@ Dauerposter: Wenn überhaupt, dann würde hier nur §186 StGB greifen (üble Nachrede); da muss ich auch keinen Juristen fragen (s.u..) Mir geht es hier aber in erster Linie nicht um strafrechtliche Aspekte, sondern um moralische.
Ich denke nicht, dass es ein feiner Zug ist, hier Privatdetektiv zu spielen und irgendwelche Links zu posten, die dann u.U. dazu führen könnten, dass unbeteiligte Personen Nachteile daraus ziehen. Darüber hinaus: Wenn du unbedingt mit dem Link helfen willst, wieso schickst du ihn dann nicht per PN? Der Informationswert dürfte für alle nicht betroffenen User dieses Forums stark gegen Null tendieren.
Als Betthupferl, da du es schon erwähnt hast, hier noch der $186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.