Mängel in der ersten Mietwohnung - immer vertröstet. Ratschläge?

  • Re: Re: Mängel in der ersten Mietwohnung - immer vertröstet. Ratschläge?


    Zitat

    Original geschrieben von hottek
    ist die Hausverwaltung hier überhaupt der richtige Ansprechpartner ? Normalerweise ist diese nur für Dinge am Gemeinschaftseigentum ( Tiefgarage, Treppenhaus, Aufzug etc... ) zuständig.


    Für Mängel in der Wohnung ist der Vermieter direkt der Ansprechpartner. Klar, die Hausverwaltung nimmt das auch entgegen und gibt es irgendwann an den Vermieter weiter aber das dauert oft...

    Seit wann das denn? Die Verwaltung wird mit der "Verwaltung" des Objektes beauftragt. Dazu gehören auch die Wohnungen.

  • Sorry, am besten zum Mieterbund und dazu noch gleich zum Anwalt. :D


    Ich lese nirgends, dass die Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll protokolliert wurden, auch nicht dass der Vermieter direkt informiert wurde. Der Vertrag wurde nicht mit der Maklerin abgeschlossen, diese kann alles mögliche im Vorfeld versprechen.


    Ich hatte gerade auch den Fall dass bei der Wohnungsübergabe der schlechte, weil dreckige Zustand der Duschwanne vermerkt werden sollte. Tja, was soll ich sagen? Was ist ein guter Zustand und was ein schlechter? Mit Putzen war es getan, das lasse ich mir doch nicht als Mangel eintragen.


    Nach dem Einzug die nächste Reklamation. Deckenleuchte flackert. Soll ersetzt werden. Auch abgelehnt, die Lampe wurde der Mieterin kostenfrei vom Vormieter überlassen. Und nun soll der Vermieter eine neue kaufen? Mieter haben auch Ideen. :mad:

  • Re: Re: Re: Mängel in der ersten Mietwohnung - immer vertröstet. Ratschläge?


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Seit wann das denn? Die Verwaltung wird mit der "Verwaltung" des Objektes beauftragt. Dazu gehören auch die Wohnungen.


    kenne ich so nicht, evtl. ist das ja bei uns im Schwabenland anders geregelt ;) Also ich persönlich würde mein Eigentum zumindest nicht von irgendjemand Verwalten lassen.


    Ich kenne das so:


    der Hausverwalter:


    - kümmert sich um die Abrechnung der Hausgelder und berechnet diese an den Vermieter
    - veranstalltet Eigentümerversammlungen
    - kümmert sich um Reparaturen und Schäden im Gemeinschaftseigentum
    - kümmert sich um Hausmeister, Einhaltung der Kehrwoche etc...


    der Vermieter:
    - berechnet anhand der Hausgeldabrechnung Nebenkostenabrechnungen
    - stimmt bei den Eigentumsversammlungen über Änderungen am Gemeinschaftseigentum ab
    - sucht sich Mieter raus
    - kümmert sich um alle Sachen innerhalb des Sondereigentums.



    wenn es anders geregelt wäre dann wäre ja auch alles viel komplizierter. Dann müßte der Hausverwalter ja auch im Sondereigentum über Geld entscheiden das ihm nicht gehört. Oder sich ständig mit dem Besitzer abstimmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Sorry, am besten zum Mieterbund und dazu noch gleich zum Anwalt. :D


    Ich lese nirgends, dass die Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll protokolliert wurden, auch nicht dass der Vermieter direkt informiert wurde. Der Vertrag wurde nicht mit der Maklerin abgeschlossen, diese kann alles mögliche im Vorfeld versprechen.

    Dann lies bitte noch einmal. Im 3. Beitrag steht alles dazu.

    Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Ich hatte gerade auch den Fall dass bei der Wohnungsübergabe der schlechte, weil dreckige Zustand der Duschwanne vermerkt werden sollte. Tja, was soll ich sagen? Was ist ein guter Zustand und was ein schlechter? Mit Putzen war es getan, das lasse ich mir doch nicht als Mangel eintragen.

    Die Wanne hast du ja dann hoffentlich vernünftig geputzt.
    Warum macht man sowas nicht vor der Übergabe? Aber deine Ansichten als Vermieter haben wir in anderen Threads zu diesem Thema bereits kennengelernt. :D

  • Na, da fängt das Mietverhältnis ja schon gut an. Ich empfehle, das Gespräch mit der Wohnungsverwaltung (wenn es die gibt) oder direkt mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht gibt es ja Gründe, warum sich die Reparaturen verzögern.


    Wenn ich als Vermieter nun ein Anwalts- oder Mieterbundschreiben bekommen würde, würde ich mit dem Mieter gar nicht mehr selbst kommunizieren wollen, sondern ebenfalls einen Anwalt einschalten (mit dem vorrangigen Ziel, den Mieter loszuwerden). Oder gleich das ganze Bad sanieren lassen und vertragskonform die Miete erhöhen.


    Der TE soll mal Fotos einstellen, damit man weiß um was es geht. Das ganze ist ja schon fast wieder zu abstrakt.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Die Wanne hast du ja dann hoffentlich vernünftig geputzt.
    Warum macht man sowas nicht vor der Übergabe? Aber deine Ansichten als Vermieter haben wir in anderen Threads zu diesem Thema bereits kennengelernt. :D


    Soweit käme es noch. Nach den Angaben aller am Objekt tätigen Firmen handelt es sich bei dieser um eine von zwei am meisten gepflegten und saubersten Wohnungen. Von verdreckt kann nicht die Rede gewesen sein.


    Aha, in welchen Threads hast Du denn meine Dir offensichtlich nicht passenden Ansichten gefunden?

  • Also,
    das ganze wurde im Übergabeprotokoll festgehalten und ist auch zur Verwaltung, die sich um die Objekte kümmert und erster Ansprechpartner ist, übermittelt worden.


    Habe heute nochmals mit der Verwaltung telefoniert.
    30 Minuten später war jemand hier und hat das Fenster repariert.
    Sache erledigt.


    Dann bleibt noch die Dusche.
    Die Duschwände sind ein Totalschaden.
    Es handelt sich dabei um eine Dusche mit Schiebetüren / Wänden
    - Sprünge / Risse in den Schiebewänden
    - Dichtungen sind in den Duschwänden nicht mehr vorhanden (die Aussendichtungen der beiden Wände zum zuschieben)
    - Die Duschwände halten nicht mehr in den Fassungen so das es total mühselig ist diese zuzumachen
    - Die Wände bekommt man nicht richtig zu, es bleibt immer ein kleiner Spalt und der Boden ist nach dem Duschen teilweise Nasse
    - Es war bereits eine Firma da und hat einen Kostenvoranschlag gemacht, der Betrag ist allerdings zu Hoch und kann nicht einfach durch die Verwaltung genehmigt werden. Die Verwaltung muss sich erst das OK des Vermieters einholen.


    Soweit der Stand.
    Diesen Stand habe ich aber nun schon seit fast zwei Monaten...


    Was kann den im schlimmsten Fall passieren?
    Können die sagen "Nee die Dusche wird nicht repariert weil zu teuer"?

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Sowas habe ich mir gedacht.


    Ja, wenn dem Vermieter eine neue Kabine zu teuer ist, macht er halt einen Duschvorhang rein. Oder gar nix neues rein. Ich nehme an, im Mietvertrag steht nix über eine Duschkabine.


    Ich empfehle weiterhin, das Gespräch zu suchen, und nicht auf Konfrontationskurs zu gehen.


    Gruß Jörg


  • Habe auch nicht vor auf Konfrontation zu gehen da ich eigentlich nicht der Typ für bin.
    Wenn allerdings eine Wohnung mit Dusche beworben und vermietet wird dann ist es doch selbstverständlich das diese auch entsprechend nutzbar ist.
    Das Problem ist doch das Mieten gerne genommen werden, keiner aber in irgend einer Form wieder in die Wohnungen reinvestiert und das kann meiner Meinung nach doch nicht richtig sein...


    Was meinst du genau mit "im Mietvertrag steht nix über eine Duschkabine."

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