Das sehe ich genauso: Sich einig werden ist das Gebot der Stunde ![]()
Einer kann aus Hamburg kommen und in die Schweiz auswandern- dann ist Grenznähe nicht gegeben.
Einer kann aus Konstanz kommen und in die Schweiz auswandern- dann ist Grenznähe gegeben.
Welcher Entscheidungsträger kann nun objektiv beurteilen, wo sich dessen Lebensmittlepunkt befindet?
Möglicherweise kann der Hamburger einen dt. Vertrag sinnvoll nutzen- der Konstanzer nicht. Möglicherweise ist es genau umgekehrt...
Insofern sollte es nicht nötig sein, dass der TE Rechenschaft ablegen muss. Im Zweifel kann er ja das subventionierte Handy in die Waagschale werfen.
Das sollte letzte Bedenken bezüglich Zumutbarkeit zerstreuen.
Aber: Wenn jemand richtig liegt, dann der Mann aus der Hotline und nicht die Frau. Wäre ja noch schöner! :flop: Zezeze
Viele Grüße
Qwerlk