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Kann mir einer erklären, was bei den Olympischen Spielen die hackenknallenden Affen in ihren Domina-Lederstiefel zu suchen haben?!?!? :flop: :flop: :flop:
http://www.spiegel.de/img/0,1020,1264825,00.jpg
War es nicht mal so, dass während der olypmischen Spiele alle Kampfhandlungen ruhen sollen?
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Die Endrohre des S600 sind irgendwas selbstgebasteltes. Eigentlich hat der zwei ovale Endrohre.

Ich vermute eher, dass da ein S 320 mit nachträglich aufgeklebtem 600er Schildchen fuhr. 
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*Simsalabim*

Glaub auch!
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Zitat
Original geschrieben von jowe
Das sollten sie hauptsächlich in Italien, speziell in Neapel bewerben - dann brauchen die ihren Müll nicht in der MVA bei uns in der Nähe zu verbrennen... :mad:
Aber aber, das bringt doch Cash in die völlig überdimensionierte Anlage... 
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Am Nürburgring stehen gerade ein Aerial Atom, ein KTM X-Bow und noch ein Gefährt und werden ganz offensichtlich gerade für einen TV-Beitrag gefilmt.
http://nuerburgring.de/fileadmin/webcam/webcam.jpg
EDIT:

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Das Lenovo hatte ich auch schon gesehen. Allerdings sind mir die 15,4" eigentlich zu groß, ich hätte gerne 14,1".
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Zitat
Taugt das was? Mich stört die geringe Auflösung und die Tatsache, dass Vista anstatt XP darauf läuft.
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Aus eigener Erfahrung kann auch ich dir nur raten:
1. Anwalt
2. Anzeige
3. Nicht zahlen
4. Alles nur schriftlich!
Spätestens nach Vorlage der Anzeige und dem ersten Schreiben eures Anwalts knicken die ganz flott ein.
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Zitat
Original geschrieben von Vesko
Bei jeder Frau ist ihr "Zugang" im Prinzip auch für jeden nutzbar (obwohl ihn i.d.R. nur tief ins Herz geschlossene Benutzer erst nach einer langen Anmeldung benutzen dürfen).
Wird dadurch die Frau zu einer öffentlichen Person oder bleibt sie eine Privatverson?
Na wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Das fällt eher unter die Kategorie "Knappe Resource" mit beschränkten Nutzungsrechten. 
Der Passus bezüglich "öffentlicher" Systeme greift aber nur bei den Chatlines, denn da kann wirklich jeder anrufen, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.
Bei DialNow muss ich mich aber vorher auf der Website registrieren, wodurch ich Zugang zu dem privaten System erhalte. Von daher greift das hier nicht.
Ich wette 10 Euro, dass bei einer Klage als erstes dieses schwammige AGB-Klausel kassiert wird.
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Manuell über die Netzwahl kann man es aber nicht erzwingen.
Was ich noch gerne wüsste: aus welcher Passage der AGB kann man ableiten, dass die Sperrung nicht zulässig ist?