was willstn da auf die schnelle machen? mit abschrauben, etwas rausziehen, festschrauben ist es wohl nicht getan -> das wird nicht halten.
die dinger musste neu einmauern.
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was willstn da auf die schnelle machen? mit abschrauben, etwas rausziehen, festschrauben ist es wohl nicht getan -> das wird nicht halten.
die dinger musste neu einmauern.
ZitatOriginal geschrieben von gijan
War ja auch nie immer so. Es konnte so schnell gehen, musste aber nicht.
wenn man erst am späten nachmittag oder wochenende/feiertage überweist, ist es klar, dass es an diesem tag nicht mehr gebucht wird.
überweisungen am werktag bis mittag werden innerhalb des sparkassenverbunds (dazu zählen auch banken wie die bayrische landesbank, bremer landesbank, dkb, etc. etc.) so gut wie immer am selben tag gutgeschrieben.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Am Samstag oder Sonntag (Freitag ist nicht möglich) hat jemand Geld von der Kreissparkasse Köln auf mein DKB-Konto überwiesen, und zwar ganz normal, nicht per Sofortüberweisung, Giropay, etc. Das Geld ist bereits jetzt auf meinem Konto!
DKB = Sparkassenverbund.
Sparkassen-Verbund = Gutschrift am selben Tag
war schon immer so.
ZitatOriginal geschrieben von Fishboneman
wenn man vom schlechtesten im menschen ausgeht: ja!
muss man immer und überall.
ZitatOriginal geschrieben von Fishboneman
aber es gibt ja durchaus so etwas wie freundschaftliche nachbarn, bei denen die pakete zu 99% ankommen.
ist doch egal, zahlt doch hermes. mein nachbar kriegt den halben kaufpreis, hamwa beide was davon...
</ironie>
na wenn das so ist, kann man jedem ja nur raten, der nen großen karton mit sony lcd aufschrift für nen nachbarn annimmt: glückwunsch! du hast den jackpot gezogen. ![]()
... womit wir wieder zurück zur frage kämen, weshalb es unmöglich geworden ist und ob es fahrlässig ist, einen fremden wertgegenstand durch pures abstellen in einem ungesicherten bereich zu "übergeben" ...
wenn das so einfach wäre, könnte man ja immer sagen "ich habs nimmer. irgendwo hab ichs liegen gelassen. vielleicht ist es ja noch da. wenn nicht, dann isses ja auch nicht mein problem, weil es ist mir jetzt unmöglich die sache herauszugeben und ich bin fein raus."
ich verstehe die frage nicht. wenn ich etwas erhalte, was mir nicht gehört, muss ich es herausgeben. ich habe keinen einbehaltungsanspruch.
wenn mir jemand ware zusendet, ohne dass ich bestellt habe, darf ich die auch nicht behalten sondern muss sie auf verlangen herausgeben.
nach deiner logik darf ich alles behalten was mir irgendwie zugeflogen kommt.
das glaube ich nicht, tim ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
http://www.damm-legal.de/olg-d…len-agb-klausel-unwirksam
Da deratige Ersatzzustellungsklausel unzulässig sind, kann Hermes dann hinterher auch nicht zum Dritten gehen und sich bei dem bedienen...
das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun.
hermes hat die lieferung nicht erfüllt, das ist korrekt. daher muss hermes dem geschädigten (also dem versender) ersatz leisten. das wird auch in deinem urteil so bestätigt.
hermes hat aber das paket irrtümlich bei einem dritten abgegeben. dieser muss es herausgeben oder ersatz gegenüber hermes leisten.
von "bedienen" kann keine rede sein. vielmehr würde sich der dritte an den paketen bereichern, die ihm nicht zustehen.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Hermes kann zwar darauf verweisen, dass sie es bei Dir abgeliefert haben, es wurde aber wie richtig geschrieben von Gerichten mehrfach geurteilt, dass so eine "Ersatzzustellung" den Paketdienst eben nicht von seiner Pflicht entbindet.
das ist ja auch ganz toll. dann wird das paket von hermes ersetzt.
hermes hat aber nachweislich das paket bei einem dritten abgegeben. hermes wird sich die kohle dann von dem dritten wieder holen...
von daher bringt ihm das garnix.