Beiträge von michellos

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Nur zur Info: Es gibt auch Prozesskostenhilfe.


    Ja, für Klagen gegen das Arbeitsamt, aber kaum für Privatklagen. Und bei etwa 8€ dürften die das auch ablehnen. :mad:


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Aber wo ist das Problem: Telefonier die Karte leer, such Dir nen neuen Anbieter aus und alles wird gut.


    Du weißt sicher nicht, was du da schreibst. Anders kann ich mir deine Antwort nicht erklären.
    Man kann die Karte nicht leertelefonieren, wenn das Restguthaben gesperrt ist, weil die Laufzeit beendet ist. Man müsste erst erneut aufladen -> fällt aus.

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Ist denn überhaupt die Guthabengültigkeit schon abgelaufen?


    Ja


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Wenn ja, dann Schreiben mit Adresse, Bankverbindung und alter SIM Karte an o2 und Dir wird dasGuthaben erstattet.


    Falsch, die wollen ein Schreiben einer Benutzerübernahme haben. Ich bin aber die Benutzerin.

    Nein, falsche Vermutung. Die Karte ist 5 1/2 Jahre lang in Benutzung, wurde etliche Male aufgeladen. Aus den Gründen, die ich nannte, will ich da weg.
    Es ist ja so, dass ein Guthaben eine Laufzeit hat. Ist die beendet hat man Null €, obwohl noch Geld drauf ist. Lädt man wieder auf, hat man auch das Restguthaben der vorhergehenden Aufladung wieder. Ich lade aber nicht mehr auf, also will ich mein Restguthaben ausgezahlt bekommen, was o2 verweigert. Es gibt Urteile dazu, nur habe ich als HartzIV-Empfängerin kein Geld für eine Klage.


    Deshalb meine Negativwerbung. Ich rate jedem diese Konzerne so zu bestrafen.

    Hallo,
    als Neuling, Grüße an alle.


    Ich habe mich hier angemeldet um Negativwerbung zu machen.


    Bin o2-Prepaidkarteninhaberin. Da o2 aber in den letzten Monaten massive Probleme mit dem Netz hat, will ich nicht mehr aufladen. Mein Restguthaben von unter 10€ will das Unternehmen aber nicht zurückzahlen.


    Somit rate ich von denen ab.


    MfG