Mängel in der ersten Mietwohnung - immer vertröstet. Ratschläge?

  • Guten Abend,


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Immer noch der Tipp: Vermieter direkt anrufen und nachfragen!
    Und steht die Duschwand denn jetzt im Mietvertrag mit drin, oder nicht...?


    Nein, die Duschwand steht nicht im Mietvertrag mit drin.
    Im Mietvertrag steht drin:
    2 Zimmer, Kochnische, 1 Bad mit WC, 1 Diele, 1 Balkon, 1 Keller


    Heißt das es besteht überhaupt keine Chance drauf dass das mal repariert wird?
    Wenn dem so ist, dann müssten undichte Fenster theoretisch auch nicht vom Vermieter in Stand gebracht werden oder?


    Ändert aber nichts an der Tatsache das die Wohnung mit Dusche und Badewann beworben wurde, bei der Besichtigung zugesagt wurde das die Dusche noch vor Einzugstermin (1. September) repariert wird. Diesbezüglich gibt es auch "Zeugen" (meine Eltern) die bei der Besichtigung dabei waren.


    Zitat


    Die Frage ist wohl mehr als berechtigt. Ist der Verwalter überhaupt für alle Arbeiten im Haus zuständig, oder nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums? Die Duschkabine ist nämlich Sondereigentum, dein Vermieter muss die Reparatur also ohnehin alleine tragen. Der Umweg über den Verwalter verzögert die Sache dann nur.


    Grundsätzlich hast du natürlich Anspruch darauf, dass die dir zugesicherten Arbeiten auch erledigt werden.


    So wie ich das Verstehe bzw. mir vom Hausmeister erklärt wurde besitzt die Verwaltung einen Topf an Geldern mit dem es Verfügen kann. Bei Ausgaben die "höher" sind als normal muss die Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. Kleine Reparaturen bspw. Türen einstellen etc. können beim Hausmeister gemeldet werden und dieser darf dann die entsprechenden Handwerker bestellen ohne es vorher mit der Verwaltung abzusprechen.


    Andere Frage: Macht man es den, den Eigentümer direkt zu kontaktieren?


    Des weiteren waren bereits in meiner Wohnung Handwerker, haben sich die Dusche angeschaut (wohlgemerkt NACH dem 1. September) und ein Angebot abgegeben. Allerdings sei dies wohl "zu teuer" (es geht glaube ich um eine Summe um rund 700,- bis 800,-) und das würde nicht so einfach gehen blabla.


    Tatsachen sind für mich die folgenden:
    * Die Dusche fällt quasi auseinander da die Duschwände nicht mehr richtig in der Haltung hängen
    * Die Duschwände sind unten an der Aussenseite schwarz und braun - keine Ahnung was das sein solll
    * Die Fügen besitzen immer noch schwarze / dunkle Flecken (ob es Schimmel ist kann ich nicht bewerten)
    * Die Dusche ist undicht da sich die Wände nicht richtig schließen lassen
    * Meinen Eltern und mir wurde bei der Besichtigung zugesagt dass die Dusche noch vor dem Einzugstermin repariert wird



    PS: Für meine nächste Wohnung habe ich definitv gelernt einen Mietvertrag erst zu unterschreiben nachdem alle Mängel beseitig worden sind.

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Zitat

    PS: Für meine nächste Wohnung habe ich definitv gelernt einen Mietvertrag erst zu unterschreiben nachdem alle Mängel beseitig worden sind.


    Endet dann manchmal damit, dass der Mietvertrag von einem anderen unterschrieben wird...


    An Deiner Stelle würde ich den Vermieter direkt anrufen. Kommunikation ist das beste - Du stocherst doch immer noch im Nebel, und die Hausverwaltung scheint auch nicht die pfiffigste zu sein.


    Auch den Vermieter muss man verstehen, dass der KEINE 800 € in die Hand nehmen will, wenn er nicht unbedingt muss.


    Bevor das Ding noch weiter hochkocht, kaufst Dir halt für 20 Euro nen Duschvorhang.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Endet dann manchmal damit, dass der Mietvertrag von einem anderen unterschrieben wird...

    Die Möglichkeit besteht dann sehrwohl

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    An Deiner Stelle würde ich den Vermieter direkt anrufen. Kommunikation ist das beste - Du stocherst doch immer noch im Nebel, und die Hausverwaltung scheint auch nicht die pfiffigste zu sein.
    Auch den Vermieter muss man verstehen, dass der KEINE 800 € in die Hand nehmen will, wenn er nicht unbedingt muss.

    Genau, gucke erstmal was der sagt ansonsten lässt du die Mängel in der Wohnung nach Entsprechender Schriftlicher Frist von einem Handwerker deiner Wahl beheben und verrechnest das mit der Kaltmiete.

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Bevor das Ding noch weiter hochkocht, kaufst Dir halt für 20 Euro nen Duschvorhang.

    Für den Übergang sicher machbar.

  • Guten morgen,


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Die Möglichkeit besteht dann sehrwohl


    Das ist dann wohl oder übel persönliches Pech. Nur leider merke ich gerade das man sich auf Zusagen nicht verlassen kann was eigentlich schon sehr traurig ist...


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Genau, gucke erstmal was der sagt ansonsten lässt du die Mängel in der Wohnung nach Entsprechender Schriftlicher Frist von einem Handwerker deiner Wahl beheben und verrechnest das mit der Kaltmiete.


    Ich werde jetzt erst mal abwarten bis die Verwaltung aus dem Urlaub kommt und dort noch mal nachhaken. Wenn wieder nur blabla dabei rumkommt werde ich den Besitzer direkt kontaktieren (darf ich das überhaupt?)


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    lässt du die Mängel in der Wohnung nach Entsprechender Schriftlicher Frist von einem Handwerker deiner Wahl beheben und verrechnest das mit der Kaltmiete.


    Darf ich das den überhaupt?

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    [...] ansonsten lässt du die Mängel in der Wohnung nach Entsprechender Schriftlicher Frist von einem Handwerker deiner Wahl beheben und verrechnest das mit der Kaltmiete.


    Damit wäre ich sehr vorsichtig. Wenn sich die Maßnahme nachher als unberechtigt herausstellt würde die zurückbehaltene Miete genau so bewertet wie eine nicht gezahlte Miete. Er riskiert dann die fristlose Kündigung.


    Grundsätzlich sollten die Mängelrügen schriftlich per Einschreiben und mit Fristsetzung zur Behebung erfolgen. Wenn Majoko bei Verwalter und Eigentümer nichts bewirken kann bietet es sich vielleicht an, den Mieterverein einzuschalten. Den nimmt die Verwaltung vielleicht ernster. In letzter Konsequenz kann der Vermieter auf Beseitigung der Mängel verklagt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Majoko Darf ich das den überhaupt?


    BTW:
    Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Zwang, eine bestimmte Wohnung zu bewohnen.
    Du kannst also jederzeit fristgemäß dort ausziehen, wenn Dir irgend etwas nicht gefällt.


    Du kannst auch zum Vermieter sagen: Ändere das bis zum xx.xx.xxxx, oder ich ziehe aus. Und er ändert das, oder Du ziehst aus.


    Ansonsten kommt es entscheidend darauf an, was schriftlich vereinbart ist. Vor Gericht erinnern sich viele Leute nicht an mündlich besprochene Dinge.

  • Natürlich kann ich ausziehen aber ich mache nach sechs Monaten den ganzen Umzugsquatsch doch nicht noch mal von neu, ausserdem hat die Wohnung einer wunderbare Lage und schnelle Anbindung an die Autobahn zur Arbeit.


    Es geht mir doch auch gar nicht darum meine Miete zu kürzen oder Ähnliches. Ich möchte doch einfach nur das erledigt haben was zugesagt worden ist. Nicht mehr nicht weniger. Wenn das nicht gemacht wird hätte man direkt bei der Besichtigung sagen können "Kann ich Ihnen nicht versprechen" oder "Nein das wird nicht mehr gemacht". Dann ist das doch in Ordnung und man kann immer noch Abwägen ob man dann einziehen möchte oder nicht. Scheinbar ist sowas zuviel verlangt, stattdessen wird zu allem Ja und Amen gesagt aber nichts getan.

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • würde den vermieter kontaktieren. das ist dein vertragspartner. die hausverwaltung ist nur der erfüllungsgehilfe für bestimmte sachen.
    nachdem jetzt ewig nichts passiert ist, ist es wohl angebracht, dass man sich über die hausverwaltung beim vermieter beschwert. der soll das ruhig wissen (falls er es nicht weiss und diese vertröstungen mit der verwaltung abgesprochen hat...)

  • Zitat


    Nach § 535 BGB hat der Vermieter die gemietete Sache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die auf einen vertragsmäßigen Gebrauch zurückgehen, hat der Mieter gemäß § 538 BGB nicht zu vertreten. Aus diesen beiden Vorschriften folgt, dass die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung vom Vermieter zu tragen sind. Zum Begriff der Instandhaltung gehören dabei solche Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten). Instandsetzung ist demgegenüber die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (z. B. Reparatur einer beschädigten Sache). Die dem Mieter nach § 276, § 278, § 823, § 831 BGB obliegende Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen der Mietsache wird von der gesetzlichen Regelung über die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht nicht tangiert.


    Trifft das den nicht zu?

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Du eierst weiterhin nur rum.


    Es steht außer Frage, dass zu der Wohnung einen funktionsfähige Dusche gehört. Ob diese nun eine Wand oder einen Vorhang hat spielt dabei keine Rolle.


    Ich konnte das verlinkte Bild nicht sehen weil ich dort keinen Account habe, aber wenn es keine super Sonderdusche ist sondern 08/15 Standard kostet eine entsprechende Kabine nicht die Welt, gibt es in jedem Baumarkt für 100-200,- € und für den Einbau nimmt ein Handwerker bestimmt keine 500,- € sondern das Ding ist in nicht mal einer Stunde erledigt.


    Duschvorhang und Stange gibt es für 20,- €.


    Was Du tun solltest hat man Dir hier doch schon mehrfach erklärt - wenn Du nicht handelst wird sich auch nichts ändern. (Und nur am Rande: Weil eine Dame im Urlaub ist kann die Verwaltung überhaupts nichts machen? Also bitte - die hätte ich da aber schon längst auf den Topf gesetzt...)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!