Guten Abend,
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Immer noch der Tipp: Vermieter direkt anrufen und nachfragen!
Und steht die Duschwand denn jetzt im Mietvertrag mit drin, oder nicht...?
Nein, die Duschwand steht nicht im Mietvertrag mit drin.
Im Mietvertrag steht drin:
2 Zimmer, Kochnische, 1 Bad mit WC, 1 Diele, 1 Balkon, 1 Keller
Heißt das es besteht überhaupt keine Chance drauf dass das mal repariert wird?
Wenn dem so ist, dann müssten undichte Fenster theoretisch auch nicht vom Vermieter in Stand gebracht werden oder?
Ändert aber nichts an der Tatsache das die Wohnung mit Dusche und Badewann beworben wurde, bei der Besichtigung zugesagt wurde das die Dusche noch vor Einzugstermin (1. September) repariert wird. Diesbezüglich gibt es auch "Zeugen" (meine Eltern) die bei der Besichtigung dabei waren.
Zitat
Die Frage ist wohl mehr als berechtigt. Ist der Verwalter überhaupt für alle Arbeiten im Haus zuständig, oder nur für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums? Die Duschkabine ist nämlich Sondereigentum, dein Vermieter muss die Reparatur also ohnehin alleine tragen. Der Umweg über den Verwalter verzögert die Sache dann nur.
Grundsätzlich hast du natürlich Anspruch darauf, dass die dir zugesicherten Arbeiten auch erledigt werden.
So wie ich das Verstehe bzw. mir vom Hausmeister erklärt wurde besitzt die Verwaltung einen Topf an Geldern mit dem es Verfügen kann. Bei Ausgaben die "höher" sind als normal muss die Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. Kleine Reparaturen bspw. Türen einstellen etc. können beim Hausmeister gemeldet werden und dieser darf dann die entsprechenden Handwerker bestellen ohne es vorher mit der Verwaltung abzusprechen.
Andere Frage: Macht man es den, den Eigentümer direkt zu kontaktieren?
Des weiteren waren bereits in meiner Wohnung Handwerker, haben sich die Dusche angeschaut (wohlgemerkt NACH dem 1. September) und ein Angebot abgegeben. Allerdings sei dies wohl "zu teuer" (es geht glaube ich um eine Summe um rund 700,- bis 800,-) und das würde nicht so einfach gehen blabla.
Tatsachen sind für mich die folgenden:
* Die Dusche fällt quasi auseinander da die Duschwände nicht mehr richtig in der Haltung hängen
* Die Duschwände sind unten an der Aussenseite schwarz und braun - keine Ahnung was das sein solll
* Die Fügen besitzen immer noch schwarze / dunkle Flecken (ob es Schimmel ist kann ich nicht bewerten)
* Die Dusche ist undicht da sich die Wände nicht richtig schließen lassen
* Meinen Eltern und mir wurde bei der Besichtigung zugesagt dass die Dusche noch vor dem Einzugstermin repariert wird
PS: Für meine nächste Wohnung habe ich definitv gelernt einen Mietvertrag erst zu unterschreiben nachdem alle Mängel beseitig worden sind.