Wochenende des 26./27.01.2008: Anruf von O2: „Herr S. (ich), möchten Sie nicht sparen…, etc, usw.“ – ich willige ein, erkundige mich aber gleich für den Fall den Nichtgefallens nach der Rücktrittfrist. Mir werden 14 Tage genannt.
31.01.2008: Hole das Einschreiben mit der SIM-Karte von der Post ab, darin ein
Anschreiben vom 29.01.
03.02.2008: Nach gründlicher Studie des Vertrages entscheide ich mich, davon
zurückzutreten.
07.02.2008: Absendung eines Einschreibens bei der Post mit Widerrufschreiben und nicht
aktivierter SIM-Karte:
„Rücktritt vom Vertrag 89 49 22 7 07 40 43 19078-6
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich oben genannten Kartenvertrag fristgerecht.“
12.02.2008: Antwort von O2:
„Ihre Kündigung ist bei uns für den 07.02.2010 vorgemerkt,…“. „Bis zu diesem
Datum werden Ihnen Verbindungen und die anteilige Grundgebühr in Rechnung
gestellt.“ […] Anbei erhalten Sie Ihre SIM-Karte. Sie ist derzeit aktiv und kann bis
zum Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit weiterhin von Ihnen genutzt werden.
18.02.2008: Mein Fax an O2:
„In oben genanntem Schreiben nennen Sie mir einen Kündigungstermin zum
07.02.2010. Dieser ist meinerseits nicht akzeptabel. In meinem Brief vom 06.02.08
habe ich den telefonisch geschlossen Vertag gemäß § 355 (1) BGB fristgerecht
widerrufen. Es liegt meinerseits keine Kündigung vor, sondern ein Rücktritt vom
Vertrag! Ich bitte Sie daher, diesbezüglich von einer Belastung meines Kontos
abzusehen und mir eine Bestätigung der Vertragsauflösung zukommen zu lassen.“
03.03.2008: Abbuchung der Grundgebühr
03.03.2008: Nachfrage an den Kundendienst nach der Ursache der Abbuchung per
Webformular auf o2online.de
11.03.2008: Antwort von O2 auf mein Schreiben vom 18.02.2008:
Wir können Ihrem Wunsch nach einer Stornierung […] nicht entsprechen, da Ihr
Vertrag einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten unterliegt. Sie können Ihren Vertrag
bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündigen. […]
31.03.2008: Antwort von O2 auf meine Email vom 03.03.2008:
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wir
haben Ihr Anliegen überprüft. Die Stornierung des Vertrags wurde abgelehnt, daher wurde Ihnen der Betrag korrekt in Rechnung gestellt.
02.04.2008: Email an O2: „…hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass ich nach Rechtsauskunft meiner Verbraucherzentrale den Rechnungsbetrag per Rücklast einfordern werde.
Auch wenn Sie Ihrerseits die "Stornierung des Vertrags ablehnen", müssen Sie gemäß BGB meinem (nachweislich) fristgemäßen Widerruf entsprechen. Anbei finden Sie das Protokoll zu den Geschehnissen der letzten Wochen, sowie die Stellungnahme der Verbraucherzentrale. „
02.04.2008 Antwort von O2 auf meine Email vom 03.03.2008:Ihre Nachricht vom 2/4/08 ist bei uns eingegangen und unter der Nummer
3201922 registriert. Wir werden innerhalb von 5 Tagen auf Ihre Anregung bzw. Frage antworten.
07.04.2008: Ich hole mir beide Lastschriften zurück (10 EUR + 3,23 EUR anteilig Vormonat)
23.04.2008 (doch keine 5 Tage später!): Email von o2: „Wir verweisen auf die vorangegangenen Schriftverkehr und bitten um Ihr Verständnis.“
05.05.2008: O2 bucht 53,23 EUR ab (23,23 EUR Grundgebühr + scheinbar 30 EUR Rücklast)