Hallo zusammen,
ein Statement unserseits:
ich habe mir die Bestellnr.. angeguckt und alle Details dazu. In der Tat ist dies eine Bestellung von uns. Der Kunde hat die Bestellung an uns am 18.04.2013 aufgegeben.
Am 22.04.2013 passierte die Aktivierung und am 25.04.2013 wurde die Ware per UPS versendet.
Nach zweimaligen Auslieferungsversuchen seitens UPS wurde das Paket am 26.04.2013 bei dem Nachbar ausgeliefert.
Bis dahin, haben wir unsere Leistungsverpflichtungen erfüllt.
Uns wurde allerdings bereits schon am 30.04.2013 eine EMail mit dem Widerruf wegen Unterschlagung, Bestellung 211231 zu gesendet. Der Kunde teilt uns mit die Ware falsch geliefert zu haben und dass er daher auf seinen Widerrufsrecht besteht.
So weit, so gut...
In so einem Fall lassen die Kollegen die versendete Hardware wieder zurückholen und stornieren alles. Den Widerruf ist nur möglich bei Rücksendung der Ware.
Um dies zu zu veranlassen wurde am 30.04.2013 ein UPS Nachforschungsantrag gestellt.
Der Fahrer wurde angewiesen beim Nachbarn das Paket wieder abzuholen. Allerdings bestreitet der Nachbar das Paket noch zu haben ABER er verweigert auch die Eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben dieses Paket empfangen zu haben. Laut dem Nachbar befindet sich das Paket bereits im Besitz des Empfängers.
UPS Fahrer hat im Beisein eines Kollegen das Paket an den Nachbarn ausgeliefert und hat Eidesstattlich unterschrieben, zusammen mit seinem Kollegen das Paket definitiv an diese Person ausgeliefert zu haben. Auch die Aussage vom Nachbarn ist darin festgehalten.
Somit ist der Fall für UPS erledigt und Schadenersatz abgelehnt.
Von unserer Seite wurde das Paket ausgeliefert und mit der Erklärung von UPS beim Kunden angekommen, laut der Aussage des Nachbarns.
Von einer späteren Aktivierung des Vertrages, kann ich nichts sagen, da diese definitiv nicht durch uns passierte. Die Aktivierung erfolgte nachweislich am 22.04.2012. Auch Leistungsverpflichtung unserseits wurde im vollem Umfang erfüllt.
Sofern es dabei um eine Unterschlagung wirklich handeln sollte, so passierte diese seitens Nachbarn gegenüber dem Kunden.
Weder wir, noch UPS kann diesbezgl. rechtlich leider nicht tätig werden. Nur der Kunde selbst.
Der Kunde weigert sich aber eine Strafanzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei zu veranlassen.
FAZIT: wir haben, wie vom Kunden bestellt, reigeschaltet und versendet an die richtige Person. UPS hat es an Nachbarn ausgeliefert ( was normale und übliche Vorgehensweise ist). Kunde behauptet das Paket nicht bekommen zu haben, der Nachbar behauptet es nicht mehr zu haben sondern der Kunde.
An der ganzen Geschichte ist etwas so richtig faul! Da werde ich noch dahinter kommen - ohne vorab irgendjemanden was zu unterstellen.
Ich habe unseren UPS Kontakt aus der Betrugsabteilung gebeten sich den Fall mal anzuschauen.
Werde noch darüber berichten. Der USER kann sich gerne per PN an mich diesbezgl. wenden.