Also bei unseren Mietverträgen werden unter den Einrichtungsständen genau die Ausstattung aufgeführt: bei einem einfachen Bad z.B. Duschwanne mit Armatur, Waschbecken mit Armatur, Spiegelschrank - hier ist also keine Duschkabine montiert, auch der Duschvorhang ist vom Mieter zu stellen.
Ist eine normale Duschtür montiert heisst es: Duschwanne mit Armatur und Duschtür. Bei etwas gehobenerem Standard eben: Duschwanne mit Armatur und Ganzglas-Duschtür.
Mit Mieterreklamationen ist es halt auch schwierig für beide Seiten: was sollen wir z.B. von Reklamationen über alle möglichen zu Bruch gegangenen Gegenstände denken wenn es gleichzeitig von zahlreichen anderen Mietern im Haus ständig Beschwerden über alle möglichen Lärmquellen aus eben dieser Wohnung gibt. Aus Mietersicht alles Verschleiß, aus unser Sicht Vandalismus. Nur ohne Beweis muss es halt ersetzt werden.