Nein es ist eine 08/15 Dusche, keine Sonderdusche.
Du hast aber recht, ich eier nur herum.
Ich werde morgen Vormittag mal den Eigentümer kontaktieren.
Mängel in der ersten Mietwohnung - immer vertröstet. Ratschläge?
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Ich fasse noch mal zusammen:
1. Die Maklerin hat Dir die Beseitigung der Mängel zugesagt. Sonst niemand?
2. Im Übergabeprotokoll wurde doch sicher nur der Zustand mit Mangel aufgeführt, nicht dessen Beseitigung?
3. Die Duschkabine selbst steht nicht als Ausstattungsdetail im Vertrag.
4. War der Vermieter bei Vertragsabschluss und Übergabe überhaupt anwesend?Alles richtig so?
Wie Stanglwirt schon schrieb ist der Vermieter der Vertragspartner.
Wenn Du also irgend eine Frist o.ä. setzen willst ist ihm diese zu setzen.
Ich gehe davon aus, dass der Vermieter bis heute nichts vom Zustand der Dusche weiss, geschweige denn von einer Zusage des Maklers Mängel zu beseitigen. -
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Original geschrieben von juerglein
Ich fasse noch mal zusammen:1. Die Maklerin hat Dir die Beseitigung der Mängel zugesagt. Sonst niemand?
Dies ist Korrekt, bislang habe ich aber auch keine Absage erhalten. Das würde ja auch ausreichen damit ich weiß woran ich bin. Nur das es momentan zu teuer ist und die Verwaltung noch nicht mit dem Eigentümer gesprochen hat da dieser wohl im KH war oder so.2. Im Übergabeprotokoll wurde doch sicher nur der Zustand mit Mangel aufgeführt, nicht dessen Beseitigung?
Zustand und Mangel aufgeführt aber keine Beseitigung. Wohnung wurde drei mal Besichtigt und beim Abschluss auch noch mal bestätigt das die Dusche repariert wird. Natürlich nicht schriftlich aber für das3. Die Duschkabine selbst steht nicht als Ausstattungsdetail im Vertrag.
... Fenster, Badewanne, Waschbecken, Balkontür etc. auch nicht4. War der Vermieter bei Vertragsabschluss und Übergabe überhaupt anwesend?
NeinAlles richtig so?
Antworten im Zitat
Edit:
Ich gehe auch davon aus das der Eigentümer nichts davon weiß. -
Zitat
Original geschrieben von juerglein
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1. Die Maklerin hat Dir die Beseitigung der Mängel zugesagt. Sonst niemand?
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4. War der Vermieter bei Vertragsabschluss und Übergabe überhaupt anwesend?
....Macht das für ihn als Kunde/Mieter einen Unterschied?
Abgesehen von der notwendigen Information des Vermieters über die bestehenden Mängel und deren versprochene Beseitigung. Der Vermieter muss sich doch wohl die Zusagen seines beauftragten Maklers zurechnen lassen. -
Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
Damit wäre ich sehr vorsichtig. Wenn sich die Maßnahme nachher als unberechtigt herausstellt würde die zurückbehaltene Miete genau so bewertet wie eine nicht gezahlte Miete.Dann wird aber auch eine Mängelanzeige entsprechend abgelehnt und natürlich wird das auch so entsprechend angekündigt. Dann erhält der Vermieter/Verwaltung eine angemessen Frist. Wichtig ist nur das der Zugang der Schreiben nachgewiesen werden kann.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
Wie Stanglwirt schon schrieb ist der Vermieter der Vertragspartner.
Wenn Du also irgend eine Frist o.ä. setzen willst ist ihm diese zu setzen. .In meinem Mietvertrag steht der Vermieter und dann darunter vertreten durch Verwaltung XY. Somit wäre in meinem Fall nur die Verwaltung Ansprechpartner.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Pitter
Zitat:
Original geschrieben von juerglein
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1. Die Maklerin hat Dir die Beseitigung der Mängel zugesagt. Sonst niemand?
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4. War der Vermieter bei Vertragsabschluss und Übergabe überhaupt anwesend?
....Macht das für ihn als Kunde/Mieter einen Unterschied?
Abgesehen von der notwendigen Information des Vermieters über die bestehenden Mängel und deren versprochene Beseitigung. Der Vermieter muss sich doch wohl die Zusagen seines beauftragten Maklers zurechnen lassen.Und was ist wenn der Makler den Vermieter gar nicht über die von ihm zugesagte Mängelbeseitigung informiert hat? Ich glaube kaum dass sich der Vermieter eine mündliche Zusage eines Maklers zurechnen lassen muss.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
...Ich glaube kaum dass sich der Vermieter eine mündliche Zusage eines Maklers zurechnen lassen muss.Und wenn die Zusage schriftlich wäre schon?
Und warum sollte eine mündliche Zusage, für die es zudem noch Zeugen gibt, nicht gelten?
Ansonsten könnte man sich ja ganz elegant aller möglichen Zusagen und Verpflichtungen "entledigen". -
Ganz einfach. Weil eine derartige Zusage nicht durch die normale Maklerbeauftragung gedeckt ist.
Es wäre ja auch noch schöner wenn der Auftraggeber für jede Aussage, Zusage o.ä. seines Maklers verantwortlich gemacht würde.
Hat der Vermieter also bei der Beauftragung den Makler für eine bestimmte Zusage nicht ermächtigt ist diese mit Sicherheit diesem nicht aufzuerlegen.
Der Auftraggeber weiss ja gar nicht was der Makler den Interessenten beim Besichtigungstermin so alles erzählt und verspricht.@ Majoko: Was sagt denn eigentlich der Makler zu dem Sachverhalt? Hast Du diesen mal mit seiner Zusage konfrontiert?
3. Die Duschkabine selbst steht nicht als Ausstattungsdetail im Vertrag.
... Fenster, Badewanne, Waschbecken, Balkontür etc. auch nichtKlar, feste Gegenstände wird wohl kaum jemand aufführen. Aber beispielsweise bei uns stehen lose Teile wie Duschvorhang, Duschkabine, Ganzglas-Duschtür, Spiegelschrank, etc. als Ausstattungsmerkmale drin.
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Zitat
Original geschrieben von juerglein
Ganz einfach. Weil eine derartige Zusage nicht durch die normale Maklerbeauftragung gedeckt ist.Es wäre ja auch noch schöner wenn der Auftraggeber für jede Aussage, Zusage o.ä. seines Maklers verantwortlich gemacht würde.
Hat der Vermieter also bei der Beauftragung den Makler für eine bestimmte Zusage nicht ermächtigt ist diese mit Sicherheit diesem nicht aufzuerlegen....Und der Mieter soll deshalb in die Röhre schauen?
Das müssten für mein Rechtsverständnis Vermieter und Makler untereinander ausmachen.
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