Habe mir gerade Bilder des Lenovo S10 angeschaut: ich glaube, das wird mein nächstes Gerät. Von der Ausstattung her nimmt sich das nicht viel, aber (ein bisschen Fashion-Victim bin ich dann schon) es gibt es auch in rot.
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Habe mir gerade Bilder des Lenovo S10 angeschaut: ich glaube, das wird mein nächstes Gerät. Von der Ausstattung her nimmt sich das nicht viel, aber (ein bisschen Fashion-Victim bin ich dann schon) es gibt es auch in rot.
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Welches OS hast du drauf? Win Xp Home oder Win XP Prof?
Wie laut ist der Lüfter? Taugt die Tastatur was? Eigentlich mag ich Tastaturen nicht, bei denen die ENTER-Taste nicht über zwei Reihen geht.
Noch eine Frage: ist da ein Ausgang für externe Monitore vorhanden?
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Kuendigung ist ne einseitige Willenserklaerung. Also ggf. die SIM-Karte nicht mehr nutzen, den danach folgenden Rechnungen widersprechen (oder auch zurueckbuchen, wenn du die Einzugsermaechtigung entzogen hast), etc. Stell' dich schonmal drauf ein, dass du bei o2 nie wieder einen Vertrag abschliessen wirst koennen
Habe gerade ein bisschen im Thread zu den SoKüs wegen der Preiserhöhung bei Sonderrufnummern gelesen.
Dort haben die meisten es ja ähnlich gehandhabt: Kündigung per Einschreiben mit Widerruf der Einzugsermächtigung, Einspruch einlegen gegen Mahnbescheid und gut is'.
o2 stellt sich übrigens tot. Weder auf die Fristsetzung, noch auf die außerordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein noch auf die Hotline-Anrufe wurde reagiert.
Wie kann ich die endgültige Kündigung erzwingen? Kann ich zu einem bestimmten Datum fristlos kündigen und durch Rücksendung der SIM-Karte die Kündigung erzwingen?
ZitatOriginal geschrieben von Michael Berg
Wie Martyn bereits anmerkte, sofern sie sich nicht behördlich anmeldet und auf dem Klingelschild steht, lasst es so wie es ist. Wenn Du einen netten Vermieter hast, kannst Du natürlich 'mal beiläufig anfragen. Nötig ist das nicht.
Und wahrscheinlich wird sich selbst nichts ändern, wenn der Vermieter Bescheid weiß.
Lass Dich von den Nebenkostlern hier nicht irritieren. Es soll Leute geben, die bewohnen ihre Wohnung maximal halbjährlich, sind so gut wie nie zu Hause und trotzdem werden die Nebenkosten nach Quadratmeter berechnet. Fair ist das nicht. Fair ist auch keine Versicherung. Der ganze Sozialstaat ist unfair.
Hm, die Nebenkosten sind ja gar nicht das Thema. Die Frage ist nur, inwieweit die Vermieter mir Vorschriften bezüglich der Anwesenheit meiner Freundin machen können oder nicht.
Ich hatte auch schon überlegt, von mir aus um eine Erhöhung der NK zu bitten, quasi als Signal des guten Willens.
Übrigens ist in der aktuellen Ausgabe der ZEIT ein sehr interessanter Artikel drin. Überschrift: "Die wahre deutsche Bank"
Quintessenz: die neue DreCoBa will weg vom "Zocker- und Casinogeschäft" an den Kapitalmärkten (O-Ton Artikel), sich stärker über Kundeneinlagen refinanzieren und den Fokus auf Privat- und Mittelstandskunden legen.
DrKW soll radikal gestutzt werden, der Eigenhandel fliegt wohl komplett raus.
Eine fast schon sympathische Idee...
Natürlich war die Vermittlung modellbasiert, aber in Übungen und Klausuren mussten wir auch "echte" Produkte durchrechnen und die Wirkungsweise erläutern können.
Ich verstehe nicht so recht, auf was du hinaus willst.
Mir ging es eben um die Frage, ab wann man von "Überlassung" spricht.
Ich überlege z.B., ihr einen Schlüssel zu geben, damit sie morgens in Ruhe nach mir aus dem Haus gehen kann.
Aber wenn das mit den 6 Wochen stimmt wäre das ja mal ein Anfang.
ZitatOriginal geschrieben von qwer640
An welcher Uni studierst du denn, dass du dort anscheinend auch was lernst, was du privat nutzen kannst?
:confused: War die Frage ernst gemeint?!
Tach!
In meinem Mietvertrag gibt es einen Passus, dass der Vermieter einer Untervermietung zustimmen muss, i.S.v. "Überlassung des Mietgegenstandes". Soweit, so gut.
Wie verhält es sich aber bei festen Partner, bspw. wenn meine Freundin mehrere Tage in der Woche bei mir wohnt? Zählt das auch als Untervermietung? Einen Mietzins zahlt sie ja nicht. Und ich "überlasse" ihr ja auch nicht die Wohnung, da ich selbst noch da wohne.
Hatte einer von euch schon den Fall?