Beiträge von murosama

    Zitat

    Original geschrieben von CastorII
    Gibt es da eine Möglichkeit ?


    Google untersagt die Nutzung der Karten in Form von Speicherung. Das Programm "GPS Kit" hat scheinbar einen Cache für die Karten, allerdings nicht in der Form, die du gerne hättest. Außerdem ist es wohl eine Frage der Zeit, bis Google seine Karten für das Programm sperrt.


    Die von dir gewünschte Funktion des Speicherns hat meines Wissens momentan nur "Off Maps", allerdings nutzt dieses Programm die Karten der "Open Street Maps" (qualitativ etwas schlechter als Google).


    @ Noe: Das Programm musst du auf dem N95 installieren, dann eine Verbindung zum Internet aufbauen (mit dem Programm, denke ich) und anschließend das N95 als WLAN-Zugangspunkt einrichten. Hatte an diese Möglichkeit gar nicht gedacht, obwohl ich sie zu Windows Mobile Zeiten selbst genutzt habe :gpaul:


    Eine Anleitung solltest du nicht brauchen, zumindest auf WM war alles recht selbsterklärend ;)

    Folgende Seite schildert einen ähnlichen Fall:


    http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-bzw.-Rücktritt-bei-Privatkauf-__f23018.html


    Hieraus ein Auszug:
    (Es geht um ein Zelt, welches nicht in dem im Vorfeld beschriebenen Zustand war.)


    Zitat


    "[...]
    2.Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu.


    3.Jedoch können Sie dann den Vertrag gegebenenfalls anfechten, § 119ff BGB. Als Anfechtungsgrund kommt Täuschung über den Vertragsgegenstand in Betracht. Nach Ihrer Aussage hat der Verkäufer das Zelt falsch geschildert. Sie müssen nachweisen, dass der Verkäufer Ihnen hier falsche Angaben genannt hat. Die Täuschung muss arglistig erfolgt sein, also im Bewußtsein, dass die Schilderung falsch war, was Sie ebenfalls – durch Zeugen etc. - nachweisen müssen.
    [...]
    Wenn Ihre schilderung den Tatsachen entspricht, teilen Sie dem Vertragspartner mit, dass Sie die Willenserklärung anfechten wegen arglistiger Täuschung. Daneben erklären Sie den Rücktritt vom Vertrag aufgrund mangelhaftigkeit der Kaufsache. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie vor Rücktritt dem Verkäufer Gelegenheit geben müssten, die Kaufsache nachzubessern. Hierfür können Sie ihm Frist setzten und nach Ablehnung der Nachbesserung den Rücktritt erklären."


    Zitat Ende


    Wie es konkret in deinem Fall aussieht, kann man als Außenstehender natürlich nur unzureichend beurteilen...


    (Der Beitrag ist von 2007, ob sich mittlerweile die Rechtslage maßgeblich geändert hat, kann ich nicht sagen...)

    Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    wüsste jemand, wo eine ähnliche Tasche günstiger zu bekommen ist?


    http://store.apple.com/de/prod…MTY1NDA0NA&mco=Mjg4NzUzMA


    Wenn die Tasche nicht unbedingt aus Leder sein muss:


    http://www.pearl.de/a-HZ1735-4051.shtml


    (BUGATTI Handy- & Player SlimCase-Schutztasche für iPod, iPhone, 6,95€ )


    Hier noch ein paar Ledertaschen:


    http://www.hitmeister.de/handy…reisroboter&channel_name=


    http://www.amazon.de/exec/obid…1JPSW/iphone-benutzer-21/ (3,95€ )


    Oder bei ebay nach Artikel 260431122486 suchen (7,95€ )

    Zitat

    Original geschrieben von Noe
    Welches Modem Programm müsste ich nehmen wennn ich mein Nokia als 3G (UMTS) Modem nutzen möchte?
    Mein 3Gs ist zu schwach um UMTS fest zu binden. Gibt es da eine möglichkeit?


    Was genau willst du denn tun? Das 3GS über Bluetooth mit dem Nokia verbinden nach dem Prinzip:
    Internet --> Nokia --> 3GS ?


    Ich wage zu bezweifeln, dass das möglich ist...

    Re: Frage bezüglich (Inkasso)Mahnung! DRINGEND!!!


    Zitat

    Original geschrieben von aikoN_Nokia
    Wie sehen (falls sie eintreten) diese angedrohten gerichtlichen Schritte aus?


    Es ist durchaus möglich, dass noch weitere Mahnungen des Inkassobüros folgen.


    Der nächste Schritt wäre dann wohl ein gerichtlicher Mahnbescheid, darauf folgt der Vollstreckungsbescheid und im Anschluss daran kommt der nette Mann mit den Vogelaufklebern vorbei... der Gerichtsvollzieher. Zwischenzeitlich wird immer eine Frist (i.d.R. 2 Wochen) eingeräumt, innerhalb derer du den ausstehenden Betrag begleichen bzw. Widerspruch einlegen kannst.


    An deiner Stelle würde ich überlegen, ob die Forderung tatsächlich begründet ist. Hier sollten keine Argumente in der Art wie "Ja aber eigentlich müsste doch..." oder "Ich hatte aber gedacht, dass..." fallen. Ist die Forderung wahrscheinlich begründet, dann ist die einzig sinnvolle Lösung wohl, Vodafone anzurufen und zu versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Ach, und das iPhone darfst du auch für 129€ kaufen.


    Also ich kann bei Simyo nur folgendes Angebot finden:


    iPhone 3G


    mit 8GB Speicherplatz in Schwarz 588,90 Euro
    mit 16GB Speicherplatz in Schwarz 674,90 Euro
    mit 16GB Speicherplatz in Weiß 674,90 Euro


    Wobei Simyo lediglich vermittelt, das iPhone aber über Advance Systems GmbH erworben wird.


    http://www.simyo.de/de/informi…rtnerangebote/iphone.html


    Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Beim Discounter werden die Preissenkungen auch an Bestandskunden weitergereicht, bei T-Mobile eher nicht.


    Auch bei T-Mobile werden Änderungen in der Tarifstruktur "weitergereicht"; und zwar in der Form, dass man als Kunde in einen neuen Tarif wechseln kann, sobald dieser angeboten wird...

    Die Geschwindigkeit sollte definitiv reichen (selbst Edge reicht aus). Bedenken musst du aber folgendes:


    Nehmen wir an, du begnügst dich mit einer Qualität des Streams von 64 kbit. Das würde bedeuten, pro Sekunde "verbrauchst" du 8 kB. Klingt zunächst wenig, aber pro Minute sind es dann schon 8 kB * 60 = 480 kB. In einer Stunde kommst du also auf ca. 480 kB *60 = 28 MB.


    In nicht einmal 11 Stunden wäre deine Leitung so aufgrund des Verbrauches an der Drosselungsgrenze (ab 300 MB --> 64 kbit/s), womit zwar der 64 kbit Stream gerade noch funktionieren dürfte, alles andere aber zur Qual wird...


    [Mit steigender Qualität des Streams verkürzt sich die Zeit bis zum Erreichen der Grenze selbstverständlich.]


    EDIT: Ist denn eigentlich der "Combi Relax 120" gemeint, oder ein "Relax 120" + Internetoption? In letzterem Fall ist natürlich die Drosselungsgrenze ggf. nicht bei 300 MB erreicht, sondern später...