Beiträge von KriZ99

    Danke Euch schon mal für die Antworten. Sowas in der Richtung hatte ich schon befürchtet.


    Da ich noch eine Anfrage per PN hatte, die ich erst nach 24h beantworten könnte (hab mich eben erst angemeldet), antworte ich hier mal drauf, da es doch relevant zu sein scheint:


    Zitat

    hast du der verbraucherzentrale gesagt, daß du schon einen bestehenden Vertrag hast? das kann der Haken an der Sache sein. Ist grenzwertig und evtl kein neuabschluß und deshalb evtl kein widerruf möglich...O2 eiert ziemlich rum mit haupt- und nebenleistungen bei verträgen.
    wenn du z. B. zu dem alten irgendeine option dazugenommen hättest, hättest du für die ja auch kein widerrufsrecht...so sehen die das wahrscheinlich auch mit dem "neuen" vertrag


    Nein, die VZ weiß nicht von dem anderen Vertrag, allerdings sind das aus meiner Sicht 2 parallele Verträge, unterschiedliche SIM-Karten, unterschiedliche Nummern, unterschiedliche Abbuchungen unter verschiedenen Referenznummern - das sollte doch keine Rolle spielen. Keine Option, sondern ein neuer Vertrag. Oder?

    Hallo zusammen,


    bevor ich den Schritt zum Anwalt unternehme, hätte ich gern noch eure Meinung gehört. Folgendes hat sich abgespielt: Ich habe telefonisch einen Vertrag bei O2 abgeschlossen mit 100 Freiminuten im Monat für 10 EUR, den ich aber schriftlich widerrufen habe. Daneben habe ich noch einen weiteren Vertrag mit O2, der schon länger läuft und dessen Beträge O2 auch weiterhin abbuchen soll - nur eben die für den widerrufenen Vertrag nicht. Was sie aber tun!


    Hier die traurigen Details:




    Stellungnahme des Verbraucherschutzes:



    Wie würdet ihr vorgehen? Ich mein, ich hab ne Rechtsschutz, aber wenn sich das vermeiden lässt...


    Danke im Voraus.