Der Weg wurde schon genannt. Man sollte noch anmerken, dass die 14,99 nur für die ersten 24 Monaten gelten.
Beiträge von mario.meininger
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Kostenlose Erreichbarkeit in Russland bieten Lösungen wie die neue Lufthansa Mobile SIM Karte. Bei den üblichen Anbieter ist Russland meistens in Zone 3, was Preise über 1 €/min bedeuten. Ob sich die SIM Karte von Lufthansa, die immerhin 29 € kostet, für einen so kurzen Aufenthalt lohnt muss man je nach Gesprächaufkommen selbst entscheiden.
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Es ist das Antwortschreiben, das wir alle bekommen haben. Das hackt das Thema bei weitem nicht ab, zeigt nur wie dilettạntisch Telefonica mit dem Problem umgeht.
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Nun hat surfmobile auch diesen Thread okkupiert und denkt, dass wir an seinen Tiraden interessiert sind.
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Zitat
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Hier weist o2 darauf hin, dass die Kunden im Ausland stärker gedrosselt werden als im Inland. Die 250 kBit/s sind dann realistisch nur noch fürs mobile Web-Surfen, für E-Mail und Textmessages nutzbar.Ist das überhaupt konform mit der EU-Roaming-Regulierung? Stärkere Drosselung im Ausland als im Inland? Ich werfe mal im Raum die Behauptung, dass das wieder eine reine rechtswidrige Willkür seitens Telefonica ist und sollte von dem Regulierer sanktioniert werden.
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Original geschrieben von eve123
das gilt doch lediglich bei UMTS Verfügbarkeit?
hier gibts meistens LTE oder gleich lediglich EDGE.
Um es ganz genau zu nennen: es sind 0 kbit/s im LTE Netz, 996 Kbit/s im UMTS Netz und 240 kbit/s im GSM Netz. Oder du kauft dir eine Richtfunkantenne um ein polnisches oder französisches Netz zu empfangen, dann hast du wieder konstant 250 kbit/s
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Original geschrieben von habehandy
Selbst wenn TEF die außerordentliche Kündigung zum 1.6. nicht akzeptiert sind die Mehrkosten bei einer ordentlichen Kündigung ohne gebuchte Option im Bereich von 0€. Viel spannender ist Frage wie lange TEF braucht um das Guthaben zu auszuz und ob man überhaupt ans Guthaben kommt wenn die Karte auf eine fremde Person registriert ist.Etwa 6 Wochen. Das war bei o2 auch immer etwas langsamer als bei Eplus. Wenn die Karte nicht an dich registriert ist, kannst du sie immer noch umregistrieren und erst dann die außerordentliche Kündigung aussprechen.
ZitatOriginal geschrieben von altaso
So jetzt kommt das spannendste im ganzen Thread. Ich habe bei Google (i love it) tatsächlich etwas gefunden zur Buchung.Quelle:
Und genau das haben wir alle akzeptiert...
30 Tage.Das stand immer ausser Frage, alle 30 Tage konnte Schluss sein. Im Wesentlichen entsprach das auch den Erwartungen, dass es sich um ein Testballon von Eplus gehandelt hat um die Netzlast auszutesten. Aber wenn das ganze ein Ende hat, sollte o2 es wenigstens richtig und rechtskonform machen.
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Original geschrieben von BornToRun
Der springende Punkt ist doch der, dass die Option eine Laufzeit von 30 Tagen hat. Mit einer Buchung dieser Option, mit der man für 30 Tage eine genau spezifizierte Leistung bereitgestellt bekommt, erwirbt man doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf, dass diese Option im Folgemonat zu den gleichen Konditionen bzw. überhaupt wieder bereitgestellt werden muss.Oder nicht nur im Folgemonat, sondern gleich bis zum Sankt-Nimmerleinstag (was ja die logische Konsequenz wäre, wenn man das mal weiterspinnt). Diese Erwartung ist doch vollkommen weltfremd, weil dann doch überhaupt kein Anbieter mehr aus irgendeiner jemals angebotenen Option wieder heraus käme.Natürlich nicht, aber die Streichung aller verfügbaren Optionen ist eine wesentliche Vertragsänderung die zu Sonderkündigung führen sollte. Eine solche wird aber seitens o2 nicht eingeräumt. Sie erwarten tatsächlich, das der Kunde weiterhin per MB zahlen soll
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Sehr gut, von mir aus können sie das tun. Einfach "wir haben uns entschieden das Paket aus dem Portfolio zu nehmen" geht nicht. Ich könnte einfach nach Lust und Laune entscheiden meine Rechnungrn an o2 nicht mehr zu überweisen, wäre da TEF damit einverstanden? Vermutlich nicht
ZitatOriginal geschrieben von kofferroland Selbst wenn man Euch zubilligen würde, das ihr Recht habt - was hier etliche bezweifeln.
Wer ist denn bitte bereit, es hier auf einen Rechtsstreit durch alle Instanzen ankommen zu lassen mit dem
Kostenrisiko von etlichen 1000 Euro ? Bitte melden ....Die Preiserhöhung der 0180er Rufnummern durch o2 wurde durch alle Instanzen durchgezogen und o2 verlor die Prozesse. Da ging es um wesentlich weniger und die o2 Argumentation "Zusatzleistung" wurde richterlich platt gemacht.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von altaso
Optionen sind Zusatzleistungen im rechtlichen Sinne.
Aktuell in den AGB bei o2 so zu lesen:8.7
Kündigt Telefónica Germany eine gleichzeitig mit Abschluss dieses
Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option die allein in der
besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z.B. Flatrate/Pack) und
deren Vertragslaufzeit kürzer ist, als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, ist der Kunde seinerseits berechtigt, diesen Mobilfunkvertrag ohne
Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusatzdienstleistung zu kündigen.Das war noch nie anders.
Eine Option ist ein "zusätzliches Leistungsangebot" das vom Kunden gebucht werden kann, nicht aber laut Vertrag MUSS!
Daher zusätzlich.Was haben hier nur einige für eine Rechtsauffassung.
Und selbstverständlich gab es eine seperate Vereinbarung:
30 Tage für 50GB zu 10€ im Voraus. Punkt. Mehr bedarf es auch nicht.Wenn du jetzt einen solchen Pasus in den alten EPS AGB findest könnte ich dir Recht geben. Die von dir zitierten allgemeinen Telefonica AGB gelten nicht für die BASE Go Vertragsverhältnisse, ich kann mich nicht erinnern nach der Übernahme neue AGB jemals zugestimmt zu haben. du etwa?