sind bei dem tchibo-teil die heizstäbe offen oder im boden drin?
Beiträge von stanglwirt
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ich bin ja mal soooooo gespannt, was da bei euch rauskommt

ich hoffe, ihr postet dann auch das ergebnis. -
ich kaufe zwar auch fast alles im internet. aber solche uhren würde ich niemals online kaufen.
auch wenn da ein zertifikat und sonstwas dabei ist.
gibt auch fakes, da erkennen dies gar viele händler garnicht als solche.
bei soner uhr will ich innerlich nicht mit zweifeln leben müssen, obs denn nun wirklich nen original ist. -
Zitat
Original geschrieben von hamburg
Und wo liegt da der Rückkaufwert? Das ist er komplette Rest?genau das wurde dir bereits gefühlte 100 mal in diesem thread gesagt und ich befürchte, dass auch 101 mal nicht ausreichen werden.
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ich würde der versicherung freundlich mitteilen, dass du - falls der betrag nicht komplett bezahlt wird - ein gutachten anfertigen lässt. das gutachten muss dann auch die versicherung bezahlen.
das kommt die versicherung insgesamt sehr wahrscheinlich teurer zu stehen als jetzt einfach komplett zu zahlen... -
nein, weil dich als arbeitnehmer die umlage auch nichts angeht. die umlage ist quasi eine extra-versicherung des arbeitgebers. evtl. kann er diese kündigen bei beitragserhöhung mit den damit verbundenen nachteilen.
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als arbeitgeber kannst du die versicherung des arbeitnehmers nicht kündigen, da dich diese nichts angeht. demzufolge hast du durch die erhöhung der U1 auch kein kündigungsrecht, weil der beitrag für den arbeitnehmer gleich bleibt.
der arbeitnehmer kann ordentlich kündigen.
dabei ist es unerheblich ob du AG+AN gleichzeitig bist. wobei du AG auch nur indirekt durch gesellschaftsanteile sein kannst. AG ist die juristische person.
evtl. kannst du die U1-umlage aber kündigen. wobei ich mir da jetzt nicht sicher bin, ob das noch geht. hast dann hald auch keinen versicherungsschutz.
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kulanz ist das zauberwort.
rechtlich wirste wohl nix machen können. wenns hart auf hart kommt, wird er sich an diese aussage mit den internet-preisen nicht mehr erinnern...würde ihn drauf hinweisen, dass entgegen seiner aussage, die angebote im internet eben doch deutlich günstiger sind und du in diesem glauben bei ihm gekauft hast. wenn er einen langjährigen kunden zu schätzen weiss und diesen behalten will, sollte er dir einen nachlass geben.
wenn nicht, kaufste künftig einfach woanders...
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dem kann ich nur zustimmen.
wenn die gmbh verbindlichkeiten eingeht, die sie von vornherein niemals begleichen kann, wird die person voll privat haftbar gemacht. das gilt auch für die UG.
insolvenzverschleppung und GF-haftung etc. sind da auch relevante stichwörter.
solche gedankenspiele würde ich ganz schnell verwerfen. -
z.b. postident? wenns nicht eingegen werden kann, gibt es kein postident, folglich auch kein konto.