Beiträge von baristacrema

    ich beziehe mich auf §488 ff BGB. ==> diesen Paragraphen nutzt Wüstenrot als Grundlage für seine Kündigung...
    Wenn ich nun in §489 BGB schaue (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html), beträgt die Kündigungsfrist für den Darlehensnehmer 3 Monate bei variablen Zinssätzen:
    "...
    Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
    ..."


    Bislang gewähre ich Wüstenrot ein Darlehen.


    Ich frage mich ja, warum "übersparte" Verträge mit Bonuszinsen gekündigt werden, nicht jedoch Verträge, die nur eine Verzinsung von 2% anbieten, aber ebenfalls überspart sind. Nach der Logik von Wüstenrot müsste man doch schon so konsequent sein und alle übersparten Verträge kündigen.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Sorry, aber das ist leider völliger Nonsens, den Du da schreibst. Der Paragraph von baristacrema geht vollkommen ins Leere, da es sich nicht um einen Darlehensvertrag handelt, der da gekündigt wird von der Bausparkasse.

    Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    Habe heute die Kündigung bekommen ! Das Geld wird am 30.04.2011 ausbezahlt, also fristgerecht.



    die Frage ist, woraus sie die Frist ableiten...
    Da der Zinssatz fest vereinbart wurde, ergibt sich aus §488 ff BGB eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und nicht von 3 Monaten für Darlehen mit variablen Zinssätzen...

    Zitat

    Original geschrieben von halix
    Auf welchen Vorgang?
    Einen bereits übersparten Bausparvertrag?
    HB, FTD und Co. - die lachen sich doch nur schlapp über soviel Unverfrorenheit von Kunden.


    Auf solche Kunden wie Euch verzichtet doch jeder Geschäftspartner gern.
    Insofern kann es Wüstenrot eigentlich egal sein, ob die Kündigung einigermaßen geräuschlos oder mit großem Geschrei vonstatten geht.


    wer nichts zur Sache beizutragen hat, kann ja woanders seinen Kommentar abgeben

    Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    nein, habe auch noch keine erhalten. Kündigungen werden erst ab März, April verschickt, so wurde mir es telefonisch gesagt. Mit 3 Monatiger Kündigungsfrist wird gekündigt. Das bedeutet, der Vertrag wird im Mai oder Juni ausbezahlt. Und die schöne Verzinzung ist futsch.


    naja, im März/April sollte dann halt jeder gegen die Kündigungen vorgehen, genaue Begründungen fordern, sich an den Ombudsmann wenden.
    Vielleicht kommts mal wieder in die Presse und Wüstenrot überlegt sich, ob man es sich wirklich mit den Kunden verderben will

    Zitat

    Original geschrieben von Imker007
    Hallo,
    ich verfolge die Beiträge hier schon länger, da ich auch Wüstenrot Kunde bin, und mir ein hochverzinzter Bausparvertrag gekündigt werden soll.
    Angefangen hat es so, mein Wüstenrot Berater hat mich angerufen, und zu sich ins Büro gebeten. Da wurde mir dann erzählt, Wüstenrot will die hochverzinsten, übersparten Bausparverträge kündigen. Den guten Kunden, wie ich einer bin, will man aber ein gutes Angebot machen, und mir für das Geld aus dem Bausparer ein Jahr lang 3,5 % Zins geben. Muß aber bis zum 30.11.2010 unterschreiben. Habe ich zuerst gemacht. Habe mit einem Freund darüber gesprochen, und er hat mir geraten die Kündigung sofort wieder zurück zu ziehen. Habe ich dann gemacht, worüber mein Berater nicht sehr erfreut war !
    Fakt ist, sie können kündigen, mit einer Frist von 3 Monaten ! Werden aber hoffentlich dann viele Kunden verlieren, mich auch, habe meine Versicherungen auch bei der W&W Gruppe. Bin mal gespannt, wann die Kündigung kommt, und ob ich dann als guter Kunde nochmal ein gutes Angebot bekomme. Was eigentlich nur ein Lockangebot war, um den Vertrag selber zu kündigen . Eine Frechheit !


    wir verbünden uns einfach und schalten zunächst den Ombudsmann ein. Falls das nix bringt, habe ich eine Rechtsschutzversicherung, sofern diese eine Zusage erteilt, gehe ich ein Risiko in Höhe der Selbstbeteiligung von 150 Euro ein. Bislang gibt es zu wenig Rechtsprechung, um sich einfach mit einer Kündigung abspeisen zu lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    doch, zum 1.1.11 sollte gekündigt werden... Ist dein Vertrag überhaupt zu 100% bzw. über 100% bespart?
    Ich hab ja bis jetzt auch noch keine wirkliche Kündigung erhalten, es wurde ja nur darüber geredet...



    ja, über 100% wurden eingezahlt.



    Wenn sie mir kündigen, weise ich darauf hin, dass nach §§488 ff BGB eine dreimonatige Kündigungsfrist für variable Zinssätze zutrifft. Ich habe aber einen festen Guthabenszins.


    Das Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB überzeugt mich ebenfalls nicht, da es unzumutbar sein müsste, den Vertrag weiterzuführen.
    Unzumutbar kann es für Wüstenrot nicht sein, sonst würden sie ja nicht weiterhin Verträge mit bis zu 4% Versinsung anbieten.


    BHW ist ja schlauer geworden und bietet inzwischen Zinsen an, die sich am Marktnivea orientieren.

    Solange keine Zuteilungsreife erreicht ist, müsste man den Vertrag theoretisch auch jederzeit kündigen können, was in der Regel nicht der Fall ist. Daher dient die Argumentation der Bausparkassen nur dem Zweck, in einer Niedrigzinsphase Verträge loszuwerden, für die man hohe Guthabenszinssätze vereinbart hat. Wenn ich den Vertrag nicht weiterbesparen kann, so muss das ja nicht zwangsläufig auf eine Kündigung hinauslaufen. Versicherungen muss man schließlich auch nicht kündigen sondern kann sie beitragsfrei stellen...

    in Bezug auf das Schreiben:
    ich würde argumentieren, dass der Ombudsmann Einzelfallentscheidungen trifft (zumindest was die Bausparkassen betrifft). Die Entscheidung bezüglich der Wüstenrot-Bausparverträge hätte ich gerne schwarz auf weiß. Meines Wissens nach gibt es nur eine im Zusammenhang mit BHW-Verträgen. Zudem ist eine Ombudsmann-Entscheidung nicht verbindlich.

    Zitat

    Original geschrieben von badesalz87
    so, gestern ist endlich ein Schreiben von der Wüstenrot gekommen. Vielleicht ist mittlerweile bei dir ( baristacrema) auch so etwas angekommen. Ich hab das Schreiben mal hochgeladen damit ihr es euch auch anschauen könnt [LINK].


    die Begründung darin scheint mir ziemlich komisch, da ich ja garnicht beabsichtige das Bauspardarlehen zu beantragen... Außerdem kann kein genauer Paragraph genannt werden welcher in den damaligen Bedingung steht... Hier ist noch ein Link zu dem genannten Paragraphen §488 im BGB, allerdings nimmt der auch nur wieder Bezug auf das Darlehen. Also ich werde auf jeden Fall noch nicht aufgeben und nochmal ein Schreiben aufsetzen!


    habs erst eben gesehen...
    werd mir das Schreiben mal genauer ansehen.
    Bislang habe ich noch nichts erhalten.