Beiträge von Majoko

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das ist aber auch von Ort zu Ort unterschiedlich. Der EDEKA bei uns akzeptiert Kreditkarten.


    Sorry, habe ich in meinem Text nicht eindeutig abgegrenzt.
    Es stimmt schon das es von Ort zu Ort unterschiedlich ist - in einer größeren Stadt ca. 15 km von mir aktzeptiert der REWE auch Kreditkarte.

    Natürlich kann ich ausziehen aber ich mache nach sechs Monaten den ganzen Umzugsquatsch doch nicht noch mal von neu, ausserdem hat die Wohnung einer wunderbare Lage und schnelle Anbindung an die Autobahn zur Arbeit.


    Es geht mir doch auch gar nicht darum meine Miete zu kürzen oder Ähnliches. Ich möchte doch einfach nur das erledigt haben was zugesagt worden ist. Nicht mehr nicht weniger. Wenn das nicht gemacht wird hätte man direkt bei der Besichtigung sagen können "Kann ich Ihnen nicht versprechen" oder "Nein das wird nicht mehr gemacht". Dann ist das doch in Ordnung und man kann immer noch Abwägen ob man dann einziehen möchte oder nicht. Scheinbar ist sowas zuviel verlangt, stattdessen wird zu allem Ja und Amen gesagt aber nichts getan.

    Das wäre ja mal was.
    Die Akzeptanz von Kreditkarten ist in Deutschland sowieso verbesserungswürdig.
    Im Kaufland bei mir in der Stadt wird beispielsweise keine Kreditkarte akzeptiert.
    Selbiges gilt für REWE, EDEKA etc.


    Meiner Meinung nach gibt's hier definitiv nachholbedarf.

    Guten morgen,


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Die Möglichkeit besteht dann sehrwohl


    Das ist dann wohl oder übel persönliches Pech. Nur leider merke ich gerade das man sich auf Zusagen nicht verlassen kann was eigentlich schon sehr traurig ist...


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Genau, gucke erstmal was der sagt ansonsten lässt du die Mängel in der Wohnung nach Entsprechender Schriftlicher Frist von einem Handwerker deiner Wahl beheben und verrechnest das mit der Kaltmiete.


    Ich werde jetzt erst mal abwarten bis die Verwaltung aus dem Urlaub kommt und dort noch mal nachhaken. Wenn wieder nur blabla dabei rumkommt werde ich den Besitzer direkt kontaktieren (darf ich das überhaupt?)


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    lässt du die Mängel in der Wohnung nach Entsprechender Schriftlicher Frist von einem Handwerker deiner Wahl beheben und verrechnest das mit der Kaltmiete.


    Darf ich das den überhaupt?

    Guten Abend,


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Immer noch der Tipp: Vermieter direkt anrufen und nachfragen!
    Und steht die Duschwand denn jetzt im Mietvertrag mit drin, oder nicht...?


    Nein, die Duschwand steht nicht im Mietvertrag mit drin.
    Im Mietvertrag steht drin:
    2 Zimmer, Kochnische, 1 Bad mit WC, 1 Diele, 1 Balkon, 1 Keller


    Heißt das es besteht überhaupt keine Chance drauf dass das mal repariert wird?
    Wenn dem so ist, dann müssten undichte Fenster theoretisch auch nicht vom Vermieter in Stand gebracht werden oder?


    Ändert aber nichts an der Tatsache das die Wohnung mit Dusche und Badewann beworben wurde, bei der Besichtigung zugesagt wurde das die Dusche noch vor Einzugstermin (1. September) repariert wird. Diesbezüglich gibt es auch "Zeugen" (meine Eltern) die bei der Besichtigung dabei waren.


    Zitat


    Die Frage ist wohl mehr als berechtigt. Ist der Verwalter überhaupt für alle Arbeiten im Haus zuständig, oder nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums? Die Duschkabine ist nämlich Sondereigentum, dein Vermieter muss die Reparatur also ohnehin alleine tragen. Der Umweg über den Verwalter verzögert die Sache dann nur.


    Grundsätzlich hast du natürlich Anspruch darauf, dass die dir zugesicherten Arbeiten auch erledigt werden.


    So wie ich das Verstehe bzw. mir vom Hausmeister erklärt wurde besitzt die Verwaltung einen Topf an Geldern mit dem es Verfügen kann. Bei Ausgaben die "höher" sind als normal muss die Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. Kleine Reparaturen bspw. Türen einstellen etc. können beim Hausmeister gemeldet werden und dieser darf dann die entsprechenden Handwerker bestellen ohne es vorher mit der Verwaltung abzusprechen.


    Andere Frage: Macht man es den, den Eigentümer direkt zu kontaktieren?


    Des weiteren waren bereits in meiner Wohnung Handwerker, haben sich die Dusche angeschaut (wohlgemerkt NACH dem 1. September) und ein Angebot abgegeben. Allerdings sei dies wohl "zu teuer" (es geht glaube ich um eine Summe um rund 700,- bis 800,-) und das würde nicht so einfach gehen blabla.


    Tatsachen sind für mich die folgenden:
    * Die Dusche fällt quasi auseinander da die Duschwände nicht mehr richtig in der Haltung hängen
    * Die Duschwände sind unten an der Aussenseite schwarz und braun - keine Ahnung was das sein solll
    * Die Fügen besitzen immer noch schwarze / dunkle Flecken (ob es Schimmel ist kann ich nicht bewerten)
    * Die Dusche ist undicht da sich die Wände nicht richtig schließen lassen
    * Meinen Eltern und mir wurde bei der Besichtigung zugesagt dass die Dusche noch vor dem Einzugstermin repariert wird



    PS: Für meine nächste Wohnung habe ich definitv gelernt einen Mietvertrag erst zu unterschreiben nachdem alle Mängel beseitig worden sind.

    Gibt es eigentlich Neuigkeiten bezüglich eines offiziellen Release? :D
    Möchte ungern ein Leak auf meinem Q10 installieren.


    PS: Warum existiert noch der Weihnachts- :D - Smiley?


    Grüß dich,
    Warum hat der Vermieter von der Investition gar nichts?
    Wenn ich mein Auto verkaufe und es mit einem Radio bewerbe dann geht der Interessent doch davon aus das dieses auch Funktionstüchtig ist. Wenn ich nun ausziehen sollte und die Dusche eben nicht funktionstüchtig ist, weil nach jedem Duschvorgang mein halbes Badezimmer unter Wasser steht (überspitzt ausgedrückt) dann wird sich der jeweilige Interessent es sich zwei mal überlegen ob er den Mietvertrag unterschreibt.


    Mir bzw. uns wurde bei der Besichtigung gesagt die Mängel werden bis zum Einzugstermin (01. September) behoben. Ob es nun die Maklerin war, die im Auftrag der Wohnungsverwaltung agiert und dies evtl. gar nicht zu entscheiden hat kann ich an dieser Stelle doch überhaupt nicht beurteilen.


    Tatsache ist das ich es extrem Schade finde und auch regelrecht enttäuscht bin. Was ist den wenn mal das Dach undicht ist oder es irgendwo anfängt zu schimmeln? Muss ich dann auch drei Monate warten weil die Kosten zu hoch sind und es sich für den Vermieter nicht lohnt?


    Es geht mir einfach nur ums Prinzip und darum das einfach der Eindruck entsteht das Sachen einfach aufgeschoben werden die zu erledigen sind.