Hey TE,
und, gibt es was zu berichten?
Konntest Du ohne "Papiere" Ansprüche geltend machen?
Viele Grüße
Qwerlk
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Hey TE,
und, gibt es was zu berichten?
Konntest Du ohne "Papiere" Ansprüche geltend machen?
Viele Grüße
Qwerlk
Ich muss gestehen, dass ich den bisherigen Ausführungen, die gegen die Ansichten des TEs sprechen, beipflichten muss.
Letztlich bist Du ja in dieser Sache nicht der Vertragspartner (Du bist nicht Käufer- "Dell" ist Dir gegenüber nicht Verkäufer).
Daher ist aus meiner Sicht eine Abwicklung nur über den ursprünglichen Käufer sinnvoll.
Über ihn sollte ein berechtiger Anspruch auf Gewährleistung ohne weiteres durchsetzbar sein. Hier wird auch "Dell" wohl kaum widersprechen...
Ich drücke in jedem Fall die Daumen, dass eine akzeptable Lösung erzielt wird.
Viele Grüße
Qwerlk
Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Ich war auch immer der Meinung, dass Bereistellungsentgelt und Anschlusspreis synonym sind...
Vllt. wurde Dein Tarif erst zum nächsten Rechnungstag umgestellt...
"Schlechtes" Timing würde die abweichende Bepreisung erklären.
War der GenionS anteilig auf Deiner Rechnung(lt. den 8,5775€ wohl nicht...)?
Ansonsten denke ich, dass Du mit Hilfe der Kundenbetreuung das noch retten kannst.
Viele Grüße
Qwerlk
Leider ist eben nicht bekannt und nachvollziehbar, dass Bonusguthaben nicht ausbezahlt wird... Es wurde doch in einem Beitrag dieses Threads betont, dass ein Anwalt eingeschaltet werden soll (was hat dieser wohl getan?)...
Das Thema "Auszahlung nach BW" ist Off-Topic aber in der Tat interessant ![]()
Viele Grüße
Qwerlk
Regulär einbezahltes Guthaben muss natürlich ausbezahlt werden!
Ich habe mich ausschließlich auf Bonusguthaben bezogen, falls das nicht eindeutig formuliert war.
Datenschutz spielt bei der Betrachtung von "Aufladedaten" wahrscheinlich keine Rolle...
Viele Grüße
Qwerlk
Wenn es Dir um die Nichtauszahlung von Bonusguthaben geht, dann ist das durch die
AGBs sehr wohl abgedeckt. Ist aus meiner Sicht auch irgendwie logisch, dass O2 sich da "quer" stellt.
Viele Grüße
Qwerlk
Das sehe ich genauso...
Ich glaube nicht, was ich da schreibe- hab's nur gemacht um Dich zu ärgern :p
Wie kommst Du darauf, dass ich solche Geschäftsgebaren gutheiße? Wo steht das geschrieben?
Und außerdem: Glaubst Du alles, was in der Werbung versprochen wird? Ich für meinen Teil lese lieber das Kleingedruckte...
lol! Sag' mal, geht's noch?
Du schreibst hier Dein Anliegen in den völlig falschen Thread und unterstellst mir Begriffsstutzigkeit?
Sorry, aber Du fährst Dich hier fest...
Wenn Kulanz zum Großteil des Tagesgeschäfts wird, bekommen alle ein Problem...
Und was das Verhalten von Congstar mit ihrem Image anstellt, ist deren Sache.
Der Kunde kann (und wird hoffentlich) das durch seine Nachfrage steuern.
OK, wenn Du der Meinung bist, dass Freenet und Co. nicht auf Vertragsklauseln pochen sollen, dann kann ich Dir auch nicht helfen. Du scheinst ein Problem mit elementaren Rechtsgrundsätzen zu haben...
Freenet besteht darauf, dass Du Deinen Vertrag erfüllst und selbiger fortgeführt wird. Congstar hat den Vertrag mit dem TE fristgerecht gekündigt und besteht auf diese Kündigung! Willst Du uns wirklich glauben machen, dass diese Sachverhalte zusammengehören und Du etwas zum eigentlichen Thema beigetragen hast?
Weitsicht und Fingerspitzengefühl sind sicher angesagt. Doch das Einhalten von Verträgen bleibt meiner Meinung nach davon weitgehend unberührt. Denn ich als Kunde möchte ja auch Planungssicherheit. Oder wäre es für Dich in Ordnung, wenn Dir Freenet noch ein Paar Sachen berechnet, die nicht Vertragsbestandteil waren (von wegen: Ach, der Kunde soll mal nicht auf Vertragsklauseln pochen...)?
hmmm
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Deine Geschichte mit der Congstar-
oder EifelMarc Geschichte zu tun hat.
Congstar hat dem TE fristgerecht gekündigt, EifelMarc möchte eine außerordentliche
Kündigung erzwingen. Ob das funktioniert sei mal dahingestellt- die Hemmschwelle hierzu ist sicher höher angesiedelt...
Viele Grüße
Qwerlk