pech hast du nicht, du musst deine ansprüche dann nur anders durchsetzen.
kann man ihre absichten denn nicht vor dem gang zur bank erfragen? könnte peinlichkeiten und streitereien in der öffentlichkeit ersparen...
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pech hast du nicht, du musst deine ansprüche dann nur anders durchsetzen.
kann man ihre absichten denn nicht vor dem gang zur bank erfragen? könnte peinlichkeiten und streitereien in der öffentlichkeit ersparen...
das klingt alles so, als sei da einiges zwischen A und B nicht geklärt.
wieso sollte B mitkommen, wenn sie dann nicht unterschreibt? geht sie in der annahme, dass sie 50% vor ort bekommt? dann sollte man das wohl vorher klären.
die bank klärt das nicht für euch! auch nicht mit vorlage irgendwelcher kontoauszüge oder sonstigen beweisen. diese beweise kannst du bei gericht gebrauchen aber nicht bei der bank.
die bank fragt B ob sie mit der umschreibung einverstanden ist. wenn ja dann gut, wenn nein, dann wirds nicht gemacht. fertig.
wenn A und B gemeinsam zur bank gehen, das geld abheben und danach B an A die 50% übergibt, ist doch alles in butter.
probleme gibt es, wenn B die hälfte von der bank will und danach nichts an A abdrückt.
die bank ist aber kein richter, welcher über die wirksamkeit irgendwelcher vereinbarungen zwischen A und B entscheidet.
da die bank die auszahlung an euch beide vornimmt, wäre derjenige, der am schalter zuerst die hand auf den scheinen hat, im vorteil... ![]()
gerichtlich klären kann man vieles. mit entsprechenden beweisen gewinnt man vielleicht auch ![]()
die bank wird jedoch keine umschreibung ohne ausdrückliche verzichtserklärung vornehmen. sprich: wenn A zur bank geht und sagt, dass A an B 50% bezahlt hat, werden die nichts machen.
ohne verzichtserklärung wird die bank an beide auszahlen (müssen) und A darf sich die kohle von B anderweitig holen.
besser ist in diesem fall: verzichtserklärung gegen cash ...
achte drauf, dass im vertrag wirklich kein restwert steht. auch wenn du das fahrzeug nicht kaufen musst, kann das von belang sein und deine kalkulation zerstören.
wenn dann der restwert im vertrag nicht dem marktwert entspricht, zahlst du u.U. die differenz zwischen restwert im vertrag und erzielten verkaufspreis. daher den vertrag genau durchlesen (auch das kleingedruckte).
dann würde ich das schnellstens klären. ohne diese info würde ich überhaupt keine Entscheidung fällen, da kein vergleich möglich ist.
tja nicht einfach, so wie du es schilderst, würde ich wohl auch zu B tendieren.
ABER: Bei A weisst du für künftige gehaltserhöhungen, dass noch luft nach oben ist.
Bei B ist wohl bei 55 erstmal ende, wenn du dort nicht die von dir nun angedachten 60+ bekommen hast?
wurde dir das home office fest zugesichert? wie oft? manche "dürfen" 1x im Monat. das ist dann auch schon egal...
habt ihr bei A nicht über die Arbeitszeit gesprochen? nachher müsstest du dort nu 35 stunden arbeiten, dann sieht die Sache auch wieder ganz anders aus... oder auch andersrum.
ich würde das vielleicht noch nachträglich ansprechen, dass das in den vertrag aufgenommen wird. wenn es dann > 40h sind, kannst du das wenigstens als grund anbringen, entweder doch noch abzusagen oder noch auf deine 60k zu kommen...
nur anhand der aufgezählten punkte würde ICH keine entscheidung fällen.
was ist mit perspektive? aufgaben? arbeitszeit? fahrzeit vom wohnort? was für einen eindruck machen kollegen und vorgesetzte?
ansonsten: was heisst "zu billig verkauft". wenn ich das richtig deute, hast du bei variante 1 mehr potentital nach oben als bei variante 2.
nach der Logik wäre alles über 40h Mo-Fr unzulässig.
und wenn sogar beamte teilweise 42 Stunden malochen, dann KANN das nicht sein ![]()
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenarbeitszeit
imho gibts bis 48h/woche keine Probleme.
depardieu brachte geld. snowden nur geheimnisse des feindes ![]()