Beiträge von murosama

    @ Dauerposter: Wenn überhaupt, dann würde hier nur §186 StGB greifen (üble Nachrede); da muss ich auch keinen Juristen fragen (s.u..) Mir geht es hier aber in erster Linie nicht um strafrechtliche Aspekte, sondern um moralische.


    Ich denke nicht, dass es ein feiner Zug ist, hier Privatdetektiv zu spielen und irgendwelche Links zu posten, die dann u.U. dazu führen könnten, dass unbeteiligte Personen Nachteile daraus ziehen. Darüber hinaus: Wenn du unbedingt mit dem Link helfen willst, wieso schickst du ihn dann nicht per PN? Der Informationswert dürfte für alle nicht betroffenen User dieses Forums stark gegen Null tendieren.


    Als Betthupferl, da du es schon erwähnt hast, hier noch der $186 StGB:


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html)

    Eines trotz aller gut gemeinten Ratschläge nicht vergessen: Sollte der Händler tatsächlich den Rechtsweg wählen, könnten die Kosten dadurch erheblich höher werden als 15€...


    Wie ich in dem anderen Thread schon gepostet hatte: Die Unterlassungserklärung ist wohl rechtens.


    In welcher Höhe dem Händler dadurch tatsächlich Kosten entstanden sind, darüber kann man sicher streiten (15€ waren es wahrscheinlich nicht...). Aber wenn in dieser Sache eine Abmahnung von einem Anwalt ins Haus flattert, verlangt dieser für seine Dienste definitiv mehr...


    Man muss also abwägen, ob man bereit ist, das Risiko einzugehen, statt 15€ evtl. ~50€ zahlen zu müssen.

    Zitat

    Original geschrieben von Bülo78
    Soll ich ihm antworten das ich nicht bereit bin das zu zahlen oder ignorieren?


    Ich denke, du wirst zahlen müssen, zumal es ja scheinbar offensichtlich ist, dass du den Text kopiert hast.


    Wie Vengo schon schrieb: 15€ sind wirklich ein geringer Betrag verglichen mit anderen Forderungen, die bei ähnlichen Vorfällen erhoben wurden.


    Allerdings würe ich mir vom dem Händler nochmals schriftlich versichern lassen, dass nach Zahlung der 15€ keine weiteren Kosten auf dich zu kommen werden.


    Die Unterlassungserklärung ist übrigens, so wie ich das sehe, auch völlig rechtens.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Da seitens des TK-Anbieters eine Teilerfüllung stattgefunden hat und er mit der Dienstleistung alsbald (sicherlich auf besonderen Wunsch des TE im nicht gelesenen Vertrag) begonnen haben dürfte, gehe ich davon aus, dass ein Widerrufsrecht nicht (mehr) besteht.


    Das gilt wohl nicht mehr:


    Zitat (Berliner Kurier)


    "Widerrufsrecht gilt auch beim Handy-Vertrag
    Selbst wer bereits telefoniert hat, kommt aus seinen Verbindlichkeiten heraus


    Da ließ man sich einen neuen Mobilfunkvertrag aufschwatzen, stellt ein paar Tage später nach reiflicher Überlegung fest, dass dessen Tarif wohl doch nicht das Wahre ist – doch den Vertrag widerrufen soll nun angeblich nicht mehr gehen. Denn schließlich habe man als Kunde ja bereits nach diesem Tarif telefoniert, blockt der Mobilfunkanbieter den Widerruf ab.


    So geht das aber nicht, entschied nun das Kieler Landgericht über die Klage der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ gegen den Mobilfunkanbieter klarmobil GmbH. Die Richter: Selbst wenn der Kunde bereits nach dem neuen Vertrag telefoniert hat, gilt sein gesetzliches Widerrufsrecht noch immer. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma, die etwas anderes sagen, sind schlicht ungültig.


    So lautete der Richterspruch: Ein Kunde, der innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist seinen Mobilfunkvertrag widerruft, muss nur die von ihm tatsächlich vertelefonierten Einheiten bezahlen – und ist ansonsten aus dem Vertrag draußen, hat keine weiteren Verpflichtungen mehr. (Az.: 5 O 208/08)."


    (Quelle: http://www.berlinonline.de/ber…ertrag_widerruf/index.php)

    Re: Tchibo: tatsächlicher Nachteil von 400kb-Abrechnungsblöcken?


    Zitat

    Original geschrieben von buesing
    Mein iPhone wäre immer online, max. abends geht's in den Flugmodus.


    Um das zu realisieren, unbedingt beachten: Das iPhone beendet Verbindungen im Standby-Modus selbstständig. Umgehen kann man das nur, indem man sich ein "Push"-fähiges Postfach zulegt, dieses als Primäre Email-Adresse aktiviert und dann die Übertragungsart auf "Push" ändert.


    Ansonsten gilt: 1x Emails abfragen --> Standby (~2min) --> Verbindung beendet = 1 Datenblock verbraucht !


    Wer also bei einer 400 KB Blockrundung nicht aufpasst und bspw. in 5 Minuten Intervallen Emails abrufen lässt, der verbraucht pro Stunde schon ohne "echten" Traffic 12 Blöcke bzw. 4800 KB (macht man das 8 Stunden am Tag & 30 Tage im Monat = ca. 1125 MB !!!).


    Da kann man u.U. (je nach Nutzungsverhalten) mit einer geringeren Blockgröße & weniger Inklusivvolumen besser fahren...


    [EDIT:]


    Oh, fast vergessen: Um mich hier nicht mit fremden Federn zu schmücken --> der Tipp stammt ursprünglich, wenn ich mich recht erinnere, von Gunn ;)

    Sorry für OT:


    Vielleicht könnten wir uns darauf einigen, dass der Sinn und Zweck dieses Forums nicht ist, private Kleinkriege (ob berechtigt oder nicht, ist jetzt mal völlig egal) auszutragen. ;)


    Ich denke, die Betreffenden wissen, wer gemeint ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Affenfreund
    Die Kosten für meinen ACPP werden mir daher erstattet.


    Naja, immerhin bekommst du dein Geld zurück und hast das ganze Prozedere sozusagen stellvertretend für alle Leser hier getestet ;)


    Damit ersparst du vielleicht manchem iPhone Besitzer einiges an Korrespondenz :)