Beiträge von murosama

    Hier ein Zitat von Golem.de:


    "T-Mobile will ab Sommer 2009 eine neue Option fuer die Tariffamilien Combi und Complete anbieten, die VoIP-Telefonate (Voice-over-IP) erlaubt. Bislang untersagt T-Mobile in seinen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) die Nutzung von VoIP-Loesungen. Kuenftig soll Internettelefonie gegen zusaetzlich Gebuehren erlaubt werden."


    http://www.golem.de/0906/67494.html


    Scheint, als würde man sich dem Druck der Öffentlichkeit beugen; leider wohl nur in Verbindung mit einer (sicher nicht ganz billigen) Tarifoption...

    Ja ja, was für eine ungerechte Welt, in der wir leben... man muss für die mobile Internetnutzung horrende Preise hinnehmen, wo doch alle Angestellten der Mobilfunkprovider sicher genug Zeit hätten, einen Nebenjob anzunehmen und damit den Ausbau der Mobilfunknetze zu finanzieren... :rolleyes:

    Ich tippe mal auf irgendeinen Inhaltsstoff, der sich aufgrund von Oxidation beim Kontakt mit Luft (Sauerstoff) verfärbt.


    Dadurch sieht das Getränk vielleicht etwas unappetitlich aus, kann aber ohne Gefahr konsumiert werden.


    Natürlich sollte man Fanta, wie andere Getränke auch, nach einer gewissen Zeit lieber dem Ausguss überantworten, als es zu trinken; oder man steigt um auf Mineralwasser, das verfärbt sich i.d.R. eher selten ;)

    Zitat

    Original geschrieben von G_Power999
    Wie komm ich nun da am besten aus der Sache.


    Ich zitiere hier mal eBay:


    "Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.


    Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.


    Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.


    Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.


    Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.


    Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht wieder zu lösen."


    (Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html)


    Rein rechtlich gesehen kannst du also nur auf Kulanz hoffen, wobei die Verkäuferin ja offenbar auf ihr Recht besteht. Letztlich wirst du wohl kaum "aus der Sache kommen", es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Händlerin.

    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Und zu dem anderen was hier geschrieben wurde, also der Bund ist bestimmt schlimmer als der Zivildienst, egal was die "Soldaten" hier so schreiben.


    Das kann man so pauschal sicher nicht sagen; wer bspw. zur Luftwaffe(Bodenpersonal) eingeteilt wird, hat u.U. einen weniger belastenden Arbeitstag als ein Zivi, der Schwerstkranke / Sterbende betreuen muss.


    Aber es ist natürlich richtig, dass jeder selbst entscheiden muss, was ihm persönlich besser liegt; und diese Möglichkeit hat man ja auch.

    Zitat

    Original geschrieben von Slowman
    Sorry für OT, aber wie lange kann ich den mit dem 1 GB Paket im Netz normal surfen ohne Downloads ?
    Bin nämlich auf der Suche nach einem Datenpaket für meinen Netbook.


    Ist etwas schwer (um nicht zu sagen unmöglich) zu sagen, wie lange du mit einem 1GB Paket auskommst; niemand weiß, was für dich "normal surfen" bedeutet.


    10 Stunden am Tag surfen kann je nach Größe der aufgerufenen Seiten schon ordentlich Traffic verbrauchen.


    Mit einer Prepaid-Karte kannst du einfach und ohne Risiko testen, wie hoch dein Tagesverbrauch in etwa ist.


    Um zur Frage zurückzukommen: Mir würde 1 GB im Monat wahrscheinlich reichen.

    Die Frage ist ja: Wie teuer wäre Grabstein + 3 Kantstücke geworden?


    Denn ich denke nicht, dass alles berechnet wurde und man die Kantstücke dann lediglich vergessen hat; bei der Berechnung des Endpreises wurde wahrscheinlich nur der Grabstein berücksichtigt.


    Daher finde ich das Angebot, dass der Steinmetz dir nun macht, nichteinmal so schlecht, vielleicht könnte man den Preis ja noch etwas drücken...


    Außerdem: Was denkst du, könnte ein Anwalt erreichen? Dass du die Kantstücke umsonst bekommst? Das kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn, du hättest vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich einen Festpreis für Grabstein + Kantstücke vereinbart.
    Wenn aber auf dem Angebot, welches du unterschrieben hast, die Kanstücke nicht aufgeführt sind, dann galt das Angebot auch nur für den Grabstein.


    Nebenbei: So wie ich das kenne, sind 2700€ kein übermäßig hoher Betrag für einen Grabstein...