Beiträge von petersandi

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Was ist denn nun kaputt? Nur die Hülle(n) oder auch die DVD(s)? Ersteres sollte ja ein geringes Problem darstellen.

    So wie ich es verstanden habe, ist alles kaputt oder zumindest stark beschädigt. Aber selbst wenn es nur die Hülle (die nicht Standard ist) wäre, wäre es ja ein Schaden.


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    Die AGB müssen in der Filiale nicht im Volltext aushängen, es reicht, wenn auf deren Geltung z.B. durch einen Aushang deutlich hingewiesen wird (bei DHL geschieht das durch den Hinweis auf den Paketaufklebern) und sie dann auch in zumutbarer Weise eingesehen werden können. Vermutlich hat jede Filiale einen Ordner mit sämtlichen AGB vorliegen, der auf Verlangen ausgehändigt wird.

    Das habe ich aus meinen wenigen und länger zurück liegenden BGB-Vorlesungen aber anders in Erinnerung. Reicht da wirklich nur der Hinweis darauf? Du scheinst dich da aber besser auszukennen. Ich will da jetzt auch nicht der Erste sein, der die Einbeziehung der AGB bestreitet.


    Zitat

    Habe gerade keinen Adobe Reader zur Hand und kann daher die DHL AGB nicht öffnen. Ich denke selbst wenn die Verpackungsklausel in diesen AGB einer Inhaltsprüfung standhält muss DHL in deinem Fall für den Schaden aufkommen.

    Dann zitiere ich kurz. ;)


    3 Mitwirkungspflichten des Absenders
    (1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
    verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
    „Leistungen und Preise“ festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen).
    Für Express-Sendungen sind Vorausverfügungen nicht möglich.
    Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen,
    die er DHL nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.
    (2) Dem Absender obliegt es, ein Produkt von DHL oder ihrer verbundenen
    Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen,
    die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen
    Leistung am ehesten deckt.
    (3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
    die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
    zulassen darf. Er wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu
    seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige
    Identifikation ermöglichen. Der Absender wird die Sendung so verpacken,
    dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass
    auch DHL und Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die
    Versandbedingungen DHL. §§ 410, 411 HGB sind zu beachten.
    (4) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für
    alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen
    AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Absender stellt DHL
    von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit
    Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.


    Und aus den Versandbedingungen:
    3.2 Sichere Verpackung
    (1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen
    und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände
    vor Verlust und Beschädigung geschützt sind
    und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Die
    Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen
    Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung
    durch Druck, Stoss, Vibration und Temperatureinflüssen
    ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend
    fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn
    erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen
    und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung
    muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche
    Inhalte allseitig polstern.
    Bei transportsensiblen Inhalten muss die Verpackung auf
    deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart,
    Menge sowie alle anderen Besonderheiten im Einzelfall
    berücksichtigen. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind
    oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die
    Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen
    oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.


    Zitat

    Die Verpackung muss unter normalen Umständen ausreichend schützend sein. Davon ist rauher Umgang wie Herumwerfen oder Fallenlassen aus Haltehöhe erfasst, aber nicht die Belastung durch enormes Gewicht. Und eine DVD im Karton geht durch Herumwerfen oder Fallenlassen aus 1-2m nicht kaputt. Amazon verschickt seine DVDs doch auch nicht anders?

    Genau das meine ich. Das Hartplastik würde auch völlig unverpackt werfen oder fallenlassen überstehen. Da muss mehr gewesen sein.


    Wie Amazon DVDs verschickt, weiß ich nicht. Die üblichen Amazon-Kartons sind allerdings schon etwas dicker als meiner. Aber siehe Absatz davor.


    Zitat

    Wenn der Empfänger es versäumt, offensichtliche äußere Schäden beim Zusteller zu rügen begeht er m.E. eine Obliegenheitsverletzung. Die Zusteller haben in der Regel Schadensanzeigen parat, da wird die Beschädigung aufgenommen.

    So wie er es beschreibt, muss der Schaden von außen offensichtlich sichtbar gewesen sein. Obliegenheitsverletzung hieße konkret, dass ich keinesfalls haftbar zu machen bin? Auch wenn es nicht sachgemäß verpackt gewesen wäre?

    Ja, war als Privatverkauf ausgewiesen und auch die Verkäufe der letzten Zeit sprechen nicht für eine gewerblichen Verkauf. Haftung usw. wurde auch erfolgreich ausgeschlossen. Ja, der Empfänger hat von sich aus die Verpackung bemängelt.


    Versand wurde versichert von mir angeboten. Es ging um DVDs mit Hardplastikhülle, umwickelt von mir mit dünnem Karton. Durch die harte Hülle geht bei einem Wurf o.ä. ohnehin nichts kaputt, daher auch nur die zugegeben lasche Verpackung. Wenn man bspw. drauf tritt, hält die bspw. nicht. Da hilft aber ja auch kein Karton.


    Die Ware war aus DHL-Sicht wohl schlecht verpackt. Die Frage ist nur, ob bzw. wie ich eine Hartplastikhülle denn verpacken soll, damit nichts passieren kann. Außerdem frage ich mich ohnehin, wie die AGB der Post eigentlich regelmäßig einbezogen werden können. In den Filialen hängen diese nie aus und können daher nicht zur Kenntnis genommen werden.


    Gibt es bei solchen offensichtlichen Mängeln ein Übergabeprotokoll des Postboten? Irgendwie brauche ich ja für die Schadensmeldung einen Nachweis. Da könnte ja sonst jeder kommen.

    Re: Versandschaden


    Weiß dazu keiner etwas? :)

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    Original geschrieben von bernbayer
    Da hat uns freddy903 etwas in die Irre geführt, er hätte dazu schreiben sollen, daß dieses Angebot nur für Kunden gilt, die eine Nachricht für dieses Angebot erhalten haben.

    Da das im Angebot selbst auch erst vorhin hinzugefügt wurde, glaube ich nicht, dass in der E-Mail etwas davon stand.


    Spielt aber sowieso keine Rolle, da das Angebot im Shop frei auffindbar und bestellbar war. Da brauchte man keinen Newsletter.

    Zitat

    Original geschrieben von kjvision
    vielleicht bekommen dir TT ler noch. wie vorhin oben erwähnt wurde, ist es gute marketing.

    Das glaube ich eher nicht. Wie soll man zwischen TTler und anderem Besteller unterscheiden?


    Auch in anderen Foren usw. hat man diesen "Kein Haken, außer eben der fette Haken"-Beitrag abgesetzt. Dort wird man gerade auch mit Schimpf und Schande überzogen. :D Das Angebot war also durchaus breit bekannt.


    Dürfte sich im Endeffekt als großer Griff ins Klo erweisen, was man da in einer Kurzschlussaktion produziert hat.

    Re: Deltatecc Stammkunden Promotion


    Zitat

    Original geschrieben von deltatecc
    diese Sache hat keinen Haken

    Zitat

    außer dass sie auf registrierte Stammkunden begrenzt ist.

    Zitat

    Wir haben das Angebot ausschließlich an registrierte Kunden versendet und wir nur an solche ausgeliefert.

    :D Das dürfte euren miesen Ruf noch weiter verstärken.


    Das Angebot ist normal über die Webseite zu finden und war vor wenigen Minuten noch ohne den letzten Hinweis.

    Zitat

    Original geschrieben von 06926
    interessant dürften die 35 sms 2 jahre lang in alle Netze sein, und die 1000 Vodafone Stars (gingen jedenfalls bei Quelle, da gab es das gleiche Handy )

    Wenn ich mich recht erinnere, gab es über einen Händler namens Deltatec schon einige Male Beschwerden, weil bei CallYa-Karten keine Stars (mehr) möglich waren, da die schon abgegrast wurden.

    Zitat

    Original geschrieben von Hpman
    Da ich wieder mal zu spät fuer die Callnows gekommen bin, habe ich den Verkaeufer angemailt und er hat eben neue fuer 13.99 eingestellt. Eine habe ich mir gerade mit C-OSTERFEST gesichtert. Danke ebay :)

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…eName=STRK:MEWN:IT&ih=018

    Hpman

    Wie dämlich muss man sein, um solche illegalen Aktionen zu unterstützen und dafür Werbung zu betreiben? :rolleyes: :mad: Hundertfach verkaufte Waren, aber privat und is nix mit Gewährleistung. Ja sicher.


    Da wollen wir doch glatt hoffen, dass den der XPIDER holt. :D

    Zitat

    Original geschrieben von tbg_kenny
    Du hast nach irgendwelchen Zugaben gefragt. Das war eine Antwort. Die Telekom schenkt dir nochmal 100 EUR beim Kauf eines Laptops oder Speedports im Shop.

    Manchmal hilft wenig. Es sollte schon so üblich sein. Und wieso sollte man 100 EUR Rabatt kriegen, wenn einem der Speedport eh dazu gegeben wird?


    Zitat

    Noch eine wäre der Erlass der Bereitstellung.

    Hilft bei einem reinen Tarifwechsel ja wenig.


    Zitat

    Was will man da denn noch mehr :confused:

    Vor wenigen Wochen boten Händler hier bspw. 100 EUR bar und einen Router für 0 EUR an. Daher meine Frage, ob es in dieser Größenordnung noch etwas gibt.