ZitatOriginal geschrieben von blueheaven
du musst geld haben wenn du für 100 stück die versandkosten hättest zahlen wollen (sind ja immerhin 100x6 euro nochwas)
Nö. Sind Wären immerhin 1x6 euro nochwas.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von blueheaven
du musst geld haben wenn du für 100 stück die versandkosten hättest zahlen wollen (sind ja immerhin 100x6 euro nochwas)
Nö. Sind Wären immerhin 1x6 euro nochwas.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Was ist denn nun kaputt? Nur die Hülle(n) oder auch die DVD(s)? Ersteres sollte ja ein geringes Problem darstellen.
So wie ich es verstanden habe, ist alles kaputt oder zumindest stark beschädigt. Aber selbst wenn es nur die Hülle (die nicht Standard ist) wäre, wäre es ja ein Schaden.
ZitatDie AGB müssen in der Filiale nicht im Volltext aushängen, es reicht, wenn auf deren Geltung z.B. durch einen Aushang deutlich hingewiesen wird (bei DHL geschieht das durch den Hinweis auf den Paketaufklebern) und sie dann auch in zumutbarer Weise eingesehen werden können. Vermutlich hat jede Filiale einen Ordner mit sämtlichen AGB vorliegen, der auf Verlangen ausgehändigt wird.
Das habe ich aus meinen wenigen und länger zurück liegenden BGB-Vorlesungen aber anders in Erinnerung. Reicht da wirklich nur der Hinweis darauf? Du scheinst dich da aber besser auszukennen. Ich will da jetzt auch nicht der Erste sein, der die Einbeziehung der AGB bestreitet.
ZitatHabe gerade keinen Adobe Reader zur Hand und kann daher die DHL AGB nicht öffnen. Ich denke selbst wenn die Verpackungsklausel in diesen AGB einer Inhaltsprüfung standhält muss DHL in deinem Fall für den Schaden aufkommen.
Dann zitiere ich kurz. ![]()
3 Mitwirkungspflichten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
„Leistungen und Preise“ festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen).
Für Express-Sendungen sind Vorausverfügungen nicht möglich.
Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen,
die er DHL nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.
(2) Dem Absender obliegt es, ein Produkt von DHL oder ihrer verbundenen
Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen,
die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen
Leistung am ehesten deckt.
(3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
zulassen darf. Er wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu
seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige
Identifikation ermöglichen. Der Absender wird die Sendung so verpacken,
dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass
auch DHL und Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die
Versandbedingungen DHL. §§ 410, 411 HGB sind zu beachten.
(4) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für
alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen
AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Absender stellt DHL
von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit
Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.
Und aus den Versandbedingungen:
3.2 Sichere Verpackung
(1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen
und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände
vor Verlust und Beschädigung geschützt sind
und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Die
Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen
Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung
durch Druck, Stoss, Vibration und Temperatureinflüssen
ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend
fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn
erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen
und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung
muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche
Inhalte allseitig polstern.
Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf
deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart,
Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall
berücksichtigen. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind
oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die
Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen
oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.
ZitatDie Verpackung muss unter normalen Umständen ausreichend schützend sein. Davon ist rauher Umgang wie Herumwerfen oder Fallenlassen aus Haltehöhe erfasst, aber nicht die Belastung durch enormes Gewicht. Und eine DVD im Karton geht durch Herumwerfen oder Fallenlassen aus 1-2m nicht kaputt. Amazon verschickt seine DVDs doch auch nicht anders?
Genau das meine ich. Das Hartplastik würde auch völlig unverpackt werfen oder fallenlassen überstehen. Da muss mehr gewesen sein.
Wie Amazon DVDs verschickt, weiß ich nicht. Die üblichen Amazon-Kartons sind allerdings schon etwas dicker als meiner. Aber siehe Absatz davor.
ZitatWenn der Empfänger es versäumt, offensichtliche äußere Schäden beim Zusteller zu rügen begeht er m.E. eine Obliegenheitsverletzung. Die Zusteller haben in der Regel Schadensanzeigen parat, da wird die Beschädigung aufgenommen.
So wie er es beschreibt, muss der Schaden von außen offensichtlich sichtbar gewesen sein. Obliegenheitsverletzung hieße konkret, dass ich keinesfalls haftbar zu machen bin? Auch wenn es nicht sachgemäß verpackt gewesen wäre?
Ja, war als Privatverkauf ausgewiesen und auch die Verkäufe der letzten Zeit sprechen nicht für eine gewerblichen Verkauf. Haftung usw. wurde auch erfolgreich ausgeschlossen. Ja, der Empfänger hat von sich aus die Verpackung bemängelt.
Versand wurde versichert von mir angeboten. Es ging um DVDs mit Hardplastikhülle, umwickelt von mir mit dünnem Karton. Durch die harte Hülle geht bei einem Wurf o.ä. ohnehin nichts kaputt, daher auch nur die zugegeben lasche Verpackung. Wenn man bspw. drauf tritt, hält die bspw. nicht. Da hilft aber ja auch kein Karton.
Die Ware war aus DHL-Sicht wohl schlecht verpackt. Die Frage ist nur, ob bzw. wie ich eine Hartplastikhülle denn verpacken soll, damit nichts passieren kann. Außerdem frage ich mich ohnehin, wie die AGB der Post eigentlich regelmäßig einbezogen werden können. In den Filialen hängen diese nie aus und können daher nicht zur Kenntnis genommen werden.
Gibt es bei solchen offensichtlichen Mängeln ein Übergabeprotokoll des Postboten? Irgendwie brauche ich ja für die Schadensmeldung einen Nachweis. Da könnte ja sonst jeder kommen.
Re: Versandschaden
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von petersandi
Hallo,
habe einen Artikel per DHL verschickt. Leider (wie ich richtigerweise zugeben muss) war ich da wohl etwas blauäugig und hatte die Ware nicht dick (genug)gepolstert verschickt. Nun ist der Artikel wohl defekt beim Empfänger angekommen aufgrund äußerer Gewalteinwirkung. Wie läuft das nun ab?
Kann ich nun ein Übergabeprotokoll der Post verlangen, in welchem die äußeren Schäden bei Übergabe vermerkt wurden? Gibt es so etwas überhaupt? Die Schäden, die der Empfänger beschreibt, mussten von außen eindeutig zu sehen gewesen sein. Es waren also nicht nur versteckte Mängel, die erst nach dem Auspacken zu erkennen waren. Ich will mich da nun nicht rausreden/aus der Verantwortung stehlen, es kann sein, dass die Ware defekt ist. Aber einen Beleg, dass das beim Transport passierte, hätte ich dafür schon gerne.
Und wie sieht es mit den Kosten aus? DHL wird sich - "dank" mangelhafter Verpackung - wohl aus der Haftung stehlen. Was genau habe ich dem Käufer zu ersetzen? Kaufpreis dürfte unstreitig sein. Auch das Hinporto? Und wie ist es mit dem Rückporto, mit dem er mir den Artikel wieder zurückschicken will?
Und kann sich DHL da überhaupt raushalten? Bin ich wirklich (auch wenn es in den AGB steht, aber da steht ja bspw. auch der unwirksame Abgabe beim Nachbar-Absatz) dazu verpflichtet, Waren so dick zu verpacken, dass man drauf treten kann und es passiert nichts? Der Artikel hat eine Hülle aus Hartplastik und die geht nicht einfach so mal kaputt, wenn man das Paket etwas wirft. Da muss etwas oder jemand Schweres drauf gewesen sein.
Weiß dazu keiner etwas? ![]()
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Da hat uns freddy903 etwas in die Irre geführt, er hätte dazu schreiben sollen, daß dieses Angebot nur für Kunden gilt, die eine Nachricht für dieses Angebot erhalten haben.
Da das im Angebot selbst auch erst vorhin hinzugefügt wurde, glaube ich nicht, dass in der E-Mail etwas davon stand.
Spielt aber sowieso keine Rolle, da das Angebot im Shop frei auffindbar und bestellbar war. Da brauchte man keinen Newsletter.
ZitatOriginal geschrieben von kjvision
vielleicht bekommen dir TT ler noch. wie vorhin oben erwähnt wurde, ist es gute marketing.
Das glaube ich eher nicht. Wie soll man zwischen TTler und anderem Besteller unterscheiden?
Auch in anderen Foren usw. hat man diesen "Kein Haken, außer eben der fette Haken"-Beitrag abgesetzt. Dort wird man gerade auch mit Schimpf und Schande überzogen.
Das Angebot war also durchaus breit bekannt.
Dürfte sich im Endeffekt als großer Griff ins Klo erweisen, was man da in einer Kurzschlussaktion produziert hat.
Re: Deltatecc Stammkunden Promotion
ZitatOriginal geschrieben von deltatecc
diese Sache hat keinen Haken
Zitataußer dass sie auf registrierte Stammkunden begrenzt ist.
ZitatWir haben das Angebot ausschließlich an registrierte Kunden versendet und wir nur an solche ausgeliefert.
Das dürfte euren miesen Ruf noch weiter verstärken.
Das Angebot ist normal über die Webseite zu finden und war vor wenigen Minuten noch ohne den letzten Hinweis.
ZitatOriginal geschrieben von 06926
interessant dürften die 35 sms 2 jahre lang in alle Netze sein, und die 1000 Vodafone Stars (gingen jedenfalls bei Quelle, da gab es das gleiche Handy )
Wenn ich mich recht erinnere, gab es über einen Händler namens Deltatec schon einige Male Beschwerden, weil bei CallYa-Karten keine Stars (mehr) möglich waren, da die schon abgegrast wurden.
ZitatOriginal geschrieben von Hpman
Da ich wieder mal zu spät fuer die Callnows gekommen bin, habe ich den Verkaeufer angemailt und er hat eben neue fuer 13.99 eingestellt. Eine habe ich mir gerade mit C-OSTERFEST gesichtert. Danke ebay
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…eName=STRK:MEWN:IT&ih=018
Hpman
Wie dämlich muss man sein, um solche illegalen Aktionen zu unterstützen und dafür Werbung zu betreiben?
:mad: Hundertfach verkaufte Waren, aber privat und is nix mit Gewährleistung. Ja sicher.
Da wollen wir doch glatt hoffen, dass den der XPIDER holt. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von tbg_kenny
Du hast nach irgendwelchen Zugaben gefragt. Das war eine Antwort. Die Telekom schenkt dir nochmal 100 EUR beim Kauf eines Laptops oder Speedports im Shop.
Manchmal hilft wenig. Es sollte schon so üblich sein. Und wieso sollte man 100 EUR Rabatt kriegen, wenn einem der Speedport eh dazu gegeben wird?
ZitatNoch eine wäre der Erlass der Bereitstellung.
Hilft bei einem reinen Tarifwechsel ja wenig.
ZitatWas will man da denn noch mehr :confused:
Vor wenigen Wochen boten Händler hier bspw. 100 EUR bar und einen Router für 0 EUR an. Daher meine Frage, ob es in dieser Größenordnung noch etwas gibt.