Sooo... Dusche ist instand gesetzt worden.
Ein Anruf bei der Verwaltung mit dem Telefonat auf das Gespräch mit dem Besitzer hat gereicht.
Wenn es doch immer so einfach wäre ![]()
Beiträge von Majoko
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Zitat
Original geschrieben von caoz
Dann hoffen wir mal, dass die Verwaltung nach Deiner Rücksprache mit dem Vermieter jetzt aktiv wird. Bei Mängeln am Sondereigentum ist bei uns auch der Vermieter, oder ein von ihm Benannter zuständig. Wenn die Hausverwaltung auch für die Sonderverwaltung beauftragt ist, ist sie natürlich auch zuständig. Ich kann die Fotos auch nicht sehen, gebe aber zu bedenken, dass wenn die Dusche in einem schlechten Zustand ist sich doch auch jemand mal die Silikonfugen anschauen sollte. Wir hatten durch nicht dichte Fugen erst vor kurzem einen Wasserschaden in einem Objekt.
Leider ist Kommunikation über Dritte häufig mangelhaft. Ich mache auch für einige Objekte die SV, und weder erhalte ich alle Infos der Hausverwaltung, geschweige denn was der Mieter mit dem Hausmeister oder dem Gärtner besprochen hat ;).Ich werde die Bilder die Tage mal gesondert auf einem FTP hochladen.
Bezüglich der Fugen: Einige der Fugen in der Dusche haben schwarze Flecken. Ich tippe mal auf Schimmel oder Ähnliches. Allerdings bin ich kein Fachmann. -
Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Du hast hoffentlich keine Maklercourtage gezahlt.Ähhmmm....

Doch
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Sooo...
Ich habe vorhin mal ganz aus dem Bauch heraus den Eigentümer angerufen.
Ich muss sagen, ein sehr netter Kerl am Telefon und das mit seinen 80 Jahren.Jedenfalls habe ich ihm den Sachverhalt geschildert, erzählt dass ich seit September schon hinterher laufe, es mir zugesagt wurde und ich bislang nur vertörstet wurde.
Er sagte mir das er aufgrund seines alters und seines gesundheitlichen Zustandes sich leider nicht mehr um alles bzw. um das wenigste kümmert und mich gefragt hat ob ich Frau X, die Dame der Verwaltung, kenne und sie angerufen habe (scheinbar wusste er also bislang überhaupt nichts davon). Habe ihm darauf gesagt das ich sie kenne und ich schon zich Fach gesprochen habe und immer vertöstet wurde.
Daraufhin sagte er mir:
"Machen Sie das so: rufen Sie Frau X an und sagen sie ihr das sie mit mir gesprochen haben und sie sich bitte nun mal darum kümmern soll. Sagen Sie ihr auch das wenn sich da nichts tut oder es sich weiterhin zu hinzögert ich Frau X selber anrufen werde deswegen." (ist natürlich nicht 1:1 der Wortlaut)Nun gut, dann warte ich nun bis Frau X ab dem 17ten wieder erreichbar ist und gehe das ganze noch mal an.
Bezüglich der Markleraufgabe:
Das Marklerbüro ist eine Tür weiter vom Büro der Verwaltung und das Marklerbüro arbeitet eng zusammen mit der Verwaltung. Ist bspw. keiner in der Verwaltung ist eine Telefonumleitung in das Marklerbüro umgeleitet. Des weiteren kann ich zum Zeitpunkt der Besichtigung oder Zusage doch nicht beurteilen was das Marklerbüro darf und was sie nicht. Wenn es heißt "Klar kein Problem, dass muss und wir erledigt" dann gehe ich auch davon aus das es Hand und Fuß hat. -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von juerglein
Ich fasse noch mal zusammen:1. Die Maklerin hat Dir die Beseitigung der Mängel zugesagt. Sonst niemand?
Dies ist Korrekt, bislang habe ich aber auch keine Absage erhalten. Das würde ja auch ausreichen damit ich weiß woran ich bin. Nur das es momentan zu teuer ist und die Verwaltung noch nicht mit dem Eigentümer gesprochen hat da dieser wohl im KH war oder so.2. Im Übergabeprotokoll wurde doch sicher nur der Zustand mit Mangel aufgeführt, nicht dessen Beseitigung?
Zustand und Mangel aufgeführt aber keine Beseitigung. Wohnung wurde drei mal Besichtigt und beim Abschluss auch noch mal bestätigt das die Dusche repariert wird. Natürlich nicht schriftlich aber für das3. Die Duschkabine selbst steht nicht als Ausstattungsdetail im Vertrag.
... Fenster, Badewanne, Waschbecken, Balkontür etc. auch nicht4. War der Vermieter bei Vertragsabschluss und Übergabe überhaupt anwesend?
NeinAlles richtig so?
Antworten im Zitat
Edit:
Ich gehe auch davon aus das der Eigentümer nichts davon weiß. -
Nein es ist eine 08/15 Dusche, keine Sonderdusche.
Du hast aber recht, ich eier nur herum.
Ich werde morgen Vormittag mal den Eigentümer kontaktieren. -
Zitat
Nach § 535 BGB hat der Vermieter die gemietete Sache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die auf einen vertragsmäßigen Gebrauch zurückgehen, hat der Mieter gemäß § 538 BGB nicht zu vertreten. Aus diesen beiden Vorschriften folgt, dass die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung vom Vermieter zu tragen sind. Zum Begriff der Instandhaltung gehören dabei solche Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten). Instandsetzung ist demgegenüber die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (z. B. Reparatur einer beschädigten Sache). Die dem Mieter nach § 276, § 278, § 823, § 831 BGB obliegende Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen der Mietsache wird von der gesetzlichen Regelung über die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht nicht tangiert.Trifft das den nicht zu?
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