@ waldmeister
Das funktioniert leider nicht. Aber das heißt noch nicht, dass das Angebot bis dahin verschwunden ist.
Die 3-6 Freimonatsaktion gibt es schon seit November. Du kannst dich ja gerne bei mir über den Stand der Dinge erkundigen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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@ waldmeister
Das funktioniert leider nicht. Aber das heißt noch nicht, dass das Angebot bis dahin verschwunden ist.
Die 3-6 Freimonatsaktion gibt es schon seit November. Du kannst dich ja gerne bei mir über den Stand der Dinge erkundigen.
Hallo,
sofern du aus Hessen oder NRW kommst könnte unser Angebot aus dem Werbeforum vielleicht für dich interessant sein:
Hi,
wie wär es denn mit unserem Unitymedia-Angebot aus dem Werbeforum?
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=434998
Unitymedia kündigt den Vertrag für dich wenn du deine Nummer portierst, deine Vertragslaufzeit bei versatel muss du allerdings einhalten.
Hi,
wie wär es mit unserem Angebot aus dem Werbeforum?
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MfG
Sebastian
@ marcometer
alles klar, Formulare sind raus!
Da will ich mich als Kaufmann mal selber dazu äußern:
Ein Angebot ist in dieser Form nicht bindend, da es an die Allgemeinheit gerichtet ist. Das gilt bei Anzeigen, Prospekten, webshops oder Preisauszeichnungen am Regal. Anders sieht es bei einem schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Angebot aus. Per Brief gilt eine Antwortfrist von einer Woche, am Telefon un im persönlichen Gespräch gilt es so lange wie das Gespräch dauert.
Im Anschluss sind zwei Willenserklärungen nötig. Die erste Willenserklärung ist die Reaktion des Käufers auf das Angebot. Die zweite Willenserklärung ist die Schaltung des Vertrages durch den Händler.
Dies muss dann aber auch zu den angegebenen Konditionen geschehen.
Kann der Händler das Angebot allerdings so nicht mehr darstellen, darf entweder der Vertrag nicht geschaltet werden oder man setzt sich wegen der geänderten Modalitäten mit dem Käufer in Verbindung.
Das gleiche Prinzip kann man auch einfacher darstellen. Nehmen wir mal den Supermarkt:
Dort ist das Angebot die Ware im Regal mit dem angegeben Preis.
Die erste Willenserklärung des Käufers entsteht durch das Auflegen der Ware auf das Band.
Die zweite Willenserklärung seitens der Verkäuferin ist die Ware zu scannen und zu kassieren.
Einen Irrtum im Angebot kann ein Händler natürlich nachbessern und muss sofort abgeändert werden, sobald ihm dieser auffällt, allerdings muss man den Käufer davon in Kenntnis setzen. Somit wäre die erste Willenserklärung wieder nichtig. Man kann also nicht davon ausgehen, dass geänderte Konditionen automatisch angenommen werden.
Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt.
@ kingboa,
schau mal in dein Postfach. Ist wichtig!
Genau! Fordere einfach einen schriftlichen Nachweis bei deinem Anbieter an.
Für alle, die in Hessen oder in NRW wohnen wäre vielleicht auch mein Unitymedia-Angebot interessant:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=434998
MfG
Sebastian
Formulare sind unterwegs zu dir! :top: