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Auf jeden Fall nicht vergessen, dich vorher über die Freigrenze (Zoll) zu informieren, denn sonst kann aus vermeintlichen Schnäppchen schnell ein schlechtes Geschäft werden (vor allem, wenn man "vergisst", sich bei der Einreise beim Zoll zu melden...) 
Ich meine, die Freigrenze liegt für Erwachsene aktuell bei 430 € (Flugzeug/Schiff) bzw. 300€ (sonstige Fahrzeuge).
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Kannst du denn sagen, aus welchem Material der Schmuck besteht, welche Steine verwendet wurden etc.?
Sonst ist es anhand eines Bildes etwas schwer zu sagen, ob es sich um 50 Cent Teile aus dem Kaugummiautomaten handelt, oder ob die Dinger doch ein paar Euro mehr wert sind 
Ein Vermögen wirst du meiner (Laien-)Ansicht nach allerdings nicht damit verdienen... die Verarbeitung des großen Stückes scheint bspw. nicht besonders hochwertig zu sein...
p.s.: Nebenbei bemerkt fehlen bei Letztgenanntem zwei der eingesetzten Steine.
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Zitat
Original geschrieben von sebid
Mal ne kleine Frage dazu:
kann man vom normalen Complete S (1. Generation) in den Complete 120 für junge Leute wechseln?
Bin Student, aber ich meine mich zu erinnern, dass man bei Timo Beil nicht von normalen in Studenten-Tarife wechseln kann.
Also, wie ist das?
Alternativ: kann man bei ner Vetragsverlängerung wechseln?
Viele Grüße,
Sebastian
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Bei einer Vertragsverlängerung sollte das möglich sein; ohne Verlängerung könnte es über Kulanz funktionieren. Dazu müsstest du dich schriftlich an T-Mobile wenden, mit einer Begründung des Wechsels(bspw. "Ich bin bei Vertragsabschluss nicht korrekt über die Möglichkeit eines vergünstigten Studententarifes informiert worden..."). Soll schon funktioniert haben, aber eine Garantie gibt es nicht. Wende dich doch mal an "Erdenbewohner", vielleicht hat er ein paar Tipps 
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Re: Auto wurde zerkratzt!
Zitat
Original geschrieben von schore3000
Können die Eltern dafür haftbar gemacht werden, oder wird sowas als "Jugendstreich" verbucht und ins Archiv gekarrt?
Hier ein Urteil des BGH, das einen ähnlichen Fall regelt; zwar geht es bei dir um mutwillige Beschädigung, ich denke aber, die Eltern werden für den entstandenen Schaden aufkommen müssen (insofern sie denn finanziell dazu in der Lage sind...).
http://lexetius.com/2004,3168
Drück dir die Daumen, ist auf jeden Fall eine ärgerliche Sache...
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Ja, das ist die einzige Möglichkeit.
Allerdings stellt sich die Frage, ob du tatsächlich das Mehr an Volumen benötigst; meiner Ansicht nach ist bspw. Youtube unterwegs unnötig wie ein Kropf... aber das muss jeder für sich entscheiden 
p.s.: Die Ermäßigung fällt mit dem Complete 240 nicht ganz weg, allerdings sind es nur 6 Monate lang jeweils 20€.
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Ich vermute mal, gemeint ist die IMEI 
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Zitat
Original geschrieben von robin90
Ist es möglich zu diesem Tarif die Web'n'Walk Flat zuzubuchen?
Nein
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Ich meine mich zu erinnern, dass das Exklusivvertriebsrecht noch bis 2010 (Juli?) besteht, allerdings noch nicht darüber hinaus verlängert wurde.
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Zitat
Original geschrieben von aikoN_Nokia
...was haben die leute davor gemacht um sich vor kälte zu schützen?
Warme Gedanken 
Nein, im Ernst, soweit ich weiß:
Teils wurden Schweineblasen (ggf. auch Blasen anderer Tiere) genutzt, da diese relativ lichtdurchlässig sind. Wer gerade keine zur Hand hatte, verwendete wohl auch Stoffe oder mit Öl benetztes Papier.
Sonderlich gut isoliert haben dürften diese Materialien natürlich nicht, es handelte sich eher um einen Schutz vor dem Luftzug.
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[Obwohl ich die Beweggründe als ehemaliger Soldat nicht ganz nachvollziehen kann]
Du solltest in etwa wie folgt argumentieren können:
Ich kann den Dienst an der Waffe nicht mit meinen Glaubensgrundsätzen vereinbaren.
Das noch etwas ausarbeiten und entsprechend deiner persönlichen Gesinnung erweitern. Ich habe etliche Fälle erlebt, wo selbst nach Beginn des Grundwehrdienstes derart begründete Kriegsdienstverweigerungen akzeptiert wurden. Wichtig ist, dass du dir zunächst über deine persönliche Motivation im Klaren bist und diese auch zu Papier bringen kannst. Es gilt der Grundsatz: Ehrlich währt am längsten.
Zu der "Drogengeschichte": Das kann gewaltig in die Hose gehen, denn wer bei der Musterung verweigern will, diese Begründung abliefert und trotzdem den Grundwehrdienst ableisten muss, der wird "wunderbare" Aufgaben zugeteilt bekommen (da er keinerlei Tätigkeiten ausüben darf, bei denen er andere Personen in irgend einer Weise gefährden könnte; dazu zählt bspw. auch das Führen eines KFZ)... also kann ich davon nur dringend abraten, es sei denn, es liegt tatsächlich eine gewichtige Drogenproblematik vor.