. Daß das in allen Bundesländern verstanden und von jedem geteilt wird, verlangt ja keiner. Und natürlich werden in Bayern auch andere Biere getrunken. Mehrheitlich aber einheimische. Und das, wie ich finde, aus gutem Grund.


    Nimm´s nicht so hart und bleib locker. ;)

    Bier aus Plastikflaschen.


    Wer das trinkt hat in Bayern schon zu recht den Ausschluß aus der Gesellschaft zu fürchten.


    Biere, die außerhalb der Landesgrenzen gebraut werden, gehen ja prinzipiell gar nicht. Und "Fernsehbiere" (Becks, Jever etc.) setzen dem ganzen die Krone auf.


    Grüße aus den Freitstaat mit seine vielen kleinen Privatbrauereien ;).


    Taylormade

    Und Deine Freundin sollte ma ne Gedenksekunde an Ihren Schutzengel einlegen. Das kann auch ganz anders ausgehen. Daß außerdem die Batterien überlebt haben, ist schon auch bemerkenswert. Aber Folgeschäden an den Batterien sind wohl nicht zu befürchten.


    Gruß, Taylormade

    Hi Mobile-Freak.


    Bzgl. der Werbung lohnt sich ein Blick in die Berufsordnung für Ärzte. Unter § 27 ff. findest Du die Regelungen zur Werbung. Auf der Homepage der Bundesärztekammer Link findest dazu auch noch ein paaar Erläuterungen.


    Für Einzelfragen und Details bleibt Dir kaum ein Anwaltsbesuch erspart. Daß der Aufkleber und der Slogan, den handy-sascha.de vorgeschlagen hat, zulässig ist, da bin ich mir nicht so sicher. Die Regelungen für Anwälte sind ähnlich rigide und da hielte ich einen solchen Aufkleber für unzulässig. Bin mir aber nicht sicher, wie die (Anwalts- bzw. in Deinem Fall die Ärzte-) Kammer, die als Standesgericht darüber wohl (bei Anwälten ist das so, bei Ärzten bin ich mir nicht sicher) zu entscheiden hätte, tatsächlich entscheiden würde.


    Hilfreich kann auch einfaches Nachfragen bei der für Dich zuständigen Ärztekammer sein. Da kann man dann gleich, für den Fall, daß sich ein netter Kollege beschwert, sagen, daß die Kammer keinerlei Einwände erhoben hat.


    Gruß,
    Taylormade


    PS: Grüße nach Starnberg :D