Beiträge von fitformobil

    Hallo,


    bin auch schwach geworden und habe mir die Flat bestellt. Habe noch 2 Fragen:


    1.) Wenn bei der Bestellung schon der Gewerbenachweis mitgeschickt wurde, muss man den trotzdem noch mal seperat zu O2 schicken?


    2.) War bei euch noch das Motorola F3 bei der Bestellung dabei? Bei mir ist es irgendwie nicht geliefert worden. Das F3 hätte ich gut als HZ-Anker gebrauchen können.

    Zum Blackberry
    Um einen Backberry nicht nur als Telefon benutzen zu könnnen, muss [!] vom Netzbetreiber der BB-Dienst für die SIM-Karte freigeschaltet werden, es reicht nicht [!] wenn GPRS/EDGE/UMTS aktiv ist. Den BB-Dienst bielten alle Netzbetreiber gegen Aufpreis zu ihren Verträgen, bei Prepaid ist er (zur Zeit) nicht verfügbar.


    Zu Momail
    Dieser "Push-Mail-Dienst" ist auch nicht für die Nutzung mit einem Balckberry gedacht. Momail (oder auch Cortado Free) nutzen das IMAP4 Idle Protokoll. Um Mails zeitnah auf dem Handy zu empfangen ist also auf dem Handy ein E-Mail-Client nötig, der IMAP4 fähig ist (z.B. ///SE oder Nokia Geräte mit S60).


    Einen Blackberry zusammen mit einer Prepaid-SIM wird man definitiv nicht dazu überreden können seinen Push-Dienst auszuführen.

    Hallo,


    habe bei handytick.de ein SGH-D880 gekauft (das Gerät hatte die vom Hersteller Samsung bekannten Probleme mit der Sprachqualität SIM2).


    Die Bestellung wurde schnell abgewickelt und ausgeliefert. Allerdings scheint handytick.de eine sehr eigene Auffassung zum Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben. Auf meine Anfrage zum Widerruf schrieb man mir: "Eine Rücknahme/Austausch des Gerätes ist nur möglich, wenn das Gerät original verpackt und ungenutzt (gemäß Fernabsatzgesetz) ist. Falls dem nicht so ist, können wir Ihnen die Reparatur des Gerätes anbieten."


    Das "Fernabsatzgesetz" gibt es ja seit 2002 nicht mehr. Die Bedingungen für Widerruf und Rückgabe bei handytick.de scheinen nicht in Einklang mit dem BGB zu stehen. § 357 Abs. 3 BGB sieht zwar einen "Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung" vor, nicht [!] jedoch, "wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist". Wie eine solche "Prüfung der Sache" jedoch ohne das Öffnen der Verpackung und ohne Nutzung der Sache möglich sein soll, ist mir ein kleines Rätsel.

    Ich habe das Experiment D880 beendet und das Gerät bei der Bucht verkauft.
    Mit der Bedienung und Menüführung kam ich nach kurzer Eingewöhnung recht gut zurecht (wenn auch nicht vergleichbar mit S60). Bei mir ließ sich zwar die Slave-SIM-Lautstärke erfolgreich anheben, die Qualität der Slave-SIM (unabhängig vom SIM-Steckplatz oder des Netzes) war sehr blechern und dumpf. Der hier im Forum beschriebene Trick zur SIM2-Qualität hat bei mir nicht geholfen (Firmware vom März 2008). Die Verständlichkeit war zwar in ruhiger Umgebung nicht gefährdet, hat aber nicht wirklich Spaß gemacht - gerade bei häufiger Nutzung einer Flat.
    Jetzt laufe ich erstmal wieder mit zwei Nokia Geräten (E50, 6100) durch die Gegend und warte auf das nächste Dual-SIM Handy.

    Ich finde ganz und gar nicht, dass der Kundenärger gegenüber debitel übertrieben sei! Schließlich stellt debitel hier etwas in Rechnung, was vom Kunden weder bestellt noch genutzt worden ist. Seit wann sollte es auch üblich sein, für nicht bestellt und nicht genutzte Dienstleistungen zu zahlen? Ein Kino oder ein Verlag bittet mich ja auch nicht zur Kasse, ohne dass ich den Film gesehen oder eine Zeitschrift abonniert habe. Es handelt sich schlicht um ein höchst unseriöses Geschäftsprinzip; ein Versehen lässt sich ausschließen.


    Die Kundenhotline von debitel scheidet kategorisch aus. Eine teure Rufnummer, dann wird man vom Sprachcomputer hingehalten und landet mit aller Wahrscheinlichkeit bei einem Mitarbeiter, der nicht mal einen blassen Schimmer davon hat, was er eigentlich dort tut. So zumindest meine bisherigen Erfahrungen mit der Hotline.


    Wirklich ärgerlich ist, dass der Kunde Zeit und Arbeit hat, sein gutes Recht zu bekommen.

    Wem es reicht eine Fax-Nummer nur zum Empfang zu haben, für den könnte http://www.sparruf.de von Interesse sein. Hier gibt es eine Festnetznummer (früher FN Cottbus, jetzt FN Frankfurt) über die man Faxe empfangen kann. Die Faxe werden als PDF Datei an eine beliebige E-Mail-Adresse weitergeleitet.

    Hallo,


    wie schon häufig hier (und auch in anderen Foren) zu lesen war, kommt es immer wieder vor, dass debitel ohne Bestellung durch den Kunden kostenpflichtige Optionen (z.B. Jamba, Service) zu laufenden Verträgen hinzubucht. Ein Problem, dass bei debitel immer wieder auftritt.


    So ist's nun auch bei mir passiert! Habe einen debitel o2 Genion L Vertrag (Aktion über Eteleon) abgeschlossen. Die erste Rechnung war noch fehlerfrei; bei der zweiten war die kostenpflichtige Option "Mobile Web S" (ca. 5€/Monat) hinzugebucht. Diese Option habe ich definitiv nicht gebucht, nicht genutzt und wurde ebenfalls nicht über die Aktivierung in Kenntnis gesetzt.


    Ich habe nun erstmal Einspruch gegen die Rechnung eingelegt und warte auf die Stellungnahme von debitel.


    Was lässt sich dauerhaft gegen eine solche Geschäftspraxis machen? Bei mir ist es erst der 2. Vertragsmonat, wenn das so weitergeht, können das "lustige" 2 Jahre mit debitel werden.


    Welche juristischen Möglichkeiten gibt es, ein solches Verhalten zu unterbinden? Ist es möglich, debitel einmalig, per Einschreiben eine Art "Abmahnung" zukommen zu lassen und darin erklären, dass eine solche Aktivierung nicht erwünscht ist. Bei Zuwiderhandlung (also nochmaliger Aktivierung irgendwelcher Optionen ohne Bestellung) ließen sich dann evt. Schadensersatzansprüche geltend machen.

    Zitat

    Original geschrieben von sun37
    Sollte man sich nicht auf die (schriftlichen) Zusagen seines Vertragspartners verlassen können?


    Du hattest zwar eine schriftliche Zusage deines Vertragspartners, aber gültig bleiben die AGB. Alles andere ist Kulanz...schön wenn's klappt, wenn's aber nach den "normalen" Fristen läuft ist das auch ok.