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Original geschrieben von Rappelsack
Vor Allem auch wegen der großen Anzahl der Kunden.
Ich kann mir vorstellen:
Land mit 80 Mio Einwohnern nimmt als Argument, dass XX % ins Ausland reisen. Da wird die Verhandlungsposition eine Andere, als wenn ein kleines Land mit 10 Mio kommt.
Die Einwohnerzahl ist nicht das Entscheidende, sondern die Relation zwischen eigene Kunden und roamende Fremdkunden. Reiseländer sind da in viel bessere Position, so konnte in Österrreich schon vor Jahren das Preisniveau sinken, da es überdurchschnittlich hohe Roamingeinnahmen gab. Wie es nun dort nach der Regulierung aussieht werden wir demnächst sehen.
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Original geschrieben von migolf
Ist kostenlos.
migolf
Loop Ersatzkarte kostet 10 €.
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Das war's, surfen nicht mehr möglich da zu wenig Guthaben. O2 can do!
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Ich bin richtig enttäuscht, nicht mal die Deaktivierung der IP+ hat o2 richtig hinbekommen, 20 Minuten lassen die uns schon zappeln. Ist überhaupt noch etwas übrig in diesem Laden worauf noch Verlass ist?
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Mag sein, aber es ist ein Vertrag. Base Go ist eine Prepaidkarte.
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Original geschrieben von altaso
Du verbreitest ein Stuss, dass ist unglaublich!
Packs, die sogenannten Optionen, sind Zusatzdienstleistungen.
Nein, sind es nicht. Die Packpreise sind in der AGB extra im Punkt 5.1 unter b) aufgeführt, die Premiumdienste unter f). Unter 3.5 ist aufgeführt was die Grundleistung des Vetrages beinhaltet, mit Verweis auf TKG. Da kann man eindeutig ableiten, dass ein Datenpaket eine Grundleistung eines Mobilfunkvetrages darstellt. So ist die gesetztliche Lage in Deutschland und Telefonica muss das akzeptieren.
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Die Antwort kommt mit der Post.
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Einige legen Wert darauf, dass nicht alle ihre Gepsräche 1:1 mitgeschnitten und für alle Ewigkeiten auf Server in die USA gespeichert werden. Qualitativ hochwertige und sichere Kommunikation hat ihren Preis.
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Original geschrieben von altaso
14 Tage, 30 Tage?
Es sind 30 Tage.
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Das Deuten von irgendwelchen AGBs was Zusatzleistung sein mag und was nicht ist völlig belanglos. Wichtig ist was die Rechtsprechung dazu sagt und wie der Richter eine Zusatzleistung in einem Mobilfunkvertrag auslegt. Wenn schon 0180er Rufnummern als Grundleistung definiert wurden und Telefonica damit in die Wand fuhr sehe ich keine Chance wie sie darlegen könnten , dass eine von Anfang an angebotene Datenoption eine Zusatzleistung ist oder war.