Ist es eigentlich hundertprozentig sicher das bei einem Wechsel aus dem laufenden Jahrestarif in den S Tarif zum Beispiel die Restlaufzeit nicht wie bei den anderen Tarifen auch anteilig erstattet wird?
Ja! Keine anteilige Erstattung wegen MVLZ.
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Ist es eigentlich hundertprozentig sicher das bei einem Wechsel aus dem laufenden Jahrestarif in den S Tarif zum Beispiel die Restlaufzeit nicht wie bei den anderen Tarifen auch anteilig erstattet wird?
Ja! Keine anteilige Erstattung wegen MVLZ.
Es funktioniert nicht, wenn man vorzeitig aus dem Jahrestarif raus wechselt, denn da hat man ja auch eigentlich eine MVLZ.
Ansonsten funktioniert das aber immer, wenn man zwischenden 4-Wochen Tarifen wechselt.
Alles anzeigenMein Magenta Mobil Prepaid M (3.Gen.), MagentaMobil Prepaid M 4GB, zusätzliches Datenvolumen 4GB und der Datenbonus von 500mb
= insgesamt 8GB plus x.
Ich habe dort noch 0,30€ Guthaben und das Datenvolumen ist noch 5 Tage gültig.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig meine Karte auflade?
Bekomme ich weiterhin die 4GB zusätzliches Datenvolumen und kann halt nicht mehr telefonieren?
Die +4GB gibt es nur, wenn der Tarif aktiv ist. Reicht das Guthaben nicht aus um den Tarif zu bezahlen, kannst du auch die +4GB nicht nutzen.
Sonst hättest du ja völlig umsonst 4GB Datenvolumen - so dumm ist die Telekom nicht ![]()
Da mein Vertragsvolumen aufgebraucht ist und O2 fürs nachbuchen zuviel verlangt, wollte ich eine Magenta Prepaid holen. Dachte im T Shop wäre es einfacher als Videoident zu Hause. Doch… die wollten 10€ fürs „freischalten“ extra. Ist das normal?
Ist das vielleicht ein Missverständnis?
Die Prepaid Karten der Telekom kosten mindestens 9,95€, beinhalten dann aber auch mindestens 10€ Startguthaben, die mit den anfallenden Gebühren verrechnet werden.
Nein, diese Info ist schlichtweg falsch! Ich weiß zwar nicht, welchen Tarif du nutzt, aber bei der Magenta Mobil Prepaid Tarifgeneration seit 2022 wird nicht nach Beauftragung eines Tarifwechsels nichts anteilig abgebucht. Wie es bei älteren Tarifen aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Was du beschreibst ist vermutlich der Umstand, der nur eintritt, wenn ein bestimmter Tarif bereits aktiv war, das vorhandene Restguthaben allerdings nicht mehr für volle 28 Tage ausreicht. Was ich hingegen beschreibe bezieht sich ausschließlich auf den Geschäftsfall Tarifwechsel und nicht auf den Geschäftsfall Tarifverlängerung.
Dann sollte man das auch so klar formulieren!
War der Tarif einmal aktiv, erfolgt sehr wohl eine anteilige Abrechnung.
Nur wenn der Tarif noch nie aktiv war, ist es nicht der Fall.
Außer beim Jahrestarif und beim Max wird nach wie vor anteilig abgebucht.
An der Praxis hat sich nichts geändert.
Das eSim Profil kommt derzeit noch per Post.