Beiträge von Intruder

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    http://www.internetratgeber-re…htAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-re…nutzung_der_wohnung_8.htm


    http://www.internetratgeber-re…gemein/Untermiete/ua5.htm


    Ist doch alles ganz einfach. Ab einer gewissen Dauerhaftigkeit des Besuchs ist der Vermieter zu informieren und fertig. Ob und wie man das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt, spannend wird es in der Regel nur wenn es zum Streit kommt, gerade wenn z.B. die Nachbarn sich darüber beschweren, wie z.B. hier:
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=358087.


    :top: :top: :top:


    Super, vielen Dank für die Links!

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    @ intruder


    wenn du solange zur miete wohnen würdest wie ich, hättest du vermutlich zwischenzeitlich auch mal deinen mietvertrag gelesen und auch verstanden was du da unterschreibst bzw. was du melden musst.
    desweiteren wüsstest du als langjähriger mieter und aufmerksamer leser zu diesen themen, wie schwierig es in deutschland ist, einen mieter "los zu werden". trotzdem scheisst du dich vor deinem vermieter dermaßen ein und beschwerst dich über praxisnahe hinweise, wie du damit am besten umgehst?


    dann geh doch damit zum rechtsanwalt und frag den. der lacht sich über sowas ins fäustchen und hält artig die hand auf.
    noch ein kleiner hinweis: welches wort steckt im wort "untervermietung". richtig! vermietung! wann gilt etwas als vermietet? richtig! üblicherweise wenn man einen mietzins erhält.


    Schnucki, meinen Mietvertrag habe ich schon konsultiert. :D Und hättest du mein Eingangsposting gelesen (was du ganz offensichtlich nicht getan hast), hättest du auch den von mir zitierten Passus dort gesehen: "Überlassung des Mietgegenstandes". ;)


    Die Frage stellt also nicht, wie von dir irrtümlicherweise dargestellt, auf die Zahlung eines Mietzinses ab, sondern auf die Überlassung des Mietgegenstandes. Und da ist eben die Frage, ab wann man davon spricht.


    Ich kenne mein Vermieter nur von einigen wenigen Begebenheiten, die z.T. ganz nett waren, z.T. aber auch ins lächerliche (Zeitung) abgeglitten sind. Und bevor ich da meine Karten auf den Tisch lege, will ich mich erst einmal schlau machen.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich denke für dich wäre es das beste, wenn du sofort zu deinem vermieter gehst und dir schriftlich geben lässt, daß alles in ordnung ist.
    dann haste hoffentlich ruhe. *kopfschüttel*


    wenn er dann sagt, daß geht nicht, oder er will mehr kohle, kannst du dich immernoch informieren, ob das alles stimmt und rechtens ist.


    Vielleicht hätte ich in den Thread-Titel schreiben sollen: "Nur Mitglieder, die selbst zur Miete wohnen, sind zu einer Antwort berechtigt." :rolleyes:


    Das Problem bin hier nicht ich, sondern unsere pingeligen Vermieter, die gerne mal wegen einer Zeitung, die der Briefträger auf die Treppe legt, Stunk machen.


    Zieh du mal von zu Hause aus, dann wirst du schnell merken, dass es solche und solche Vermieter gibt.


    Dass meine Vermieter Besuche meiner Freundin mir nicht verbieten können ist mir klar. Nicht klar ist mir allerdings, ab wann (sprich ab welcher Aufenthaltsdauer) das als Untermiete zählt, insbesondere wenn sie einen Schlüssel bekommt.


    Und allein zu dieser Frage hatte ich mir sachkundige (!) Infos erhofft. Und nicht so ein Dummgewäsch, was mancher hier (noch gewürzt mit mangelnder Rechtschreibung) hinrotzt.


    Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag! :rolleyes:


    dala: Das ist genau der springende Punkt: ab wann spricht man von Überbelegung?


    Ich will einfach vermeiden, dass mir die Vermieter eine Abmahnung aufs Auge drücken.