Beiträge von x.85

    Re: Re: Re: skatbank



    Ich versteh das so, dass das gesamt Guthaben mit 4% verzinst wird, jedoch nur bei einem Mindestbestand von 1500€.


    Da spricht ja der Kenner. ;)


    Das Gerät ist nicht zum Spielen oder für andere grafikintensive Arbeiten gedacht. Insofern reichen Prozessor und Grafikkarte vollkommen. Hier geht es um einen Kompromiss zwischen Mobilität, ausreichende Displaygröße und Preis. Der ist meiner Meinung nach gut gelungen. Bluetooth kann man für ein paar Euro per USB ergänzen, wenn es denn gebraucht wird. UMTS findet man in der Preisklasse bisher auch nicht. Dafür gibt es ebenfalls USB-Lösungen.


    Ich arbeite seit mehr als drei Jahren mit einem Medion Notebook und das hat schon einiges durchmachen müssen. Ich bin sehr zufrieden mit der Verarbeitung! Sehr lobenswert ist zudem der Akku, der immer noch über 3h bei Last durchhält.

    Zitat

    Original geschrieben von lukasraederschei
    Aber in den Connect kann trotzdem sofort gewechselt werden, da die Web'n'Walk-Tarife ja Datentarife sind.


    Gibt es außer den Kosten eigentlich noch irgendeinen Unterschied zwischen Connect und Plus? Gibt es Einschränkungen bei der Geschwindigkeit oder so?

    Zitat

    Original geschrieben von cf3712
    Tarifwechsel müsste bei Datentarifen (wie web'n'walk Plus) sofort möglich sein laut Homepage t-mobile


    http://www.t-mobile.de/vertrag/0,11547,17113-_,00.html


    "Sie möchten Ihren Tarif bei uns wechseln? Der Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist jederzeit möglich, ansonsten besteht nach Ablauf von sechs Monaten die Möglichkeit zum Tarifwechsel. Bei Datentarifen und Xtra Tarifen können Sie stets ohne Einschränkungen wechseln."


    Du schreibst es ja selber: "in einen höherwertigen", d.h. in den Connect geht wohl erst nach 6 Monaten. Ist auf jeden Fall merkwürdig, dass online der Wechsel anscheinend nicht sofort möglich ist.

    Zitat

    Original geschrieben von boozie
    Interessant, kannst du mir erklären warum in § 439 I BGB etwas Gegenteiliges steht?


    Ich zitiere:


    Und dieser Wahl kann der Verkäufer nach §439 III BGB widersprechen "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung [...] verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. [...]"